StA Wien
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
z.H. Fr. Viktoria Rohringer, Bezirksanwältin
Betreff Ihr Schreiben 104 BAZ 320/26b-11
Sehr geehrte Frau Rohringer
Bitte um Verständnis, das ich, als Nichtjurist nicht verstehe, dass ein Ermittlungsverfahren aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist. Das scheint mir nicht logisch zu sein. Es mag sein, dass die StA Wien da nicht zuständig ist, aber ich lehne es aus schwerwiegenden Gründen ab mich an die StA Wr. Neustadt, die wie ich annehme für mich zuständig wäre zu wenden.
Ich bin es schon gewohnt, dass meine Eingaben entweder abgewiesen oder überhaupt totgeschwiegen werden – was meiner Meinung nach nicht zulässig ist.
Ich stelle hiermit einen Antrag auf Verfolgung/Untersuchung der aufgezeigten Vorkommnisse!
1. Der beschriebene Sachverhalt ist eindeutig und zeigt meinem Rechtsverständnis folgend eine Verletzung des Postgesetzes, sowie die Entwendung eines Schreibens an eine Staatsanwaltschaft auf!
2. Neue Tatsachen: Siehe die Beilage „Nachforschungsauftrag“. Der Übernehmer Bocheski ist bekannt. Es ist aber zu untersuchen warum Frau Mag. Vrabl-Sanda (oder Mitarbeiter) den Empfang nicht bestätigen und mir auch keine Aktenzahl bekanntgegeben haben damit ich als Partei den Verlauf überprüfen kann! Auch diesmal war der Inhalt ein gerichtsfester Beleg für Vorkommnisse in der Justiz! Ich befürchte, dass die Leitung der WKStA keine Info über mein Schreiben hat, oder es wieder einmal eine Weisung gab nix zu untersuchen!
Und Weisungen gab es schon etliche (mir bekannte, die mir nicht bekannten kann ich natürlich nicht belegen).
• So gab es nach einem Kontakt mit dem Justizausschuss unseres Parlaments eine Weisung an die WKStA Wien die aufgezeigten Vorfälle zu untersuchen.
• Darauf erfolgte etwas später eine Weisung der zufolge der WKStA die Weisung weggenommen und an die StA Wr. Neustadt gegeben wurde wo wieder einmal „daschlogn“ wurde.
• Auch gab es eine Weisung des Hr. Pleischl (i.A.Pilnacek ?) an die StA Wr. Neustadt und wurde das von mir angestrengte Untersuchungsverfahren 5 St 423/09p „daschlogn“ obwohl es dank eines Beweismittels das der Strafverteidiger des Psychologen einbrachte (!) gerichtsfest beweisbar war, dass die Auswertung des MMPI-Tests zu meinem Schaden ge/verfälscht war!!