Sehr geehrte Justizausschuss-Mitglieder...

Wolfgang Thiel 14.5.2026

Beethovengasse 4-6/5/13

2500 Baden

Sehr geehrte Justizausschuss-Mitglieder

Das allgemeine Totschweigen meiner Meldungen zu von div. §§ des StGB als strafrechtlich relevant definierten Handlungen und Nichthandlungen, das sabotieren meiner Site, das verhindern von Kontakten im Net, das allgemeine Totschweigen durch die Medien, die Politik und der Justiz, das stehlen von Testauswertungen, das Verschwinden von SVD`s, das Stehlen von SVD`s aus Briefen an die WKStA, usw. reichen mir jetzt!

Ich habe nur deswegen ein „low profile“ eingehalten, weil ich dem Land das ich einmal liebte diese Schande ersparen und die Gelegenheit offen lassen wollte diese Schande von Gerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit abarbeiten zu lassen!

Dieses Entgegenkommen meinerseits wurde nicht genützt. Ich wurde durch Handlungen die das StGB als Straftaten definiert behindert, ja auch einmal bedroht(!), am Zugang zum Recht behindert indem mir durch eine Intrige bei der PVA der Rechtsschutz genommen wurde. Ich wurde in Verjährungen getrieben, Erkrankungen, ich wurde finanziell schwer geschädigt.

Wenn es dieser „Rechtsstaat“ nicht hergibt, dass Urteile von Sozialgerichten die auf einer Straftat beruhen und Einstellungen von Staatsanwaltschaften die ebenfalls auf Straftaten beruhen untersucht und vor Gericht gebracht werden steht Österreich auf einer Stufe mit den bekannten Unrechtsstaaten, Diktaturen!

Es wurden Rechtsausschussmitglieder, Justizbedienstete, Politiker sonder Zahl informiert. Das Nichtlesen von Zuschriften ist keine Entschuldigung(!).

Ich ersuche nicht mehr, ich bitte nicht mehr, ich fordere, dass Sie endlich dem Gesetz (§286 StGB, nachlesen bei Manz) Genüge tun und eine Untersuchung einleiten lassen!

Ich muss jetzt wieder eine etwa 8wöchige Pause wegen meiner Gesundheit einlegen. Wenn ich wieder OK bin werde ich jetzt laut werden, aber wirklich laut!

Ich halte ausdrücklich fest, dass ich Niemanden beschuldige! Ich Stelle gerichtsfeste Sachverhalte den div. Definitionen des StGB gegenüber! Zu Beschuldigen steht nur einer StA oder Gerichten zu!

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