Das Recht des Flüchtlings auf Aufnahme im Land seiner Wahl

Das Recht des Flüchtlings auf Aufnahme ins Land seiner Wahl entspricht der Pflicht der Aufnahme in dem Land, das ein Flüchtling erwählt. Das Recht kann juristischer oder ethischer Natur sein. Da es kein international verbrieftes Recht und keine international gültige Pflicht für Aufnahmen von beliebigen Flüchtlingen gibt, kann das Recht nur ethischer Natur sein. Das heißt, dass ein Land, welches keine beliebigen Flüchtlinge aufnimmt, sich unethisch verhält.

Ethik basiert auf Handlungen gemäß der Unterscheidung von gut und böse. Unethisches wäre somit eine bösartige Handlung. Daraus folgt, dass die Ablehnung, einen beliebigen Flüchtling aufzunehmen, eine bösartige Handlung ist. Kann die Quantität in Qualität umschlagen? Konkret: Ist das ethische Handeln von der Menge der Flüchtlinge abhängig?

Wie steht es um Staaten, die sich weigern, beliebige Flüchtlinge zu übernehmen? Legt man die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zur Begriffsbestimmung des Flüchtlings zu Grunde, so bewegen sich die echten Flüchtlinge bei etwa 1% aller beliebigen Flüchtlinge. Um als Flüchtling unter die Genfer Konvention zu fallen, muss man wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischer Überzeugung überall in seiner Heimat persönlich verfolgt sein. Das trifft für kaum einen Flüchtling aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan zu. Auch die Flüchtlinge aus Afrika erfüllen die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht. Am ehesten trifft die Genfer Konvention auf flüchtende Roma aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien. Diese werden jedoch bevorzugt aus Deutschland abgeschoben, unabhängig davon, ob sie Muslime sind.

Warum ist es ethisch vertretbar, beliebigen syrischen, irakischen, afghanischen und afrikanischen Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht erfüllen, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu gewähren, während Roma aus dem osteuropäischen Raum, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfüllen, bevorzugt in ihre „Heimat“ abgeschoben werden? Wie ist die ethische Handlungsanweisung beschaffen?

Die Antwort liegt wohl im Wort „Islamophobie“. „Phobie“ bedeutet „Furcht“, wird jedoch fälschlicherweise und politisch korrekt für „Abneigung“ verwendet. Damit soll einer Person, die berechtigt oder unberechtigt Angst vor dem Islam oder Muslimen hat, eine Abneigung, also Hass, gegen Muslime unterstellt werden. Hingegen wird die Abneigung oder der Hass gegen Zigeuner (Roma) als geschichts- und gottgegeben hingenommen. Da hilft es dem Zigeuner nicht, wenn er nebenbei Muslim ist. Je reiner und strenger der Islam ist, dem der Muslim folgt, desto wahrscheinlicher die Islamophobie der unerfahrenen Einheimischen. Nur wer mit rigiden Muslimen in Kontakt getreten ist, kann den Hass gegen alles Muslimische überwinden. Hingegen wird ein Einheimischer, der von einem Zigeuner bestohlen worden ist, niemals seinen Zorn gegen Roma überwinden. Zurecht! Denn was ist eine versuchte oder gelungene Vergewaltigung gegen einen Hauseinbruch! (frei nach BB).

Es ist eine Schande, dass der Flüchtling aus Syrien, dem Irak, aus Afghanistan und aus Afrika die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer teuer bezahlen muss, um endlich Asyl in Deutschland begehren zu dürfen. Der Rom mit Familie aus Albanien setzt sich in den bequemen Zug und steigt ausgeruht in Deutschland aus, wo er sofort Sozialhilfe und Kindergeld kassiert.

Manchem wird die unterschiedliche ethische Behandlung der verschiedenen Flüchtlinge nicht eingehen. Deshalb ein weiterer Punkt zum besseren Verständnis. Die Zigeuner sind im 3. Reich genauso wie die Juden in KZ und Vernichtungslager gelandet wie die Juden, was sie bei den Einheimischen verständlicherweise genauso unbeliebt macht. Die Neusprache versucht deshalb, ein KZ in ein modernes Flüchtlingslager umzuwandeln, was als christlich anerkanntes Narrativ dankbar angenommen wird. Die muslimischen Araber hingegen gelten den gebildeten Einheimischen als zuverlässige Bundesgenossen gegen Juden und Zigeuner. Jeder Tourist, der noch zu freidlichen Zeiten Syrien besucht hat, weiß, dass die Deutschen im Orient sehr beliebt sind und mit „Adolf, gut“ und Hitlergruß empfangen worden sind

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Sandra Schleicher

Sandra Schleicher bewertete diesen Eintrag 10.05.2017 06:58:23

Spinnchen

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