Fragen im Zusammenhang mit der Stichwahl des Bundespräsidenten

Nordelbische Synode 18.9.2009

Dass eine Wahlanfechtung ein rechtlich abgesichertes Recht ist braucht man nicht weiter diskutieren.

Aber woher hatte die FPÖ die Information über die Vielzahl, nennen wir es mal Ungereimheiten, die angeblich passiert sind?

Und wenn die FPÖ diese Information hat, warum wissen dies die Behörden nicht?

Und wenn die Behörden davon gewusst haben, warum haben sie nicht reagiert?

Meinen Informationen nach hat die FPÖ ihre behaupteten Rechtsmängel mit über 90 eidesstaatlichen Erklärungen belegt. Für mich unvorstellbar ist, dass über 90 Personen falsche Angaben machen, welche dann auch für sie eine Strafverfolgung bzw. zivilrechtliche Prozesse nach sich ziehen könnten.

Mittlerweile erwiesen ist, dass es bei der Wahl zu Unzulänglichkeiten gekommen ist. Der Skandal ist somit nicht die Wahlanfechtung durch die FPÖ sondern wenn es wirklich zu dem behaupteten Ausmaß an Ungereimheiten gekommen ist und vor allem wenn nichts unternommen wird um in Zukunft dagegen vorzubeugen.

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pirandello

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dohle

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