Auskunftsbegehren: "COVID-19: Warum keine Obduktion bei Corona-Todesfällen?"

https://fragdenstaat.at/a/1947

Presseberichten zufolge agiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend der Erforschung und Bekämpfung von COVID-19 inkonsistent bis widersprüchlich.

* Das BMSGPK hat am 02.04.2020 per Nachrichtensendung Zeit im Bild verlautbaren lassen:

* Nach Meldungen vom 24.04.2020 wurden im Parlament ein Antrag "zur Obduktion von Corona-Todesfällen" abgelehnt: [https://www.derstandard.at/story/2000117083194/opposition-kritisiert-aenderung-des-epidemiegesetzes]

* Nach Meldungen vom 29.04.2020 erfasst das Epidemiologischen Meldesystem (EMS) alle jene, "die tatsächlich an COVID-19 gestorben sind": [https://www.derstandard.at/story/2000117155408/grosse-mehrheit-der-verstorbenen-war-aelter-als-64]

Aufgrund dieser Umstände wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1) Was sind die sachlichen Gründe für die Ablehnung des Antrages zur Obduktion von Corona-Todesfällen?

2) Ist das BMSGPK etwa nicht daran interessiert, die tatsächliche Gefährlichkeit von COVID-19 wissenschaftlich zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen?

3) Wie anders als durch Obduktionen soll nach Anschauung des BMSGPK die tatsächliche Todesursache - und damit die tatsächliche Gefährlichkeit von COVID-19 - bei Verstorbenen festgestellt werden, welche positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?

4) Im Hinblick darauf, dass durch Obduktionen die genauen physiologischen Wirkungen von COVID-19 festgestellt und dadurch auch (bessere) Behandlungsmethoden gefunden werden könnten (was ja Interesse der österreichischen Bevölkerung wäre): Ist das BMSGPK etwa nicht daran interessiert, dass (bessere) Behandlungsmethoden für COVID-19 gefunden werden?

5) Falls Frage 4 bejaht wird: Was sind die Gründe dafür, dass das BMSGPK nicht daran interessiert ist, dass (bessere) Behandlungsmethoden für COVID-19 gefunden werden?

6) Falls Frage 4 verneint wird: Durch welche Maßnahmen fördert das BMSGPK das Finden (besserer) Behandlungsmethoden für COVID-19?

7) Wie wird festgestellt, ob jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" (dass also COVID-19 die primäre Todesursache) ist?

8) Wer sind die Fachleute, welche die Kriterien dafür, ob jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" (dass also COVID-19 die primäre Todesursache) ist, festgelegt haben?

9) Was sind die evidenzbasierten Kriterien dafür, dass jemand "tatsächlich an COVID-19 gestorben" ist (dass also COVID-19 die primäre Todesursache war)?

10) Sind Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar?

11) Falls Frage 10 bejaht wird: Wo sind die Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar?

12) Falls Frage 11 verneint wird: Wird das BMSGPK die Informationen über die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache öffentlich verfügbar machen, damit diese überprüft werden können?

13) Falls die Frage 12 verneint wird: Aus welchen Gründen werden die evidenzbasierten Kriterien von COVID-19 als (primäre) Todesursache nicht öffentlich verfügbar gemacht?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt.

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Reality4U

Reality4U bewertete diesen Eintrag 30.04.2020 14:35:17

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