Unzulängliche Postzustellung an die Häftlinge und eine inkompetente Medienstelle

Man kann sich seinen Freundeskreis oder auch die Umstände nicht aussuchen, wenn ein Freund durch eine Straftat in eine Haftanstalt eingewiesen wird und dafür seine Strafe absetzen muss. Um aber die Person nicht ganz zu verurteilen und von der Gesellschaft auszuschließen, besteht die Möglichkeit, mit wenigen Möglichkeiten in Kontakt zu bleiben.

Ein Haftleben kann durchaus sehr langweilig sein. Für mich als Schreiber dieser Zeilen wäre es die Hölle, den ganzen Tag ohne sinnvolle Tätigkeit herumzusitzen und nichts tun zu dürfen. Umso wichtiger ist es für den Prozess der Resozialisierung, dass die Häftlinge sinnvoll beschäftigt werden, um nicht nach ihrer Entlassung an einen psychischen Schaden zu leiden, sofern nicht die Haftbedingungen dafür gesorgt haben.

Jedenfalls trat bei mir der Umstand ein, dass ich einem Häftling der Justizanstalt Stein ein Belegexemplar zu übersenden hatte, nachdem eine Bildaufnahme im letzten Buch Verwendung fand. Erkundigungen haben gezeigt, dass es möglich ist, Häftlingen Post zu senden, und ich bekam dann auch gleich die Adresse. Gesagt, getan! Doch kam die Sendung wieder retour, weil das Paket nicht behoben wurde.

Als Medienvertreter hat man es leichter, mit Behörden in Kontakt zu treten, weshalb daraufhin die hiesige Medienstelle mit Schilderung des Falls betraut wurde. Die Medienstelle schwieg. Monate später traf ich wieder meine Bekannte und berichtete über die Rücksendung der Post. Es war zu erfahren, dass in der letzten Zeit rund 80 % aller Sendungen als "Unzustellbar" retourniert wurden.

Dieser Umstand führte dazu, die Medienstelle JA Stein nochmals zu kontaktieren und die hiesige Behörde sogleich mit dem Problem zu konfrontieren. Die gleichzeitig informierte Volksanwaltschaft hat sofort ein Prüfverfahren eingeläutet, erst nach der Einleitung des Prüfverfahrens hat die Medienstelle mit der Rückmeldung "Ich weiß nicht was sie wollen! Wenn sie eine Anfrage haben, dann formulieren sie diese" (Mail, 17. August 2022) reagiert.

Der Herrn Oberstleutnant wurde daraufhin nochmals auf die beiden Schriftverkehre vom 27. März 2022 und vom 8. August 2022 hingewiesen, dass alles klar und deutlich formuliert sein sollte. Bei der hohen Anzahl an Rückläufer war zu hinterfragen, wie sich dies die JA Stein erklärt?

Jedenfalls war die Anfrage dem Herrn Oberstleutnant wohl wieder zu hochgestochen, indem er nun versuchte, mit einem Totschlagargument zu punkten: "Aufgrund der Datenschutzverordnung und des laufenden Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft können wir Ihnen als Privatperson keine Auskünfte erteilen!" (Mail vom 22.08.2022).

Als gelernter Österreicher, ehemaliger Mitarbeiter der Öffentlichen Verwaltung und speziell als ehemaliger Prüfer des Rechnungshofes in Wien weiß man bei solchen Antworten zwischen die Zeilen zu lesen bzw. diese erfahrungsgemäß zu interpretieren, weshalb der Herr Oberstleutnant dann etwas klarere Worte von mir vermittelt bekam:

"Ihre Antwort wirft bei mir die Frage auf, inwieweit sich eine funktionierende oder nicht funktionierende Poststelle in der JA Stein mit der Datenschutzverordnung subsumieren läßt? Die Datenschutzverordnung schützt personenbezogene Daten, aber nicht Prozesse/Verfahrensabläufe im Verwaltungsapparat. Sie können mir sicherlich die genaueren §§ nennen, oder?

Der Schriftverkehr Ihrerseits ist bezeichnend für einen österreichischen Verwaltungskörper. Aber als gelernter Österreichreicher weiß ich natürlich Ihre Zeilen zu interpretieren und erwecken den Anschein, als ob die dort tätigen Mitarbeiter nur eine ruhige Kugel schieben wollen? Entspricht die Vorgangsweise übrigens dem Medienerlass des BMJ vom 23. Mai 2016? Entspricht die wochenlange Nichtreaktion auf mein erstes Mail den Bestimmungen des AVG?

Ungeachtet dessen, sollten wir unbedingt einen Termin ausmachen, indem Sie mir als Medienvertreter die Prozeßabläufe zeigen können, um dem selbst auferlegten Credo (siehe Homepage Medienstelle JA Stein, Stichwort Resozialisierung) gerecht zu werden?"

Die Antwort kam natürlich prompt und wird in dieser Form nicht ohne Nachspiel bleiben:

"Danke für das Angebot, dazu erlauben wir uns höflichst mitzuteilen, dass wir mangels Zuständigkeit ihrer Person davon Abstand halten müssen!" (Mail vom 25. August 2022).

Meine Conclusio

Als Akademiker hätte ich mir eigentlich erwarten können, dass mein gegenüber, selbst Akademiker, gegenüber den Medienvertretern ein gewisses Niveau und einen professionellen Umgang zu den Medien pflegt. Man erlebt vieles in dieser Bananenrepublik, aber was dieser Justizwachemitarbeiter bisher offenbart, ist einmalig in der Republik!

Es sei nur eines gesagt, ob ich für etwas zuständig bin oder nicht, entscheide noch immer ich! Die Medienvertreter haben allein das Recht, sich um eine Sache zu interessieren und zu behandeln, und nicht das gegenüber! Abschließend wird zu erörtern sein, wie die Justiz dazu kommt, das verfassungsmäßige Recht auf freie Erwerbsausübung und die Pressfreiheit zu schmälern und in dieser Form zu torpedieren?

Jedenfalls scheint dieser Mitarbeiter einen Usus nicht zu kennen. Das letzte Wort haben immer die Medien. In diesem Fall wird wohl auch keine Nachschulung mehr die gelebten Defizite mehr kompensieren.

Ichigo121212/pixabay https://pixabay.com/de/photos/gef%c3%a4ngnis-gef%c3%a4ngniszelle-verbrechen-553836/

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

WalterundJulia Wieselberg

WalterundJulia Wieselberg bewertete diesen Eintrag 27.08.2022 22:13:09

25 Kommentare

Mehr von Mag. Markus Inderst