Ich weiß gar nicht, was Ihr Alle gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz "GModG" von Katharina Reiche habt - Ihr müsst das auch mal komplett lesen.
Natürlich ist es expliziter Schwachsinn, was in Bezug auf Heizungstechnik im Gesetz geregelt wird. Aber das regelt der Markt eh alleine - wer jetzt noch eine neue Gas- oder gar Ölheizung verbaut, ist ein Idiot. Wer gut findet, dass der Beratungszwang bei Umrüstung der Heizung endlich weg ist, möchte halt gerne vor allem alte Menschen abzocken. Betrügern wird Tür und Tor geöffnet. Macht Ihr mal.
Aber es gibt auch sehr spannende Ansätze:
§106 - Solarenergie in Gebäuden
(1) Ein zu errichtendes Gebäude ist so zu konzipieren, dass sein Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie auf der Grundlage der Sonneneinstrahlung am Standort optimiert wird, um die kosteneffiziente Installation von Solartechnologien nach Maßgabe von Absatz 2 zu ermöglichen
FREIHEIT!!!! Endlich keine Auswahl mehr bei Gebäudeausrichtung, Dachform, Dachfläche - Gebäude müssen direkt so geplant werden, dass sie optimal für die Sonneneinstrahlung am Standort ausgerichtet sind. Ihr Honks habt jetzt Freiheit, womit Ihr heizt. Allerdings keine Freiheit mehr, wie das Haus aussieht.
Har Har.
(4) ab dem 1. Januar 2030
a) auf einem neuen Wohngebäude [...]
Endlich haben wir die Solarpflicht für alle Neubauten. Egal ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus. ALLE müssen Solaranlagen aufbauen - und bitte das Haus auf die Solaranlage ausrichten (siehe (1)).
Übrigens: Wir müssen ja unbedingt den Ausbau kleinerer PV-Anlagen unter 25kWp ausbremsen, weil die ja angeblich nicht steuerbar sind. Und es gibt keine Vergütung mehr. Aber aufbauen müsst Ihr sie jetzt trotzdem alle.
Har Har.
Und hier noch ein besonderes Schmankerl für die Anhänger von "Technologieoffenheit" beim PKW, für die Fans von Markus Söder und Hubsi Aiwanger, für die Menschen, die den Untergang Deutschlands durch E-Autos vorhersagen - die Regierung, die NICHTGRÜNE, ist gar nicht Eurer Meinung, denn
--> Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
(1) Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als drei Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, hat dafür zu sorgen, dass
1. mindestens jeweils 50 Prozent der barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden und
2. mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
-> Pflicht zum Aufbau von Wallboxen in (Tief)Garagen
(2) Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als drei an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass
1. mindestens jeweils 50 Prozent der barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden und
2. mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.“
-> Pflicht zum Aufbau von Wallboxen bei Stellplätzen
(1) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als drei Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass mindestens jeweils 50 Prozent dieser barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen dieser Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
(2) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als drei an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass mindestens jeweils 50 Prozent dieser barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen dieser Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
YES! Auch im Bestand!
Wird ein Nichtwohngebäude nach Satz 1, das überwiegend für Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben genutzt wird, einer größeren Renovierung unterzogen, so hat der Eigentümer abweichend von Satz 1 Nummer 2 dafür zu sorgen,
dass mindestens ein Ladepunkt für jeden zweiten Stellplatz errichtet wird.
(2) Wird ein Nichtwohngebäude, das über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer
dafür zu sorgen, dass
1. mindestens jeweils 50 Prozent dieser barrierefreien und nicht-barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen dieser Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden und
2. mindestens ein Ladepunkt für jeden fünften Stellplatz errichtet wird.
Wird ein Nichtwohngebäude nach Satz 1, das überwiegend für Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben genutzt wird, einer größeren Renovierung unterzogen, so hat der Eigentümer abweichend von Satz 1 Nummer 2 dafür zu sorgen,
dass mindestens ein Ladepunkt für jeden zweiten Stellplatz errichtet wird.
YES! Auch bei Nichtwohngebäuden.
Natürlich ist das GModG in seiner aktuellen Entwurfsfassung eine Katastrophe und wird hoffentlich noch maßgeblich durch das BVerfG & Co. angepasst. Aber wie sehr die aktuelle Regierung die Bevölkerung verarscht, kann man auch prima daran festmachen, was sie in Talkshows und Veranstaltungen raus haut - und in Gesetztesentwürfen zusammenfasst.
PV und E-Auto sind gesetzt. Ende.