Ich beschuldige hier Niemanden! Ich zeige Sachverhalte auf.
Die Arbeiterkammer stellte mir einen Anwalt in meinem Sozialgerichtsverfahren. Dieser verhielt sich meiner Meinung nach sonderbar, inaktiv, er tat und sagte nur was ich ihm aufschrieb, sonst NIX.
Nach einer Intervention (ob die Bezeichnung Intrige zulässig ist kann ich nicht sagen) der "höchsten Stelle dieses Gerichts (Wr. Neustadt)entzog mir die AK den Rechtsschutz! Die Begründung war: "Herr Thiel benützt seine Intelligenz um sich bei Gericht Vorteile zu verschaffen"! Also weil ich das tat was eigentlich ein jeder Anwalt tun sollte! Das, nachdem der Psychologe dem ich eine Fälschung der Auswertung eines MMPI Tests gerichtsfest bewies!
Nun, ich lernte daraufhin bei einer Wiener Ausbildungsstätte für Psychologen ein Auswertungsverfahren für den MMPI und den RS - Test. Den MMPI-Test des Psychologen konnte ich erst als ich die 4 Blätter seines Tests - die aus dem Akt verschwunden waren - durch einen freundlichen Hinweis aus der Staatsanwaltschaft finden konnte analysieren und belegen! Ich benutzte nur die Unterlagen der Testherausgeber und nicht wie der Psychologe Textvorschläge der Firma Schuhfried die diesen Komputer-Tests bei uns verkauft! Der Psychologe brach bei einer Tagsatzung ein und sagte es gäbe keine "neurotische Trias" und andere unhaltbare Aussagen. Er vernichtete dann auch alle seine Unterlagen (!!) was verboten ist! usw. Alledings gibt es im Akt und in meinen Akten genug Material um den Beweis gerichtsfest aufrecht erhalten zu können...
Das Verhalten der AK (über das mich eine Kollegin meines Vaters informierte) bewog mich weiter bei der AK nachzuforschen und ich würde fündig!
Die AK lässt von den Bezirksstellen Leistungsberichte erstellen, die eine kleine, sehr verbesserungsfähige und ausbaubare, Auskunft über die erfassten Anerkennungsquoten bei Sozialgerichts-verfahren zu Klagen auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension zeigen.
Bezirke, 2010:
Amstetten 52,17%
Melk 82,35%
St.Pölten 55,55%
Mödling 22,22% ohoh!
Wr.Neusta.11.11% oioi!
Lilienfel.11,00% oioi! das reichte mir um zu erkennen, dass da was stinkt!
Wäre diese Statistik ausgebaut gewesen hätte man erkennen können bei welchen SG Verfahren arbeitsmedizinische Gutachten streng nach der Einschätzungsverordnung und/oder Leitlinien der Deutschen Rente verwendet wurden! Was aber möglicherweise von den Gerichten NICHT gewollt war.
Meiner Rechtsmeinung nach sind solche SG Verfahren als NICHT rechtskonform anzusehen. Erkennt doch unser OGH "...die EVO ist ein wertvolles Instrument und sollte von den Gerichten verwendet werden." und " die Leitlinien der Deutschen Rente sind vergleichbar und dürfen d.h. angewendet werden". Ein Wink mit dem Zaunpfosten des OGH. Der aber den Gerichten schnurzegal zu sein scheint.Die Gerichte bevorzugen offenbar Ärzte ohne Ausbildung in Arbeitsmedizin, und anstatt ein rotationsprinzip einzuhalten laden sie lieber persönlch passende (!!!) Ärzte. Zu den Gutachtern kommt ein eigener Beitrag!
Nun, mein Platz ist aufgebraucht. Zum weiteren Verhalten der AK, und der Präsidentin Frau Anderl in einem weitern Beitrag. Auch eine kleine Analyse dieser Vorgänge wird da erscheien.