Wenn eine Datenbank Politik spielt – und Ängste größer macht als die Fakten

Die Kategorie der Ausreisepflichtigen wirkt nach außen oft wie eine harte Zahl, ein klarer Befund, ein bürokratischer Endpunkt. In Wahrheit ist sie ein Sammelbecken unterschiedlichster Fälle, ein Archiv, das weit mehr enthält als jene Menschen, die tatsächlich ausreisen müssten. Denn in dieser Datei stehen auch Personen, die längst weg sind – Menschen, die in den letzten fünf Jahren ausgereist oder abgeschoben wurden. Sie bleiben dort gespeichert, damit Behörden bei einer möglichen Wiedereinreise sofort erkennen, wer bereits ein Verfahren durchlaufen hat. Ohne diese digitale Spur wäre das kaum möglich.

Darum zeigt die Datei nicht die reale Zahl derjenigen, die „eigentlich raus sollten“. Ein großer Teil ist schlicht nicht mehr im Land. Und ein weiterer Teil ist zwar formal ausreisepflichtig, aber aus rechtlichen, humanitären oder praktischen Gründen nicht abschiebbar.

Viele Menschen besitzen eine Duldung, weil internationale Verpflichtungen greifen: die Genfer Flüchtlingskonvention, Schutz vor Folter, Gefahr oder geschlechtsspezifischer Verfolgung. Besonders Afghaninnen fallen häufig darunter, weil ihre Rückkehr in ein hochgefährliches Umfeld führen würde. Dazu kommen Bleibegründe außerhalb des politischen Asyls – schwere Krankheiten, familiäre Bindungen, fehlende Reisefähigkeit, Minderjährigkeit.

Hinzu kommt ein weiterer, oft übersehener Punkt: Viele Ausreisepflichten bedeuten nicht die Rückkehr ins Herkunftsland, sondern lediglich die Pflicht zur Ausreise in einen anderen EU‑Staat, etwa Italien. Doch Staaten wie Italien nehmen faktisch kaum jemanden zurück, weil ihre Systeme überlastet sind. Die Ausreisepflicht wird damit zu einer Papierregel ohne praktische Umsetzung, ein bürokratisches Echo, das niemanden bewegt.

Und selbst wenn eine Rückführung ins Herkunftsland vorgesehen wäre, scheitert sie oft daran, dass Staaten ihre Bürger nicht zurücknehmen, ihre Staatsangehörigkeit nicht anerkennen oder schlicht keine Pässe ausstellen. Ohne Pass kann Deutschland niemanden abschieben. Der Staat kann wollen, was er will – es geht einfach nicht.

So entsteht ein System, das weniger an klare Ordnung erinnert als an ein Hin‑ und Herschieben zwischen EU‑Staaten, das seinen ursprünglichen Zweck verfehlt. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist daher kein Abbild der Realität, sondern ein technischer Speicher, der politische Debatten verzerrt.

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