Abmahnung gegen Nutzer von Creative Commons Bildern, öffentlich lesbarer Teil

Screenshot wilmaa südostschweiz - Auch wilmaa kennzeichnet nicht nach Schroeders Vorstellungen...

Bitte beachtet, ich bin kein Anwalt, und bedenkt, dass es sich um einen -auch 2019 noch- aktuell laufenden Vorgang handelt. Es wird also in jedem Fall noch Ergänzungen oder einen Folgebeitrag geben.

Ihr könnt diesen Beitrag gerne unter Benennung des Autors oder der Quelle, auch gekürzt aber nicht entstellt, auf Eurer Webseite nutzen. Auch Offler verspricht bei seinen Bildern mit der Auslegung von CC BY-SA 2.0 gnädig zu sein, ihm genügt Offler CC BY-SA 2.0, ohne irgendeine Verlinkung, völlig.

Nett fände ich, wenn mir ein Nutzer eine kurze mail oder Kommentar hinterlässt, wo ich dieses Werk noch finde und Offler hätte sicher Spass daran, wenn ihr zu offler.de.cool verlinkt und ihr dürft natürlich auch gerne den Spenden-Button benutzen… 😀 um die Kriegskasse für den Prozess zu füllen.

Der Sachverhalt

Ich wurde mit anwaltlichem Schreiben einer Kanzlei S. durch Rechtsanwalt S. am 15.8.2017 abgemahnt bis zum 25.8. rund 670€ auf das Konto des Anwalts zu überweisen und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben. Mein Fall deckt sich nahezu vollständig mit dem hier https://linuxundich.de/politik/zeitbombe-abmahnung-bei-der-verwendung-von-creative-commons-skley-schroeder-vsge/ geschilderten, die Ähnlichkeit des Schreibens ist verblüffend.

Grund für die Forderung war, dass ich ein CC BY-SA 2.0 lizenziertes Handyfoto des Fotografen Max Mustermann auf meiner Webseite verwendet, und nach Ansicht der Gegenseite nicht ausreichend gekennzeichnet habe. Eine Kennzeichnung Max Mustermann / CC BY-SA 2.0 / flickr.com sei nicht ausreichend, vielmehr sei es erforderlich den Urheber Max Mustermann zu nennen, auf flickr.com zu verlinken, den Bildtitel zu benennen, die Lizenz zu benennen und zur Lizenz zu verlinken. Schon durch einen Mangel sei keine Lizenzierung gemäß den bei CC BY-SA 2.0 gültigen Bedingungen zustande gekommen. Mit “auf flickr.com verlinken” meinte der gegnerische Anwalt vermutlich zu Max Mustermann bei flickr.com oder zum konkreten Bild bei flickr.com verlinken, ich bin mir da nicht sicher Anm.d.Redaktion

Übrigens, auch Heise Online hält sich nicht an diese Vorgaben, aber an Heise traut sich sein Anwalt, schätze ich, nicht ran. Update: Heise online hat mittlerweile alle Bilder des betreffenden Fotografen entfernt und durch Stockphotos ersetzt. 🙂

Abmahnung Update

Inzwischen, September 2017 hat RA S., aufgrund der Tätigkeit meines Anwalts, seine Forderung auf 525 € reduziert, ich soll innerhalb 14 Tagen zahlen, ansonsten will er den Anspruch in voller Höhe gerichtlich geltend machen…

Mein Anwalt Markus Kompa war der Meinung, dass wir nicht reagieren, weil nach seiner Erfahrung sowieso nichts kommt. Darin hatte er sich aber geirrt, im Frühjahr 2018 flatterte eine Mahnung in den Briefkasten. Diese hat Anwalt S. dann auch versucht gerichtlich einzutreiben.

Ich habe mit einer Feststellungsklage beim Landgericht Hamburg reagiert, um dem Hamburger Fotografen und seinem Anwalt weite Wege zu ersparen, diese läuft nun, Eine Entscheidung sollte eigentlich am 7.12.2018 fallen, liegt aber bisher nicht vor.

Mehr zum Thema Abmahnung

Mehr zum Thema Abmahnung durch Kanzlei Schroeder findet ihr hier und bei Netzpolitik.org. Die “Cider-Connection” hat inzwischen allerdings dazugelernt und schafft offenbar ein direktes Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt, ohne einen obskuren Verein zwischenzuschalten. Auch mein Anwalt Marcus Kompa beschäftigt sich in seinem Blog ausführlich mit dem Thema Fotorecht.

Ich für meinen Teil, werde nach und nach auf die Verwendung von CC BY Material gänzlich verzichten und nur noch CC0 (Public Domain) Lizenzen auf dieser Seite einsetzen.

Das tut mir für diejenigen, welche ihr Material gemäß des Gedankens von CC BY im Internet verbreiten wollen, um Bekanntheit zu erreichen, leid. Creative Commons ist allerdings nicht ganz unschuldig daran, dass sich jetzt Anwälte die Nase vergolden.

Übrigens möchte ich alle warnen CCo oder CC BY Lizenzen bei facebook einzusetzen, facebooks Nutzungsbedingungen sind vermutlich sogar inkompatibel mit CC0. Einzig die relative Anonymität der facebook Benutzer schützt im Moment vor einer Abmahnwelle bei facebook. Wäre es einfacher an die realen Nutzerdaten zu kommen, um ein Abmahnschreiben zuzustellen, würde dort vermutlich der Bär schon toben.

Auch wer keine eigene Internetseite betreibt, kann schnell abgemahnt werden, wenn er nicht lizenziertes b.z.w. fehlerhaft gekennzeichnetes Bildmaterial z.B. bei Amazon oder Ebay verwendet. Auch dort wird abgemahnt und einige Anwälte haben es zum Geschäftsmodell gemacht.

Hauptsächlich Veröffentlichungen, wo der Veröffentlicher relativ leicht herauszufinden ist, unterliegen dem Risiko in die Fänge der Abmahnindustrie zu geraten.

Wer also eine kostenlose Subdomain bei einem Freehoster wie z.B. Lima-City betreibt, braucht sich über Abmahnungen vermutlich noch keine großen Sorgen machen – viel zu arbeitsaufwändig, es sei denn, er schreibt ein ehrliches Impressum…

Zur vermutlichen Rechtslage (ich bin kein Anwalt)

Bei allen CC BY Lizenzen mit Ausnahme von Version 4.0 kommt die Lizenz bei, egal welchen Mängeln, nicht zustande.

Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, daß der Wert derartiger unter CC BY-SA Lizenz veröffentlichter Lichtbildern bei 0,00 € festzusetzen ist, die Anwaltskosten dürfen allerdings nach irgendeinem Fiktiv Wert (vielleicht sogar MFM-Tabelle) berechnet werden.

Wobei im Fall von pixelio schon von einem anderen Gericht die Zulässigkeit der Anwendung der MFM Tabelle verneint wurde, vielmehr sei die deutlich günstigere Bildkunst Tabelle zugrunde zu legen.

Im Falle einer solchen Abmahnung, sofern diese gerechtfertigt ist, fallen also in jedem Fall Kosten an. Allerdings wirft eine derartige Berechnung der Anwaltskosten bei mir doch einige Fragen auf, zum Beispiel:

was ist mit der Angemessenheit der Mittel, in meinem Fall hätte es genügt mir eine Mail, Anruf, Postkarte oder Kommentar zu schicken, und der Mangel (falls er überhaupt bestand) am 0,00 € Bild wäre sofort beseitigt worden. Nichts davon ist geschehen.

was ist mit Anwendung der MFM Tabelle

warum wurden in meinem Fall 3 Monate Bildnutzung berechnet, obwohl die tatsächliche Nutzung höchstens aufgerundet 1,5 Monate dauerte, also wenn man auf Basis einer monatsbezogenen Nutzungstabelle operiert, höchstens 2 Monate Nutzung veranschlagt werden konnten.

warum wurden 100% Aufschlag für nicht erfolgte Urheberbenennung zum Ansatz gebracht, ich habe den Urheber richtig benannt, lediglich nicht zum Urheber verlinkt.

warum wurden 50% Aufschlag für Werbung zum Ansatz gebracht, das Bild war nicht zu Werbezwecken verlinkt

kann ich die Gegenseite haftbar machen für verlorene Zeit, Nerven, Geld, Material?

Schade, dass es keinen fiktiven Wert nach einer mit der MFM Tabelle vergleichbaren Tabelle z.B. für verbrauchtes Papier, Zeit oder eine abgerissene Zaunlatte gibt, ich könnte mir vorstellen, dass dann 90% der deutschen Bevölkerung aus Anwälten und Richtern besteht…

Welches Vorgehen ich bei einer Abmahnung empfehle

Ich empfehle die Einbeziehung eines Fachanwalts für Urheber und Medienrecht, welcher in Fällen derartiger Serienabmahnungen meist eine Fallpauschale anbietet.

Die Preisspanne bei den Fallpauschalen reicht von ca. 150 € bis ca. 400 €, oft wird eine kostenlose Erstberatung angeboten, welche ihr nutzen, und in der Zwischenzeit weitere Anbieter vergleichen solltet.

Auch mein Anwalt (Kanzlei Markus Kompa Köln) wurde für eine, aus meiner Sicht, günstige Pauschale tätig, aber auch Sören Rößner, von MMR Müller Müller Rößner Berlin, hat auf mich einen kompetenten Eindruck gemacht und bietet eine günstige Pauschale, allerdings wollte RA Rößner versuchen einen Vergleich anzustreben…

Das ganze wird mich also in jedem Fall das Honorar für meinen Anwalt+ 40h meiner Zeit+ Nerven und Büromaterial gekostet haben, ich habe schon überwiesen, da ich einen sehr guten Eindruck von Kanzlei Kompa habe…

Mein nicht ganz ernst gemeinter Plan zur Refinanzierung:

Um mir das “Lehrgeld” zurück zu holen, habe ich beschlossen mich ab sofort “Fotograf” zu nennen. Bilder von mir wurden sogar schon im Wochenkurier und der Sächsischen Zeitung veröffentlicht, allerdings nicht unter meinem Namen, sondern eher unter “Villa”. Ich werde also auf invalidenturm.eu und auf ebay.de einige meiner Bilder als Großformatdruck zum Kauf anbieten und mir möglichst fehlerträchtige Bildtitel einfallen lassen. Zusätzlich biete ich mit geilen Bildern noch ein paar schrottige Kabel und Festplatten auf ebay an, und hoffe, dass die jemand in seiner Auktion nutzt. Dann brauche ich nur warten…

Möglicherweise genügen sogar die Unzulänglichkeiten von flickr.com, die konkreten Bedingungen zum Bild klar zu benennen, um einige in meine Abmahnfalle tappen zu lassen.

https://invalidenturm.eu/wp-content/uploads/2017/08/k-DSC00538.jpg

CC BY-SA 2.0 /Foto: professsioneller Fotograf Offler / Titel: UMI- Diamond verdreht / INVALIDENTURM.DE

Mein Bildmaterial fand übrigens auch den Weg in einige Druckwerke der Zittauer Kinderstiftung. Also kann ich mich wohl mit Fug und Recht als “professsioneller Fotograf” bezeichnen (Offler lispelt ein wenig). Privat verfüge ich über Unmengen an Bildmaterial, welches ich auf flickr.com hochladen könnte.

Dort lizenziere ich es mit CC BY-SA 2.0 oder 3.0, natürlich mit der Maßgabe einen Bildnamen zu nennen, und zu was auch immer zu verlinken, und wehe einer korrigiert die Rechtschreibfehler! Dann benutze ich z.B. die Seite bilderdiebstahl.de (Na gut die beschäftigen sich mehr mit Ebay)…

Auf einer vergleichbaren Plattform ist vermutlich auch Fotograf Max Mustermann Kunde, und bekommt je gemeldetem Bild bis zu 40 €, egal wie die Sache ausgeht. Auf mich ist er sicherlich gestoßen, als er jemanden ins Visier nahm, welcher bei detektor.fm kopiert hatte, der betreffende ist mittlerweile über den Bildnamen nicht mehr aufzufinden.

Jedenfalls hat Fotograf Max Mustermann die bequeme Verdienstmöglichkeit gleich mal mitgenommen. Der bei mir abgemahnte Beitrag hatte übrigens zwischen 11.7. und 15.8. (in dieser Zeit habe ich das Handybild von Max Mustermann genutzt) ganze 7 unterschiedliche Besucher, einer davon war Fotograf Max Mustermann

weitere Betroffene im Jahr 2016

Creative Commons: Abmahnung Skley / Schröder (nichteinschalten.de, 28. Mai 2016)

Wenn ich mal groß bin (Halina Wawzyniak, 3. März 2016)

Abmahnung wegen falscher Bildnutzung (becherwuerfel.de Mai 2016)

Vermehrte Abmahnungen bei Creative-Commons-Fotos (iRights.info, 19. Mai 2016)

Zeitbombe Abmahnung bei der Verwendung von Creative Commons (linuxundich.de, 3. Juni 2016)

Abmahnung Kanzlei Lutz Schröder für VSGE (von-wegen-abmahnung.de, 28. Juni 2016)

spontis erhaelt Abmahnung wegen falsch genutzter Creative Commons Lizenz (spontis.de, update#4 6.Januar 2017)

im Jahr 2018

On May 5th, we have received an Abmahnung from Kanzlei Lutz Schröder in Kiel. They demand 6XX€ in reparations for using their client’s photo with an incorrect attribution. They give us 10 days to pay.

https://allaboutberlin.com/guides/abmahnung-creative-commons

nützliche Quellen:

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

https://netzpolitik.org/2016/die-cider-connection-abmahnungen-gegen-nutzer-von-creative-commons-bildern/

https://linuxundich.de/politik/zeitbombe-abmahnung-bei-der-verwendung-von-creative-commons-skley-schroeder-vsge/

http://www.kanzleikompa.de/category/fotorecht/

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92 (nicht sehr aussagekräftig)

https://www.ra-plutte.de/berechnung-des-schadensersatzes-bei-bildrechteverletzungen/#6. MFM-Empfehlungen und Creative Commons

https://www.ra-plutte.de/kg-berlin-endlich-neue-linie-bei-pixelio-foto-abmahnungen/

http://www.urheberrecht-leipzig.de/in-berlin-kein-schadensersatz-nach-mfm-tabelle-die-pixelio-faelle-und-die-auswirkungen-auf-andere-foto-abmahnungen.html

https://www.bildkunst.de/fileadmin/User_upload/downloads/pdf_tarife_2016/Internet_Tarif2016.pdf

http://blog.wawzyniak.de/wenn-ich-mal-gross-bin/

https://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html

https://www.rechtambild.de/2014/01/die-hoehe-des-schadensersatzes-beim-fotoklau/

http://archiv.twoday.net/stories/1022468025

Der Artikel erschien zuerst (etwas umfangreicher) auf invalidenturm.eu - ursprünglicher Artikel: https://invalidenturm.eu/2018/08/abmahnungen-gegen-nutzer-von-creative-commons-bildern-oeffentlich-lesbarer-teil/.

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