Im Fall des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri gerät die Generalbundesanwaltschaft unter Druck. Einem zufällig entdeckten Aktenvermerk zufolge hielt die Bundesanwaltschaft mit Rücksicht auf ein verdeckt laufendes Ermittlungsverfahren und die dort eingesetzte Vertrauensperson „VP01“ Informationen unter Verschluss. Zu jener Zeit war Amri gerade in Friedrichshafen wegen gefälschter Pässe von der Bundespolizei festgenommen worden. Es war eine Chance, einen Haftbefehl gegen Amri zu erwirken und das Attentat in Berlin zu verhindern.

In dem Aktenvermerk, der Thema im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss zum Fall Amri ist, heißt es:

Die Offenlegung wesentlicher Verfahrensbestandteile hätte zu diesem Zeitpunkt eine Enttarnung und Gefährdung der Person der VP verursacht.

Die VP01 chauffiert Amri zu seinem Attentat nach Berlin. Das hätte er nach Dienstordnung nie getan, wenn Amri selber ein V-Mann gewesen wäre.

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