Wenn der Gerichtsvollzieher 3 mal klingelt

Machst nicht auf, macht, bzw. lässt er aufmachen!

So kann es gehen: Frau K. fühlte sich auf der sicheren Seite. Hat sie doch Einspruch gegen die zu hohe Rechnung gemacht. Nun wartete Frau K. nur noch auf Antwort damit man sich einigen kann.

Statt Antwort kam der Gerichtsvollzieher!

Post, Exekution - Verfahren, zeigen sie ihre Wertgegenstände?

Frau K. zum Gerichtichtvollzieher: "Ich habe doch Einspruch gegen die Zahlung erhoben"! "Ist mir wurscht"! "Das Gericht hat mir den Auftrag gegeben sie zu pfänden. Wird überigens um einige hunderter teurer für sie"!

Da sah er die Kette die Frau K. trug, sie war von ihrer verstorbenen Mutter. Sie liebte die Kette, trug sie zu Ehren der Mutter. War wurscht. Die Kette war auch viel mehr wert, als die Schulden betrugen. War wurscht!

Die Kette wurde gepfändet. Frau K. bekam eine Quittung und die Kette nie wieder. Was sagt uns die Geschichte: Einspruch schützt vor dem Gerichtsvollzieher nicht.

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