Konstatierungen der Gutachter - ein Gruß aus der Hölle

Des Menschen Seele ist verletzlich.

Langsam, sehr langsam entschärft sich diesbezüglich die von der "Obrigkeit" verwendete zuweilen schmerzend ins Gemüt dringende Sprache.

Hieß es zuvor "schuldig geschieden", verwendet man jetzt andere Bezeichnungen, hieß es zuvor "psychisch krank" sagt man jetzt "psychosoziale Bedürfigkeit" dazu, hieß es zuvor "Arbeitsloser" sagt man jetzt "Arbeitssuchender" dazu.

Ein Berufsstand hinkt hier aber erbärmlich hint nach, denn immer mehr Menschen leiden unter abfälligen Beurteilungen aus der Gutachterriege.

Es wird tief in den Topf der Herabmachungen und Beleidigungen gegriffen und werden so auch die Menschen oftmals unnötig als soziale Randfigur abgestempelt.

Einmal so abgestempelt kommt man da fast nicht mehr heraus wie an vielen Einzelfällen zu beobachten ist.

Was kränkt macht krank, lautet ein richtiger und viel zitierter Satz, und Kränkung erleidet eine vom Gruselvokabular der Gutachter betroffene Untersuchungsperson allemal.

So fragt man sich aus gegebenen Anlässen, warum Menschen in Begutachtung durch gerichtlich beeidete Sachverständige unnötig herabgemacht und entwürdigt werden, wiewohl das Gutachterwesen monstriert, zum Wohle des einzelnen Menschen zu handeln, tut es aber in vielen Fällen dann doch nicht und verreißt im abfälligen Gutachterdeutsch gnadenlos eine nicht unerhebliche Schar von Betroffenen. Diesbezüglich scheint dem heutigen GutachterUNwesen ein versteckter narzisstischer Herrschaftsanspruch innezuliegen, gleichsam eines Dieners, der sich zu Herrschaft aufschwingt. Das nahezu entfesselnde Vorgehen artet zuweilen schon in einer Art „nihilistischer Werteverweigerung“ aus, weil gerade der „Seelenarzt“ dazu angehalten ist, mit einer gewissen, ihm zu Gebote stehenden Bedachtnahme auf die zu untersuchende Person zu reagieren, es dann aber in den wenigsten Fällen auch tut. Gutachter der Bereiche Psychiatrie und Neurologie haben auch das Thema Traumatologie auf dem Lehrplan gehabt und können sie daher nicht sagen, dass sie nicht wissen was sie tun, wenn sie jemanden mit einem Gutachten zuweilen auch an den Abgrund seiner Existenz bringen.

Wie Insider wissen und wie man es als Laie erahnen kann, wird das durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellte Gutachten stets höher eingeschätzt als eines, das durch einen privat hinzugezogenen Sachverständigen gleichwertigen Ranges erstellt wird. Eventuell ein wesentlich teureres Obergutachten würde nicht leicht ignoriert und/oder ad absurdum geführt werden können. Weniger die eigenen Überlegungen die man zur Sache vorbringt, würden gewichtet werden als vielmehr die Verwendung fachlicher Argumente aus neuerem Schulbuchwissen mit dazugehörigem Quellennachweis.

Ein Obergutachter, der regelmäßig Expertiesen inländischer GutachterInnen zerpflückt, meint dazu: „ Es sei „bemerkenswert, welche weitreichenden diagnostischen Schlussfolgerungen aus nicht vorhandenen Befunden gezogen werden. Die Argumentationen sind oftmals so abwegig, fehlerhaft und kontraindiziert, dass sie sich selbst disqualifizieren und die kritisierte Vorgangsweisen eigentlich keiner weiteren Kommentierung bedürfen.“

Gutachten die solchen Sphären entstammen beweisen auch, dass das betreffende Gutachterwesen grundlegend eine "paradoxe Fehlgeburt" des jeweiligen Wissenschaftszweigs ist dem sie angehört.

Es zeigt sich jedenfalls auch, dass nachfolgend schwieriger Lebensereignisse, die jeden Menschen zuweilen schon einmal ereilen können, begünstigt durch die Fülle an Kränkungen in Form kruder gutachterlicher Konstatierungen leicht auch Gemütserkrankungen erfolgen können. Dass hier in Hinblick auf die Volksgesundheit ein kausaler Wirkungszusammenhang zur explosionsartigen Ausweitung von Burnout- und Depressionserkrankungen besteht, und/oder auch suizidale Komponenten zur Entstehung kommen können, wird wohl kaum von der Hand gewiesen werden können.

Gutachten, als potentielle Verletzungsherde, sind ja auch eine inquisatorisch anmutende Manifestierungsmaschinerie, weil das geschriebene Wort die Eigenschaft progressiver Wirkung hat.

In dieser Hinsicht kann dazu eine Verwandtschaft der heutig verwendeten Gutachtersprache zur "Lästerzunge von Francoise Villón" (https://www.lyrix.at/t/francois-villon-die-ballade-von-den-lasterzungen-d6d) gesehen werden, denn es liegen jedenfalls die Grundvoraussetzungen zur Übelkeit vor, wird man des Gruselvokabulars mach eines Gutachtens ansichtig.

Unter kritischen Beobachtern ist die Gutachtertätigkeit ohnehin als problematische, ja sogar als „professionell anrüchige Tätigkeit“ verpönt wobei die Gutachtenerstellung zu einer reinen "Statusdegradierungs-Zeremonie" verkommt, der jedenfalls entgegen gearbeitet werden müsse!

Es ist ja auch nach einer gerichtlichen Anhörung, zu der ein psychiatrischer Gutachter geladen wird um seine Expertisen zu unterbreiten, kaum zu sehen, dass ein solcher mit aufrechter Haltung den Saal verlässt, hingegen sie fast immer gebückt und mit gesenkten Blick zu beobachten sind.

Sie wissen also schon, was sie anrichten!

"...Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst …“, kommt in Goethe´s Faust zum Ausdruck. Diesbezüglich steht es an, dass man sich im Gutachterwesen mutig eben von diesem „dunklen Drange“ löst und sich vorhandener Alternativen besinnt. Nicht zuletzt geht es ja auch um die Einhaltung des „Ärztlichen Eids“, anders genannt – „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“ – dem jeder Gutachter verpflichtet ist. Darin kommt unter anderem zum Ausdruck, feierlich zu geloben, sein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen und jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenzubringen und selbst unter Bedrohung die ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anzuwenden!

„...Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Handlungen...“, heißt es mahnend in einem bekannten Sprichwort. Würde zu befürchten sein, dass das in Selektion mündende und in Abwertung verfloskelte Gutachterdeutsch zu Handlungen werden, dann würde dies, der Ungemach nicht genug, wohl in bekannte Untaten vergangener Zeiten münden als man Menschen in lebensberechtigte und nicht lebensberechtigte Personen trennte.

Zu guter Letzt sei darauf verwiesen, dass man einigen Berufsständen in sprichwörtlicher Hinsicht gemeinhin ja auch nachsagt, dass deren Zugehörige (z.B. Scharfrichter, Leichenfledderer, Geldeintreiber, etc.) in die Hölle kämen, so es eine gäbe.

Der Berufsstand der gerichtlich beeideten Sachverständigen stellt sich scheinbar, ungeachtet der Mahnung des eigenen Gewissens vor Aller Augen, als weiterer Aspirant schuldbehaftet und gekonnt hinzu.

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