Vorweg muss ich anmerken, Sie werden erstaunt sein nach diesem Thementitel, aber ich finde, er entspricht dem heutigen Medientrend, wo es gilt die Aufmerksamkeit zu erringen und genau um diese Aufmerksamkeit bitte ich Sie, geneigter Leser!

Ich möchte ihnen ein Beispiel aus Deutschland präsentieren, welches mich persönlich doch etwas irritiert, wenn man sich mehrere Headlines der vergangenen Tage in Erinnerung ruft die da lauteten:

Flüchtlinge kosten Deutschland 50 Milliarden Euro

oder

Flüchtlingskrise kostet Deutschland fast 22 Milliarden Euro

oder

Flüchtlinge kosten Deutschland bis 2017 rund 50 Milliarden Euro

oder

So entstehen die Zahlen zu Flüchtlingskosten

aber naja - Mutti Merkel sagte ja "wir schaffen das"!!!

Und nun zu den Fakten, den Hartz IV Empfängern, den Betrügern und wahren Feinden der Demokratie!

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Der Vater (43) eines Schülers fand sich am Dienstag vor dem Strafrichter wieder. Der Vorwurf: Betrug. Sein Sohn hat sich im Monat 40 bis 60 Euro dazuverdient.

Der damals 14-Jährige verteilte nach der Schule Zeitungen. Das Problem: Sein Vater bezog 2015 für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld II. Den Zuverdienst des Jungen hätte er angegeben müssen.

Die Anklage von Staatsanwalt Peter Frischholz lautet daher auf Betrug. Vor Gericht rechnete der Mitarbeiter des Jobcenters vor, wie viel die Familie aus dem Landkreis Neustadt/WN damit zu Unrecht erhalten hat: insgesamt 177,33 Euro. Der alleinerziehende Vater und seine beiden Kinder im Teenager-Alter bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Den Strafbefehl hatte der Mann nicht zahlen wollen. Er war sich keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil: Er habe bei der Antragstellung im Januar 2015 im Jobcenter noch gefragt, ob er den Schülerjob angeben müsse. Ein Mitarbeiter - "Brille, Haarkränzchen" - habe ihm gesagt, ein solcher Betrag falle unter die erlaubte Grenze. Als Zeugin für dieses Gespräch hatte der Vater seine Tochter dabei, die damals mit auf dem Amt war.

"Ich wehre mich dagegen, wenn so etwas kriminalisiert wird", verteidigte Anwältin Anne Brünnig ihren Mandanten. "Betrug ist Betrug, ab einem Cent", gab Richter Hermann Sax zu Bedenken. Arbeitslosengeld II sei eine Sozialleistung. Er sah aber auch "die kritische Geschichte", dass nur ein geringer Verdienst im Raum stehe und hier ein Schüler sein Taschengeld aufbessern wollte.

Wie viel darf ein Schüler denn nun dazu verdienen? Laut Anwältin Anne Brünnig sind per Ferienarbeit 1200 Euro im Jahr erlaubt. Das sei mit dem monatlichen Zeitungsaustragen nicht vergleichbar, wandte der Vertreter des Jobcenters ein. Eine pauschale Aussage über den Zuverdienst von Schülern könne er nicht treffen, die Bestimmungen seien zu unterschiedlich: "Da muss man halt nachfragen." "Hab' ich doch", hielt der Angeklagte dagegen.

Auf Anregung von Sax wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vater muss die 177,33 Euro zurückzahlen, was er nach eigenen Angaben schon getan hat. Außerdem muss er 100 Euro Auflage zahlen. Das Gericht genehmigte Raten: Der 43-Jährige hat inzwischen wieder Arbeit in einem Büro und verdient 1200 Euro netto.

Quelle: Christine Ascherl http://www.onetz.de/

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Leider kann ich nicht herausfinden, ob es sich bei besagter "Bedarfsgemeinschaft" um deutsche Staatsbürger mit oder ohne Migrationshintergrund handelt, aber ich vermute mal, das kein Migrationshintergund nachweisbar ist.

Warum? Wenn man den Medien Glauben schenkt, dann wären unter den Migranten ja ausschließlich gebildete, oder studierende Fachkräfte und von denen würde sich niemand auf einen Bürojob um 1200 Euro herablassen müssen.

Natürlich wird sowas in Österreich nicht passieren, man wird deswegen kein Gericht bemühen, sondern per Beschluss das Geld einfach einbehalten (beschweren kann man sich ja später darüber) oder im schlimmsten Fall die Bezüge für 6 Monate sperren.

Wie dem auch sei - schönen Tag an alle - Läuft!!!

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derUweausW

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Grossfire

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