Impfpflicht – der „Booster“ für die Impfgegner

hagerhard

Der Umgang mit der Impfpflicht seitens der Regierung ist ein Musterbeispiel dafür, wie man es nicht macht. Eine Fortsetzung der völlig aus dem Ruder gelaufenen Pandemiepolitik der türkis-grünen Verantwortlichen.

Eine erbärmliche Vorstellung und völliges Kommunikationsdesaster.

Ein Sommer wie damals, Licht am Ende des Tunnels und das Ende der Pandemie „für alle, die geimpft sind“.

Das böse Erwachen kam, als die Infektionszahlen im November 2021 neue Rekordwerte erreichten und die Intensivstationen in manchen Regionen vor dem Kollaps standen.

Sag niemals nie

Ex-Ex-Kurz-Kanzler am 1. September 2020 in den Sommergesprächen:

Ich sehe grundsätzlich eine Impfpflicht skeptisch. Wir werden daher auch keine Impfpflicht einführen.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg am 11. November 2021:

Man sei mit den Maßnahmen „sicher noch nicht am Ende der Fahnenstange“, so der Bundeskanzler. Man werde etwa eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen diskutieren.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am 12. November 2021:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal kommt. Mückstein hat nach Beratungen mit den Bundesländern die Verhängung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal angekündigt. Wie die Umsetzung konkret ausschauen soll und ab wann die Impfpflicht gilt, ist allerdings noch offen. Zuspruch für den Vorstoß kam von der Ärztekammer.

Am 19. November 2021 verkündet Bundeskanzler Schallenberg – gleichzeitig mit dem 4. lockdown – die allgemeine impfpflicht gültig mit 1. Feber 2022.

Am 26. Dezember 2021 betont Verfassungsministerin Edtstadler, dass man das Vorhaben überdenken müsse, wenn Impfung bei Omikron nicht greifen sollte.

Am 6. Jänner 2022 sagt der neue Bundeskanzler Nehammer: „Die Impfpflicht wird kommen. Derzeit arbeite man mit Hochdruck an der Umsetzung.“

Die allgemeine Impfpflicht ist der Booster für die Impfverweiger

Diese „Massnahme“ wäre nicht notwendig gewesen.

Im Gegenteil erscheint sie zum derzeitigen Zeitpunkt geradezu kontraproduktiv zu sein.

„Massnahmengegner“ jeglicher Art fühlen sich in ihrer Ablehnung gegenüber der „Corona-Diktatur“ bestätigt, faseln von Zwangsimpfung, Zensur und blasen zum „Sturm auf Wien“. Befeuert von (rechten) politischen Rattenfängern, Verschwörungstheoretikern oder transzendenten Esoterikern. Faktenbasierte Diskussionen spielen in dieser „Blase“ keine Rolle. Den harten Kern dieser „normalen Leut“ wird auch die Impfpflicht nicht dazu veranlassen sich impfen zu lassen.

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Kritik an der allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht gibt es aber auch durchaus mit vernünftigen Argumenten.

Komplexitätsforscher Klimek etwa kritisierte, dass die Impfpflicht ab Feber 2022 für diese Virus-Saison zu spät kommt, um andere gravierende Maßnahmen zu verhindern.

Epidemiologe Gartlehner wiederum ist der Meinung, dass man die Impfpflicht nach der Omikron-Welle „wahrscheinlich neu bewerten“ müsse, weil man nach dieser ein Ausmaß an Immunität in der Bevölkerung haben werde, „wie wir es noch nie hatten.“

Husch – Pfusch

Offensichtlich dürfte bei der Vorbereitung zum „Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19“ (Ende der Begutachtungsfrist 10.01.2022) einiges nicht ausreichend mitgedacht worden sein.

Vorgesehen ist z.B., dass die Impfpflicht über das Impfregister der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) kontrolliert wird. Die ELGA GmbH, teilt allerdings mit, dass eine technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister frühestens am 1. April möglich sei. Ein verfrühter Aprilscherz?

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Das Gesundheitsministerium wiederum teilt mit: Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15 März vorgesehen. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.“

Wie dürfen wir uns derartige breite Kontrollen vorstellen?

Die ARGE Daten kritisiert den Entwurf und sieht „mehrere Tabubrüche, die bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar waren“.

– Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen

– Entindividualisierung der medizinischen Versorgung

– Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht

– automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit

Dass dieses Gesetz letztendlich vor dem VfGH landen wird, ist ausgemachte Sache.

Ein Rattenschwanz an diversen Verfahren ist vorprogrammiert. Mit einer vorhersehbaren Flut an Bescheiden, Einsprüchen und einer erwartbaren Überlastung der involvierten Behörden.

Niemand kann derzeit voraussagen, wie die rechtliche Situation am Ende aussehen wird.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn das Ergebnis „ausser Spesen nichts gewesen“ lautet.

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aber selbst wenn das Gesetz in der derzeitigen Form Gültigkeit erlangt und auch vom obersten Gericht seinen Sanktus erhält, bleibt die Inkonsequenz offensichtlich.

So darf die Impfung nicht mit körperlichem Zwang durchgesetzt werden und bei der Frage nach der Verhältnismässigkeit spielt nicht zuletzt auch die Höhe der Geldstrafen eine entscheidende Rolle.

Wer sich nicht impfen lässt, muss alle drei Monate eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Das ergäbe pro Jahr eine Summe von 2400 Euro, zuzüglich etwaiger Verwaltungsgebühren könnte der jährliche Gesamtbetrag allerdings noch auf 3600 Euro in einem ordentlichen Verfahren anwachsen.

Eine soziale Staffelung ist vorgesehen. Trotzdem wird die Strafhöhe einigen Verweigerern nur ein müdes Lächeln entlocken. Für andere werden selbst € 50,- existenzbedrohend.

Es drohen also hohe Strafen für – jedoch keine Beugehaft.

Verfassungsministerin Edtstadler schloss eine Beugehaft aus. Auf eine entsprechende Frage antwortete sie: „Das ist ausgeschlossen, das bleibt ausgeschlossen“

Oder doch nicht?

Ersatzfreiheitsstrafe auch für Impfgegner?

Für Universitätsprofessor Peter Bußjäger, Verfassungs- und Verwaltungsjurist. ist es unvorstellbar, dass Impfverweigerer von einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe ausgenommen werden. „Mit welcher Begründung? Verwaltungsstrafe ist Verwaltungstrafe“

Skurill wird es, wenn ein Gefängnisleiter eine Impfpflicht für die Insassen und Bediensteten im Justizvollzug fordert. Wer sich nicht impfen lassen will, fliegt raus?

Problematisch könnte auch das sogenannte Doppelbestrafungsverbot sein. Menschen dürfen für dieselbe Straftat nicht mehrfach bestraft werden. Im Gesetz ist nun aber vorgesehen, dass Impfverweigerer alle drei Monate neu belangt werden können.

Völlig ungeklärt ist auch noch, welche arbeitsrechtliche Konsequenzen es geben wird.

Derzeit gilt am Arbeitsplatz der 3G-Nachweis. Dieser könnte bei Einführung einer Impfpflicht auf einen 2G-Nachweis eingeschränkt werden, erklärt Arbeitsrechtsspezialist Gruber-Risak: „Dann ist alles klar, dann gibt es keine Spielräume.“ Der Aufenthalt am Arbeitsplatz stünde dann nämlich nur noch Genesenen oder Geimpften offen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung oder sogar der Entlassung wären die Konsequenz.

Wenn die 3G-Regel neben der Impfpflicht aufrecht bleibt. dann besteht zwar die „persönliche Pflicht, sich impfen zu lassen“, der getestete Arbeitnehmer dürfte aber weiter seiner Arbeit am Arbeitsplatz nachgehen.

Neuerliche Diskussionen und vor allem Verfahren am Arbeitsgericht bei Kündigungen/Entlassungen wären die Folge.

The neverending Story

Die Alternative

Einführung der Impfpflicht, wie vielerorts gefordert, nur für bestimmte Berufsgruppen. Vor allem Gesundheits- und Pflegepersonal, im gesamten Bildungsbereich vom Kindergarten bis zur Hochschule. Personen im öffentlichen Dienst wie Polizei oder Bundesheer oder allen Arbeitsplätzen mit Parteienverkehr.

2G in allen öffentlichen Bereichen wie Handel, Gastronomie, Veranstaltungen, aber auch öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Nahverkehr.

Am Arbeitsplatz generell 3G ohne Ausnahmen.

PCR-Tests sollten (für Ungeimpfte?) nach einer Übergangsfrist kostenpflichtig sein und die marktüblichen Preise (dzt. etwa € 60,-) verrechnet werden.

Und das Allerwesentlichste:

Ich stelle die radikalste Forderung, die man in Österreich nur stellen kann:

Tatsächliche und strenge Kontrollen der Massnahmen

So wäre die Diskussion um die Impfpflicht inkl. aller Kollateralschäden vermeidbar gewesen.

Epilog

Die „Kuh“ Impfpflicht ist endgültig aus dem Stall und sie lässt sich jetzt ohne Gesichtsverlust nicht mehr einfangen. Auch, wenn vielerorts nun der Versuch unternommen wird. Der Graben zwischen den „verfeindeten“ Gruppen wird dadurch sicher nicht kleiner.

Ich selbst bin 3 x geimpft und bekennender Impfbefürworter. Auf Grund persönlicher Erfahrungen halte ich mRNA-Impfstoffe (Pfizer/Moderna) für die derzeit bestmögliche Prävention gegen Corona-Erkrankungen.

Die Impfpflicht wurde bereits vor Corona diskutiert. Anhand der Masernimpfung.

Aktuelle Impfraten der Gesamtbevölkerung am 6. Jänner 2022

Erstimpfung: 70.46% (+0.02 seit dem Vortag)

Zweitimpfung: 69.36% (+0.05 seit dem Vortag)

Drittimpfung: 42.3% (+0.13 seit dem Vortag)

Das zeigt noch ziemlich viel „Luft nach oben“.

Zum Schluss noch ein Beispiel für die Inkonsequenz der verordneten Massnahmen anhand der neuen 2G-Pflicht im Handel.

Coronaleugner müssen sich keine Sorgen wegen der verschärften Regeln machen, denn bis auf die Gastronomie- und Kulturbesuche ist eigentlich ziemlich viel möglich. Mehr als man vermuten sollte.

Z.B. in einem Baumarkt elektronische Ersatzteile kaufen. Oder eine eventuell notwendige neue Hose in einem Bekleidungsgeschäft. Auch ein neuer Philodendron fürs Wohnzimmer oder ein Blumenstrauss für die neue Freundin sind erlaubt.

In der Rechtsvorschrift für Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung, Fassung vom 09.01.2022 sind die Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs aufgelistet.

Und zum Schluss – als Bonus sozusagen – ein kleiner historischer Ausflug ins Jahr 1914

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In diesem Sinne:

Bleibt´s xund und losst´s eich nix gfoin!

Passt´s auf eich auf und wehrt´s eich!

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