ein Zimmer im Bauernsacherl

Ein Mann kam von einem Bauernsacherl und arbeitete in der Industrie als Schichtarbeiter mit gutem Einkommen. Neben seiner Schicht arbeitete er noch als Taxifahrer.

Er fuhr öfters in das Dorf, um seine alten Eltern zu besuchen und auch seinem Schwager und seiner Schwester bei der Heuernte zu helfen.

Die Eltern starben, das alte Haus war abgewohnt und dringend sanierungsbedürftig. Sein Schwager hatte kein Geld, weil er oft arbeitslos war.

So kam er mit ihm überein, die Kosten für den Umbau weitgehend zu übernehmen, ein Bad einzubauen, sanitäre Einrichtungen, Elektroinstallation und Fenster. Sie haben mehrere hunderttausend Schilling in das Sacherl hineingesteckt. Als Gegenleistung wollte der Schichtarbeiter ein Zimmer für sich und ließ sich das Nutzungsrecht für dieses Zimmer auf Lebenszeit im Grundbuch eintragen.

Einige Jahre später zerstritten sich die Männer, und der Schwager drehte ihm den Strom für dieses Zimmer ab. Fortan konnte er nicht mehr in dem Zimmer nächtigen. Noch später ließ ihn der Schwager nicht mehr bei der Haustür eintreten.

Der Schichtarbeiter war mittlerweile in der Rente. Er haderte mit dem Schicksal, besuchte mal diesen und mal jenen Nachbarn, weil er nicht mehr nach Hause konnte. Er zeigte den Leuten die Urkunden und den Grundbuchsauszug, drohte mit dem Rechtsanwalt und wollte sein Recht erzwingen, aber er konnte seinen Willen nicht durchsetzen.

An diesem Beispiel sieht man, dass man die Dinge noch so klug einfädeln kann, es läuft nicht immer so, wie man es geplant hat. Das gilt umso mehr, wenn das von anderen Leuten abhängig ist.

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Es ist kein Fall wie der andere. Ein befreundetes Ehepaar aus Wien hatte bei einer Cousine in einem Bauernhof in Oberösterreich eine Ferienwohnung. Das hat bestens funktioniert, die beteiligten Leute waren zuvorkommend zueinander. So geht es auch. Allerdings hatten sie in dem großen Bauernhof keinen Platzmangel, und die Ferienwohnung war auf der Garage. Das erforderte keine Einschränkung der Bauersleute.

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