In den letzten Jahren hat sich einiges in Deutschland verändert. Der starke Zuzug von Muslimen mit hoher Geburtenrate bewirkt, dass der Islam schnell ein Teil Deutschlands geworden ist. Muslime machen zwischen 5% und 10% der Gesamtbevölkerung Deutschlands aus. Genaue Zahlen sind in einem Staat, der die Anzahl der benutzten Restmülltonnen mit einer 99,9%-igen Genauigkeit kennt, nicht zu erfahren.

Mit dem Islam, der nun offiziell zu Deutschland gehört, gehören nicht nur die Muslime (Anhänger des Islams), sondern auch die Scharia zu Deutschland. Denn die Scharia gibt dem Muslim vor, wie er sich als Muslim zu verhalten hat. Wenn er sich nicht Scharia gemäß verhält, verliert er in den Augen der echten Gläubigen die Zugehörigkeit zum Islam, die schmerzlich sein kann. Der genaue Anteil der ursprünglichen Muslime, die sich bemühen, Scharia konform zu leben, ist nicht bekannt.

Zur Scharia gehört die Polygamie. Mancher islamischen Orts drängt die Scharia die Männer zur Polygamie, die es sich finanziell leisten können. Der (reiche) Polygamist wird verehrt und gilt als Vorbild, den Allah liebt und deshalb mit vielen Frauen beschenkt.

Ein Muslim darf bis zu vier Frauen heiraten, so er sie versorgen kann. Da in Deutschland der Staat – eigentlich der Steuerzahler – eingreift, wenn jemand unterversorgt ist, entfällt das Gebot der Scharia in Deutschland, dass der Muslim nur dann mehrere Frauen heiraten darf, wenn er über genügend Geld verfügt.

Bei den Schiiten darf der mehrfach verheiratet Muslim zusätzlich eine Ehe auf Zeit eingehen. So, wenn er für längere Zeit meist aus beruflichen Gründen sich weit entfernt von seinen bis zu vier Ehefrauen aufhält. Dieser Sonderfall ist in Deutschland vernachlässigbar.

Da in Deutschland die Polygamie verboten ist und bestraft wird, gibt es keine offizielle Zahlen. Bisher ist noch kein Muslim in Deutschland wegen Polygamie verurteilt worden. Behörden in Berlin schätzen den Anteil der arabischen Muslime auf zwischen 20% und 30%, die der Polygamie frönen. Libanesen und Palästinenser führen. Die allermeisten Polygamisten haben nur zwei Frauen: Mir der einen sind sie standesamtlich verheiratet, mit der anderen beim Imam in der Moschee, die nicht zwangsweise eine Hinterhofmoschee zu sein braucht.

Offiziell lebt der Ehemann nur mit einer Frau. Die Frau, mit der er nicht bis sehr wenig zusammenlebt, ist gewöhnlich eine Deutsche oder EU-Bürgerin, um Sozialleistungen zu erhalten, offiziell: zu erschleichen, denn die Frau muss angeben, dass der Vater ihrer bis zu acht Kinder ihr nicht genau bekannt ist. Nur so kann sie ohne Arbeit und Bildung überleben. Nur wenn die Frau vorgibt, den Erzeuger der Kinder nicht zu kennen, kassieren sie zusätzlich den Alleinerziehendenzuschlag. Und dies, obwohl es keine voll verschleierte Frauen gibt, die ein uneheliches Kind hat. Eine traditionell gekleidete Frau bekommt Jahr für Jahr ein weiteres Kind, dessen Erzeuger sie angeblich nicht kennt. Die Frau erscheint beim Jobcenter stets in Begleitung desselben Mannes.

Die nur religiös geschlossen Ehen sind für den deutschen Staat bedeutungslos. Es gelten nur die Heiraten im Standesamt. Im muslimischen Kulturkreis hat die Imam-Ehe einen höheren Stellenwert als staatliche Lebensbündnisse. Mit Hilfe der Imam-Ehe wird das Verbot der Polygamie leicht unterlaufen. Wer glaubt, dass Vielweiberei nur noch ein Hobby von arabischen Scheichs und Golf-Potentaten ist, der irrt. Die Vielehe gehört zur Lebenswirklichkeit von Muslimen in Deutschland. Die Zahl der Mehrehen nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Vielehen sind noch kein Massenphänomen, aber auch keine Einzelfälle mehr.

Polygamie in der (Parallel-)Gesellschaft

Es gibt viele Ursachen, dass sich die Polygamie trotz Verbots in Deutschland sprießt.

Die Scharia duldet Vielehen mit bis zu vier Frauen.

In der Anonymität der modernen Gesellschaft und der Vielfalt der Partnerbeziehungen lässt sich das Zusammenleben mit mehreren Frauen und mehren Familien leicht tarnen.

Wirtschaftlich braucht der Mann sich nicht um die Zweitfrau zu kümmern, weil der Deutsche Staat (Steuerzahler) die Unterhaltspflichten für die Zweitfrau und ihre Kinder übernimmt.

Imame kümmern sich nicht um das Paar, welches die Ehe in der Moschee schließt. Es ist den Imamen gleichgültig, ob sie die Erst-, Zweit- oder Drittfrau trauen.

Religiöse Eheschließungen werden nicht kontrolliert. Sie werden lediglich bei der Moschee registriert, bei der sie geschlossen werden. Es gibt kein Zentralregister für islamische Ehen. Männer können von Moschee zu Moschee ziehen, ohne dass jemand weiß, wie oft sie heiraten.

Die Vielehen werden hierzulande in zwei Modellen gelebt: Bei dem einen sind die Frauen aus religiösen oder kulturellen Gründen mit dem Dreierbund einverstanden, bei dem anderen (häufigeren) wird die zweite Ehe heimlich geführt.

Die geistliche Trauung orientieren sich an die Scharia. Die Männer nutzen das Nebeneinander von islamischem und deutschem Familienrecht rücksichtslos aus. Kaum ein Imam fragt vor der Trauung nach dem Familienstand des Mannes.

Es gibt „verantwortungsvolle“ deutsche Bürger, die nicht verstehen wollen und können, warum der deutsche Staat (der Steuerzahler) die Zweitehen finanziert. Bisher haben die zuständigen Ämter rechtlich keine andere Wahl. Das Jobcenter lässt den Vater der Kinderschar unbehelligt. Für den Anspruch auf Hartz IV dürfen die Leistungsstellen nicht fragen, ob die Arbeitslose verheiratet ist oder nicht. Entscheidend ist, wer im selben Haushalt lebt. Die Zweitfrau gibt sich fälschlicherweise bewusst als Alleinerziehende aus und kassierte mit Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss für die acht Kinder manchmal so viel, dass sie nicht einmal mehr einen Hartz-IV-Antrag stellen darf.

Im Gegensatz zu den Staaten mit islamischen Recht (Scharia) ist Deutschland eine Demokratie. Rechte werden unabhängig vom Einkommen gewährt. Während es in arabischen/muslimischen Ländern es selbstverständlich ist, dass Männer für den Unterhalt einer Zweit- oder Drittfrau aufkommen und sich deshalb nur Reiche diesen Luxus leisten können, übernehmen in Deutschland die Jobcenter diese Aufgabe, sodass auch Arbeitslose der Vielweiberei frönen können.

Der Zufall lässt sich nicht ausschließen. So merken zuweilen die vielen Kinder aus beiden Ehen, die in die selbe Schule gehen, dass sie miteinander über den Vater verwandt sind.

Unsere deutschen Gesetze sind so formuliert, dass Jobcenter und Staatsanwälte Sozialbetrug bei Vielehen hilflos dulden müssen. Als Folge müsste der Gesetzgeber aktiv werden, was aus ideologischen Gründen nicht geschieht. Zudem gilt bei den muslimischen Migrantenverbände die Omertà (die Schweigepflicht der Mafia), wenn man sie auf dieses Thema anspricht.

2009 wird der Vorrang der staatlichen vor der religiösen Trauung aufgehoben. Jede katholische, protestantische und jede muslimische Trauung kann vor der staatlichen stattfinden. Zuvor ist es umgekehrt gewesen: Religiöse Ehen können erst nach der standesamtlichen Ehe geschlossen werden. Mit Hilfe des Personenstandsregisters sind Bigamisten schnell entdeckt worden.

Die Forderung zur Rückkehr zum alten Recht zum Schutz von muslimischen Frauen vor Vielweiberei verhallt ungehört. Denn der Staat will die männlichen Muslime und ihre Moscheen nicht verärgern. Das Verbot der Bigamie ist verhandelbar, da der Islam, die Scharia und die Polygamie zu Deutschland gehören.

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Matt Elger

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Zauberloewin

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