Die EU-Kommission will Polen bestrafen

Die EU-Kommission will kommende Woche erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft nach Artikel 7 des EU-Vertrags ein Verfahren wegen der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in die Wege leiten. Der Beschluss soll am Mittwoch ergehen, da Polens neuer Ministerpräsident im Konflikt um die polnische Justizreform eine Kapitulation verweigert.

Das Verfahren empfindet Polen als Unrecht. Die EU-Kommission sieht durch Gesetzesänderungen eine systematische Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen und hat die nationalkonservative Regierung in Warschau zu Korrekturen aufgefordert. Trotzdem sind in Polen Gesetze beschlossen worden, die die Richterbestellung wie in anderen EU-Staaten unter die Kontrolle der Parlaments bringen. Die umstrittenen Gesetze werden kommende Woche vom polnischen Präsidenten unterzeichnet werden. Sofort anschließend wird die EU-Kommission ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages beantragen. Dem werden vier Fünftel der EU-Staaten zustimmen. Diese Mehrheit ist in Brüssel bereits organisiert worden.

Noch nie ist ein EU-Mitglied derart an den Pranger gestellt worden. Nicht befürchten muss Polen, als Strafe seine Stimmrechte zu verlieren. Dem müssten alle anderen Mitgliedsländer zustimmen. Ungarns Premier Orban hat bereits sein Veto angekündigt.

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Art. 7 (1)

Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht.

Art. 2

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

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Nun ist der Artikel 2 des EU-Vertrages nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Die EU verhandelt den Beitritt eben in diese Union mit der Türkei, wo Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit unbekannt sind. Malta und der Süden Italiens werden von der Mafia, Griechenland von Räubern mit staatlichen Auftrag kontrolliert. In Deutschland will erneut eine Frau als Kanzlerin antreten, für die Menschenwürde und Menschenleben 4-letter words sind, falls sie nicht mordende Terroristen schützen. Für die Wahrung ihrer Menschenrechte sind die Staaten der EU bereit, mit Mördern und Sklavenhaltern zu verhandeln.

So ein ekelerregender Haufen will Polen bestrafen, weil es sich weigert, seine Grenzen für illegale Zuwanderer zu öffnen. Nein, das ist nicht die ganze Wahrheit. Polen (und andere EU-Staaten) wagen es, das Vorgehen Merkels in der Flüchtlingsfrage zu kritisieren. Das ist Hochverrat und Majestätsbeleidigung! Diese müssen hart bestraft werden. Die übrigen EU-Staaten sind derart korrupt, dass sie den Steuerbetrügern aus Luxemburg blind folgen, um nicht selber am Pranger zu stehen. Verletzung der Rechtsstaatlichkeit sind in der EU die Regel, nicht die Ausnahme.

Man kann der EU, den Kommissionen und den Mitgliedsstaaten nur Erfolglosigkeit wünschen.

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der gesunde Westfale

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