Die verhängnisvolle Feigheit des VfGH

In der nächsten Woche wird der VfGH über die Rechtmäßigkeit der Bundespräsidentenwahl entscheiden. Das bisherige Verfahren zeigt, dass Österreich nur deshalb keine Bananenrepublik ist, weil hier keine Bananen wachsen. Die bisher bekanntgewordenen Mängel würden für die nächsten Wahlen den verstärkten Einsatz internationaler Wahlbeobachter erfordern.

Nun wird es interessant zu beobachten, ob der VfGH den Mut haben wird, bei seiner bisherigen Judikatur zu bleiben und das Wahlergebis vom 22. Mai aufzuheben. Leider ist zu befürchten, dass er klein beigeben wird und das Ergebnis trotz der katastrophalen Mängel bestätigen wird.

Der VfGH hat nämlich schon vor 30 Jahren feige versagt. Als der damalige Salzburger Landeshauptmann Haslauer sen. wegen Nichtbefolgung einer Weisung angeklagt wurde, beschränkte er sich darauf, die Rechtswidrigkeit dieser Insubordination festzustellen, schreckte aber davor zurück, den Amtsverlust auszusprechen. Diese Fehlentscheidung war ein wesentlicher Grund dafür, dass die Landeshauptleute in der Realverfassung eine immer verderblichere Machtstellung erlangt haben.

Doch zurück zur Wahlanfechtung: Der Hauptleidtragende der zuerwartenden Feigheit des VfGH wird Alexander van der Bellen sein, der sein Amt mit dem Odium ausüben müsste, es durch eine mangelhafte Wahl erlangt zu haben.

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Palko52

Palko52 bewertete diesen Eintrag 30.06.2016 23:56:13

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