Am heutigen Freitag hat der Bundestag über den Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Drucksache 21/8947) abgestimmt.
In diesem Entwurf ging es im wesentlichen darum, dass zukünftig auch sogenannte K.O.-Tropfen zu den in § 177 STGB erwähnten "gefährlichen Werkzeugen" zählen sollen.
"Die AFD hat sich bei der Abstimmung enthalten, was gewisse linke Kreise sofort dazu veranlasste, der AFD zu unterstellen, ihr währe der Schutz von Frauen egal.
Einmal davon abgesehen, dass sich § 177 allgemein auf sexuellen Missbrauch bezieht und die Linken sich mit ihrer "Ablehnung von Frauenschutz durch die AFD" des pseudofeministischen Klischees bedienen, dass nur Frauen zum Opfer sexueller Übergriffe werden können, lassen die Linken wie üblich die Gründe für die Enthaltung vollkommen außer acht.
Die Gründe für die Enthaltung lauteten (in Kurzfassung) wie folgt:
"Die Fraktion der AfD monierte, dass die Auslegung des Gesetzes wahrscheinlich das Verabreichen von Alkohol erfassen würde. Dies sei zwar nicht beabsichtigt, könne sich in der Auslegung jedoch trotzdem so ergeben. In Bezug auf das Thema der Beweissicherungsmechanismen fehlten Ergänzungen. Im Übrigen seien auch die Formulierungen „Verwenden“ und „Beibringen“ problematisch. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/551) sei deutlich besser gefasst. Im Hinblick auf die Weite der Vorschrift werde man sich enthalten".
Die AFD lehnt diese Gesetzesänderung also nicht vom eigentlichen Inhalt her ab, sondern weil 1. weil die Beweissicherungsmechanismen nicht gründlich genug ausgearbeitet wurden und 2. weil die Formulierung zu Missverständnissen und fehldeutungen führen kann.
Die Formulierung eines Gesetzes ist keine Lappalie, die man auf die leichte Schulter nehmen kann, sondern ein wichtiger Bestandteil jedes Rechtsstaates.
Ein Rechtsstaat hat sich an die rechtsstaatlichen Prinzipien zu halten, zu denen auch die "Rechtssicherheit" gehört. Diese besagt u.a., dass Gesetze möglichst unmissverständlich formuliert sein müssen, so dass selbst der juristische Laie beim lesen weiß, was genau gemeint ist und die Gesetze nicht durch eine mögliche absichtliche Falschauslegung missbraucht werden können.
Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet, beim Einbringen von Gesetzentwürfen, oder Gesetzesänderungen, sowie bei der Abstimmung darauf zu achten, dass die Rechtsstaatsprinzipien gewahr werden und genau das hat die AFD in diesem Fall gemacht und sich deshalb enthalten.
Dass die Altparteien es nicht immer so genau mit der Rechtsstaatlichkeit nehmen, wenn sie über Gesetzentwürfe abstimmen, zeigt die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht seit 1990 über 250 Gesetze als Verfassungswidrig eingestuft hat. Darunter waren etliche Gesetze, deren Einstufung als Verfassungswidrig einzig und alleine aufgrund der gegen die Rechtssicherheit verstoßenden Formulierung erfolgte.