... es immer noch fragwürdiger geht!
So beginnen wir mit dem ersten psychologischen Gutachten aus dem Sozialgerichtsverfahren 9 Cgs 360/08z.
.Vorweg, ich hatte da ich Krank bin schon einige Untersuchungen und Therapieversuche hinter mir. So waren mir Tests und Behandlungen schon bekannt.
.Die Untersuchung durch den Psychologen M. empfand ich als sehr eigenartig.
.Es wurde mir nie erklärt was wozu untersucht werden sollte. So wurde ein Komputer-IQ-Test durchgeführt. Das Resultat fiel etwas schwächer aus da ich dem Ende zu keine Lust mehr hatte und etwas "hudelte", war aber noch im Rahmen (135 Punkte anstatt meiner früher üblichen 145).
. Dazu fiel mir aber später bei Befragungen anderer Opfer auf, dass bei intelligenter erscheinenden Klägern das möglicherweise öfters geschieht. (so wurde da eine Person die da 120 Pkte erreichte ins Richterzimmer bestellt wo ihr der Richter sagte: " ...ziehen Sie ihre Klage zurück, sonst werden sie wegen Betrugsversuch geklagt"). Auch in meinem Fall kam es zu einer Intervention bei der PVA um mir den Rechtsschutz zu entziehen, denn mein Anwalt operierte nur mit von mir vorbereiteten Schriftstücken.
. Nach heftiger Reklamation der Qualität der Begutachtung meinerseits sah sich die Richterin B. genötigt mich noch einer Begutachtung zu unterziehen!
.Und jetzt bitte nicht lachen! Das ist ernst! Sie verwies mich nochmals zu dem reklamierten Gutachter! Dieser führte die zweite Hälfte eines RS - Tests, einen MMPI-K - Test usw. aus.!
. Mir erschien das alles äußerst fragwürdig so erlernte ich in einer Ausbildungsstätte für Psychologen in Wien den RS- und den MMPI Test.
. Danach reklamierte ich mit dem erlernten Wissen noch heftiger. Ich bewies gerichtsfest mit meinem erlernten Wissen dass der RS-Test im ganzen nicht "lege artis" durchgeführt wurde! Auch die Auswertung des MMPI-Tests reklamierte ich heftigst. Die Richterin warf aber den Gutachter nicht hinaus sondern holte einen anderen (Lieblings.?) Gutachter der im Net dafür bekannt war immer Fehler beim Vorgutachten zu finden aber nie eine BU befundete!
.Die Fehler die vom Gutachter M. beim RS (wohl wissentlich) gemacht wurden: es darf dieser Test NICHT an 2 verschiedenen Tagen gemacht werden! Weiters waren die weitern Schritte der Nachbearbeitung nicht durchgeführt worden!
.Auch lavierte der M. vor Gericht zur Auswertung des MMPI hin und her - der Höhepunkt war als er (voll im Stress) ausrief: "es gibt keine `Neurotische Trias`....obwohl er im Net eine Seite hatte wo er genaus das erwähnte - na warum verschwand wohl diese Seite nach der Verhandlung? Und als weiteren Höhepunkt sagte er bei Gericht aus, dass er ALLE SEINE ARBEITSUNTERLAGEN SCHON VERNICHTET HABE ! Eich schöneres Schuldeingeständnis finden wohl wenige Staatsanwälte.