Der ORF mokiert sich über den "verwunderlichen" Kampf über die Deutungshoheit über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Laut eines vom ORF zitierten "Menschenrechtsexperten" gehe es dabei nur um den "Schutz vor Folter", welche den armen Straftätern im Fall ihrer Abschiebung angeblich drohe:
Im Zusammenhang mit der EMRK gehe es vor allem um das dort festgeschriebene Folterverbot. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob kriminelle Straftäter in Staaten abgeschoben werden dürfen, wo ihnen Folter droht. „Und wir haben die (Frage, Anm.) vor Langem damit beantwortet. Zu sagen, kein Mensch soll gefoltert werden, auch wenn er noch so abscheuliche Taten vollzogen hat. Jetzt scheint der Wind in die andere Richtung zu gehen.“
Quelle: ORF
Der vom ORF zitierte "Experte" verschweigt dabei allerdings, dass der EGMR (und auch manche einheimische Gerichte) schon allen möglichen Blödsinn unter "Schutz vor Folter" subsumiert haben. So stellte ein möglicherweise drohender Gefängnisaufenthalt im Urlaubsland Tunesien für die deutsche Justiz bereits "Folter" dar. Sobald der Lebensstandard nicht westeuropäisches Niveau erreicht, lässt sich eine drohende "unmenschliche Behandlung" herbeischwurbeln.
Der ORF-Menschenrechtsxperte wendet in seiner Argumentation eine klassische "Motte-and-Bailey"-Strategie an. Wenn die Auswüchse der EMRK-Judikatur bzw. sein Burghof angegriffen werden, zieht er sich auf die Turmhügelburg des Folterverbots zurück. Es geht dann nicht mehr um das, was der EGMR so alles unter das Folterverbot subsumiert hatte, sondern nur noch um Folter im herkömmlichen Sinne.

Würde der Begriff "Folter" so interpretiert werden, wie ihn jeder normale Mensch versteht, gäbe es kein Problem mit der EMRK. Man hat jedoch aus dem Recht, gemäß Artikel 3 EMRK vor Folter geschützt zu werden, eine Clownsshow gemacht, die die gesamte EMRK ad absurdum führt. Am Ende schließt der ORF-Experte noch mit einem Seitenhieb auf jene ab, die für sich selbst Menschenrechte einfordern, aber diese nicht anderen gönnen wollen.
Ohnehin stelle er fest, dass „Menschenrechte gerne dann verwendet werden, wenn sie einem selbst gefallen oder etwas bringen. Und man sie nicht so sehr hochhält, wenn sie Dinge mit sich bringen, die, zumindest einzelnen Parteien, nicht gefallen.“
Tatsächlich sollte die EMRK Menschen in Europa vor staatlichen Eingriffen in ihre Grundrechte schützen und ihnen dafür eine Klagsmöglichkeit beim EGMR einräumen. Während die Meinungsfreiheit einen eigenen Artikel hat, findet sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kein einziges Wort zur Zuwanderung. Trotzdem drehen sich die meisten EMRK-Verfahren heute um Migrations-Fälle, die nichts mit staatlichen Eingriffen der Vertragsstaaten zu tun haben. Das in der EMRK nicht vorhandene Menschenrecht auf Migration hat die anderen Menschenrechte derartig überlagert, dass die heutigen Menschenrechtler andere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr erkennen wollen, auch wenn mitten in Europa Dissidenten für falsche Meinungen verfolgt werden.