Sehr geehrte Frau Minister Karmasin,

sehr geehrter Herr Minister Kurz!

Seit geraumer Zeit verfolge ich Ihre Bemühungen, Familienbeihilfszahlungen für im Ausland lebende Kinder zu kürzen, wobei Sie nicht müde werden, in den Medien zu verbreiten, wie viel Geld da ins Ausland fließt. Dieses mediale Shitstirring ist wohl notwendig, um den rechten Bodensatz der Wählerschaft zu bedienen.

Ihre Argumentation ist simpel. Da in den Heimatländern dieser Kinder wesentlich weniger Familienbeihilfe gezahlt wird, möchten Sie sich dem anschließen. Schließlich sind ja auch die Lebenshaltungskosten dort wesentlich geringer. Das ist natürlich eine, wenn auch die falsche Sichtweise der Dinge.

Vielleicht sollten Sie bei Ihrer Rechnung auch berücksichtigen, dass die in der Heimat lebenden Kinder auf die Anwesenheit von zumindest einem Elternteil verzichten müssen. Aber beginnen wir einmal ganz von vorne.

Die Familienbeihilfe wird aus dem FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) bezahlt und dieser wird zum größten Teil aus den Dienstgeberbeiträgen und Lohn- bzw. Einkommensteuer gespeist.

Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer haben die gleichen Steuer- und Abgabensätze, egal ob es sich bei den Arbeitnehmern um Inländer oder Ausländer handelt. Es macht dabei auch keinen Unterschied, ob die Kinder der Arbeitnehmer im In- oder Ausland leben. Alle zahlen die gleichen Steuern und bekommen die gleiche Familienbeihilfe. Bis jetzt.

Nun haben Sie diese tolle Idee (siehe oben). Wenn Sie die Familienbeihilfe für diese Menschen kürzen, müssten Sie auch die Steuern und Abgaben senken. Das tun Sie natürlich nicht. Da das Budget ohnehin aus allen Löchern pfeift, wie eine schlecht gestimmte Orgel, versuchen Sie auf diese Weise etwas Kohle zu machen.

Dabei fällt mir ein. Was sagt eigentlich Ihr christlich-soziales Gewissen zu dieser pharisäermäßigen Handlungsweise?

Und zum Schluss noch ein Hinweis. Wenn Sie sich schon als Handlanger des Finanzministers verdingen, und versuchen Geld aufzutreiben, sagen Sie ihm, er soll dafür Sorge tragen, dass im Land erwirtschaftete Gewinne auch hier zu versteuern sind.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

Franz Schwingenschrot

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hagerhard

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