Islamistische Demonstrationen stehen über den deutschen Strafgesetzen.

Es geht um §27 Versammlungsgesetz, Absatz 2: Wer

1. . . . bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel . . .

2. entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt oder . . .

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da steht tatsächlich "bestraft"! Es geht also nicht um Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern um wirkliche Straftaten!

Bei Interesse zum Nachlesen: § 17a Versammlungsgesetz (da steht praktisch das Gleiche drin, nur ohne die Strafe). Soweit die geltende Rechtslage zum "Vermummungsverbot" bei Versammlungen im Freien.

Was aber passierte am 17.08.2019?

"Die vom Verfassungsschutz beobachtete Furkan-Bewegung versammelte sich in Hamburg und demonstrierte für Scharia und Kalifat. Die Männer liefen vorweg, streng getrennt von den weiblichen Teilnehmern der Demo.

Teilweise waren die weiblichen Furkan-Anhänger jedoch so verschleiert, dass nur die Augen zu sehen waren. . . .

https://www.mopo.de/hamburg/islamisten-demo-in-hamburg-warum-durften-sich-diese-frauen--vermummen----33027686

Die Polizei griff jedoch zu keinem Zeitpunkt ein. Warum die Beamten vor Ort so gehandelt haben? Das konnte die Pressestelle der Polizei auf Nachfrage der MOPO am Sonntagnachmittag noch nicht im Detail beantworten."

Richtigerweise schreibt die MOPO weiter: "Auch auf Linken-Demos gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Demonstranten, wenn es um die Vermummung geht. Auf der diesjährigen 1. Mai-Demo wurde der Personen-Zug sogar mehrmals von den Beamten gestoppt, weil Teilnehmer gegen das Vermummungsverbot verstießen. "

Bei der islamistischen Furkan-Demo wurden also unter den Augen der untätigen (Hamburger) Polizei ganz offensichtlich Straftaten begangen, obwohl die Polizei wegen des ansonsten friedlichen Verlaufs der Demo ohne weiteres genug BeamtInnen verfügbar gehabt hätte, um die Rechtsbrüche zu beenden und entsprechende Anzeigen zu fertigen!

Bei Straftaten gilt aufgrund des Legalitätsprinzips der deutschen Strafprozeßordnung (StPO) ein polizeilicher Emittlungszwang!

§ 163 StPO, Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten . . .

Die unterlassenen Ermittlungen bei der Hamburger Furkan-Demo begründen für mich einen klaren Verdacht der Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB.

Aber in der Bananenrepublik Dummland werden wohl alle Augen zugunsten der kultursensiblen Polizisten zugedrückt. Denn politisch korrekt gesehen, war es vermutlich ganz klar, daß die angeblichen Frauen sich nicht vermummten, um die Feststellung ihrer Identität zu verhindern, sondern einfach nur so, weil sie eventuell Muslimas sind. Und die dürfen das eben, als Gleichere unter Gleichen.

Daß die schwarzen Gespenster auch Männer gewesen sein könnten, spielt keine Rolle, denn was für Frauen gilt, muß natürlich auch für Männer und alle sonstigen Geschlechter gelten!?? Hauptsache, der Heiligenschein made by Merkel strahlt über den Köpfen von Muslimen und Islamisten in vollem Glanz weiter. Dafür muß eben der Rechtsstaat mal wieder ein paar Kilometer weit zurücktreten.

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