Grund Verjährung

Das Gericht kannte den gemeldeten Missbrauch nicht mehr an, es ist ja verjährt.

Missbrauch: Freispruch für Pfadfinderführer

Ein langjähriger Pfadfinderführer, der Burschen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren betreut hat, hat sich wegen Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verantworten müssen. Er wurde freigesprochen.

Dem 53-Jährigen wurde vorgeworfen, ab Dezember 1994 sexuelle Handlungen mit einem damals 13 Jahre alten Schützling vorgenommen zu haben. Bis zum 14. Geburtstag des Burschen soll es in der Wohnung des Mannes zu neun Übergriffen gekommen sein.

Der Darstellung des Betroffenen zufolge kam es bis 1998 insgesamt 40-mal zu intimen Handlungen mit dem Gruppenführer. Nachdem sich der inzwischen 36 Jahre alte Ex-Pfadfinder zur Anzeige entschlossen hatte, wurde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Verjährung eingestellt.

Freispruch wegen Verjährung

Quelle: http://wien.orf.at/news/stories/2873462/

Verjährung und auch Aussage gegen Aussage. Da ist es schwer ein Urteil zu fällen.

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