Datenschutz? Ja – aber bitte nicht am Arbeitsplatz

Wie ein Google-Foto, eine Spiegelung und ein Rechtsschutz zeigen, was Datenschutz angeblich nicht ist

Datenschutz ist eines dieser Versprechen, die erstaunlich lange halten – bis man sie braucht. Dann lösen sie sich auf. Am liebsten in Klauseln.

Der konkrete Fall ist unerquicklich, aber juristisch banal:

Ein Foto wird ohne Einwilligung angefertigt und monatelang öffentlich auf Google veröffentlicht. Abrufbar für jedermann. Über 850 Aufrufe. Mehrere Personen sind darauf erkennbar – darunter auch der Rezensent selbst, sichtbar durch eine Spiegelung. Die Veröffentlichung besteht fort, der Rezensent ist weiterhin aktiv, die Wirkung ebenso.

Nach DSGVO ist die Sache klar: personenbezogene Daten, keine Rechtsgrundlage, keine Einwilligung, fortdauernde Verarbeitung. Dass Mitarbeiterfotos ohne Zustimmung nichts auf Google verloren haben, ist kein exotischer Meinungsstreit, sondern Datenschutz-Grundwissen.

Wer nun glaubt, mit einer ausdrücklich abgeschlossenen Datenschutz-Rechtsschutzversicherung nicht völlig schutzlos dazustehen, überschätzt offenbar die Naivität des Durchschnittsverbrauchers.

Denn die Ablehnung der Deckung folgt weniger juristischer Logik als dramaturgischer Spannungskurve:

Zuerst heißt es, immaterieller Schadenersatz sei ausgeschlossen. Als klargestellt wird, dass es um Unterlassung und Löschung geht, verschwindet dieses Argument diskret. Stattdessen wird – neu und überraschend – ein Ausschluss des „Berufsbereichs“ präsentiert. Offenbar wurde der Vertrag bis dahin nur oberflächlich gelesen. Oder selektiv.

Die Botschaft ist eindeutig: Datenschutzrechte gelten offenbar nur, solange man gerade nicht arbeitet. Wer während der Arbeitszeit fotografiert und online gestellt wird, hat Pech gehabt. Arbeitnehmer verlieren ihre Persönlichkeitsrechte offenbar temporär – ähnlich wie die Mittagspause.

Diese Auslegung hätte Charme, wenn sie offen kommuniziert würde. Etwa so:

„Datenschutz-Rechtsschutz – gilt grundsätzlich, außer Sie sind Arbeitnehmer, sichtbar, identifizierbar oder auf Google.“

Besonders pikant ist, dass das nun vorgelegte Klauselwerk dem Versicherungsnehmer in dieser Deutlichkeit erstmals im Streitfall begegnet. Transparenz als Überraschungsei. Vertrauen als Mutprobe.

Währenddessen bleibt das Foto online. Die Sichtbarkeit wirkt fort. Bewerbungen verlaufen im Nichts. Was als Datenschutzverstoß begann, entwickelt durch Dauer, Reichweite und Untätigkeit eine soziale Wirkung, die man – vorsichtig formuliert – als mobbingnah bezeichnen könnte. Nicht durch eine Person, sondern durch ein System.

Der Versicherungsschutz existiert also. Theoretisch. Praktisch jedoch nur solange man ihn nicht beansprucht.

Ombudsstelle und Konsumentenschutz sind mittlerweile eingeschaltet. Die zentrale Frage bleibt trotzdem unbeantwortet:

Was ist ein Datenschutz-Rechtsschutz wert,

wenn er genau dort endet, wo Datenschutz beginnt?

Oder anders gefragt:

Ist das noch Vertragsauslegung – oder bereits Satire?

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von Y.Josef