Taktik statt Transparenz – Krah, Kubitschek und die Strategie der ethnischen Separation
In einem Gespräch in Schnellroda entwickelt Maximilian Krah die Idee ethnisch homogener Lebensräume – mit Ghettos und Parallelgesellschaften als scheinbar pragmatische Antwort auf gesellschaftliche Spannungen. Dabei geht es ihm nicht primär um eine ideologische Durchsetzung ethnonationaler Prinzipien, sondern vor allem um eine taktische Frage: Wie lässt sich ein gesellschaftliches Konzept verfolgen, ohne ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten?
Krah schlägt vor, ethnisch Deutsche abgeschottet leben zu lassen, ohne dies offen als Ausgrenzung zu deklarieren. Ziel sei es, eine formalisierte Zwei-Klassen-Gesellschaft zu vermeiden – denn genau ein solcher Anschein könnte als Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden.
Auch der Vorschlag, eingebürgerten Ausländern ihre eigenen sozialen Spannungen zu „überlassen“, wird unter diesem taktischen Vorzeichen gemacht. Statt offener Diskriminierung solle es eine räumliche und soziale Entkopplung geben, die faktisch Segregation bedeutet – jedoch ohne ihre juristisch angreifbare Benennung.
Krah verfolgt also eine Strategie der verdeckten ethnischen Separation, deren Ziel nicht primär gesellschaftliche Ordnung, sondern staatliche Unbeobachtbarkeit ist.
Götz Kubitschek kritisiert diesen Ansatz scharf. Für ihn ist Krahs Position zu sehr auf rechtliche Absicherung fixiert. Kubitschek wirft ihm eine rechtspositivistische Haltung vor – also die Vorstellung, dass Recht lediglich durch formale Gültigkeit legitimiert sei, nicht durch die Machtfrage.
Wer den politischen Konflikt scheue, um juristisch unangreifbar zu bleiben, verliere ideell den Anspruch auf Führung.
Diese Strategie berührt unmittelbar die Machtfrage. Wer den politischen Konflikt scheut, um juristisch unangreifbar zu bleiben, verliere ideell den Anspruch auf Führung.
In diesem Kontext wird auch der Begriff „Remigration“ entlarvend. Er verliert seinen Charakter als migrationspolitisches Konzept und wird zum ethnischen Unterscheidungsmarker: Nicht mehr der rechtliche Status, sondern die Herkunft entscheidet über Zugehörigkeit. Selbst eingebürgerte Staatsbürger gelten in dieser Logik als Fremdkörper, deren Integration nicht angestrebt, sondern deren Abgrenzung verwaltet wird.
Kritisch betrachtet handelt es sich bei Krahs Konzept nicht um eine gesellschaftliche Vision, sondern um ein taktisches Manöver: Eine Politik, die ihre eigenen Ziele tarnt, um einer staatlichen Beobachtung zu entgehen. Doch gerade diese strategische Verschleierung wirft schwerwiegende Fragen auf: Was sagt es über ein politisches Projekt aus, wenn es nur unterhalb der Schwelle verfassungsrechtlicher Sanktionierbarkeit funktionieren kann?
Am Ende steht nicht weniger als die Aushöhlung demokratischer Gleichheit – durch eine stille, aber wirksame Umdeutung des Begriffs „Volk“ in ethnische Kategorien. Und während der Rechtsstaat bemüht ist, offen diskriminierende Strukturen zu verhindern, entfalten sich neue Grenzziehungen – nicht trotz, sondern gerade wegen der Angst vor dem Verfassungsschutz.
Im Verlauf der Debatte führt Krah auch an, dass sich die geopolitischen Koordinaten zu Gunsten der eigenen Position verschieben könnten. Die Außenpolitik, so argumentiert er, sei inzwischen auf ihrer Seite: Sowohl JD Vance als auch Donald Trump hätten sich positiv über die AfD geäußert. Ein solches internationales Momentum gelte es zu nutzen, nicht zu gefährden. Besonders betont Krah, dass Trump entlang staatsbürgerlicher Linien unterscheide. Im Ausland, so mahnt Krah, werde genau beobachtet, wie Begriffe wie "Remigration" inhaltlich aufgeladen werden – und wie diese kommuniziert werden. Eine zu offene, ideologische Zuspitzung könnte daher strategischen Schaden anrichten.
Kubitschek erwidert darauf, dass sich diese außenpolitische Referenz an Einwanderungsgesellschaften orientiere – die Bundesrepublik jedoch keine sei. Deutschland sei, so seine Position, keine staatsbürgerliche Konstruktion, sondern eine historisch gewachsene Abstammungsgemeinschaft.
Diese müsse als solche verteidigt werden, auch auf die Gefahr hin, international isoliert zu werden. Für Kubitschek ist es nicht die Aufgabe, sich taktisch anzupassen, sondern ideologisch konsequent zu bleiben – selbst wenn das den außenpolitischen Schulterschluss mit Verbündeten gefährden sollte.
Götz Kubitschek verfolgt eine konsequent ethnonationale Lesart des Begriffs Remigration. Für ihn genügt die formale Staatsbürgerschaft nicht: Auch eingebürgerte Ausländer fallen unter den Begriff, sofern sie nicht ethnisch als „deutsch“ gelten.
Maximilian Krah hingegen plädiert nicht für offene Ausgrenzung, sondern für taktisches Umschwenken: Er will den Begriff Remigration entideologisieren und durch ein Modell ethnischer Segregation ohne direkte Diskriminierung ersetzen. Seine Strategie besteht darin, soziale Trennung so zu gestalten, dass sie juristisch unauffällig bleibt, um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu vermeiden.
Beide vertreten letztlich Varianten desselben völkischen Gesellschaftsbildes – mit einem entscheidenden Unterschied: Kubitschek fordert offene ideologische Klarheit, Krah bevorzugt verdeckte operative Steuerung. Doch in beiden Fällen wird die Gleichheit der Staatsbürger untergraben – entweder frontal oder schleichend.