Im Jahr 2013 gab es eine Volksbefragung mit einer kompliziert überlagerten Fragestellung, bei der zwischen zwei Kombis (Berufsheer-freiwilliges Sozialjahr einerseits und Wehrpflicht-Zivildienstpflicht) gewählt werden konnte.

Folgt man dem Koppelungsverbot aus dem deutschen Landesverfassungsrecht, das sich aus dem Demokratieprinzip ableitet, das theoretisch auch für Österreich gelten müsste, so dürfte diese Befragung verfassungswidrig gewesen sein, denn sie überlagerte zwei unterschiedliche Fragen.

Wenn politische Eliten Themen und Fragen beliebig koppeln dürfen in direktdemokratischen Instrumenten (Volksbefragung, Volksabstimmung), dann können sie weitgehend Scheinergebnisse erzeugen, die zum Volksmehrheitswillen in Widerspruch stehen. Die Kombination Berufsheer-Zivildienst konnte gar nicht gewählt werden.

So wurde auch diese Befragung als Absage an ein Berufsheer gewertet, obwohl höchstwahrscheinlich die Zivildienstfrage ausschlaggebend gewesen war.

Der jetzige steirische Landeshauptmann Kunasek (FP) war früher Verteidigungsminister gewesen und hätte daher die Verfassungswidrigkeit dieser Befragung erkennen können oder müssen.

Was er aber nicht tat. Sondern er präsentierte diese Befragung so, als wäre sie lupenrein.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130120_OTS0056/volksbefragung-fpoe-kunasek-sieg-der-vernunft-verlangt-ruecktritt-von-darabos

https://www.fpoe-stmk.at/presse/archiv/detail/fpoe-kunasek-sieg-der-vernunft-fordert-ruecktritt-von-darabos

Es mag nun sein, dass der FPÖ bzw. Kunasek jeder Verfassungsbruch recht ist, solange das Scheinergebnis rauskommt, das er bzw. die FPÖ gerne hätte, aber das sollte nicht Normalität werden in Österreich.

Da auch Stockers geplante und vielleicht schon abgesagte Volksbefragung zur Wehrpflichtverlängerung auf dieser 2013-Volksbefragung aufbaute, könnte auch diese als verfassungswidrig eingestuft werden.

Auch aus einem weiteren Grund: in Zeiten der Europäisierung bleibt offen, ob man Wehrpflichtige rein inländisch oder in einem 100-km-Umkreis oder in der EU oder in der EU mit Ukraine-Ausschluss einsetzen können soll. (Die 100-km-Frage könnte von Bedeutung sein für Minderheitenkonflikte in der Südslowakei, Österreich könnte da vielleicht sogar ein UN-Sicherheitsratsmandat bekommen, um im Falle des Falles mit seinem Bundesheer einzumarschieren, obwohl durch eine etwaige Orban-Abwahl diese Frage an Bedeutung verlieren könnte)

Die Einsatzreichweitenfrage könnte eine Unbestimmtheit darstellen, die den VfGH dazu bringen könnte, die Befragung für verfassungswidrig zu erklären.

Volksbefragungen sind übrigens unverbindlich, was den großen Vorteil hat, dass man sie für belanglos erklären kann, wenn sie sich hinterher als verfassungswidrig erweisen.

Ein interessantes Modell für eine Heeresreform wäre vielleicht ein modifiziertes norwegisches Modell: d.h. Dienstpflicht herrscht für Männer und Frauen, der Staat wählt ein Sechstel der militärisch Bestgeeigneten aus, ein weiterer Teil wird bei Notwendigkeit aus integrationspolitischen eingezogen (z.B. Spracherwerb, Lese-Schreib-Erwerb, Lehren anderer Islaminterpretationen).

Die Bezahlung sollte besser sein, die Einsatzreichweitenfrage bleibt ein Knackpunkt.

Generell stellt sich die Frage, wozu man ein Wehrpflichtigenheer haben soll, das man nur in ganz engem Bereich (öst. Inland) einsetzen darf.

Aber die FPÖ findet scheinbar Gefallen daran, jungen Leuten harten Drill, schlechte Bezahlung und Lebenszeitdiebstahl anzutun für einen Ernstfall, der praktisch unmöglich ist, weil Österreich einen NATO- und EU-Schutzschirm hat. Vielleicht auch weil der einzige potenzielle Feind, den Österreich hat, gerade von der ukrainischen Armee abgenutzt wird.

Die schlechte Bezahlung hat übrigens auch eine Tendenz, aus Heeresbefürwortern Heeresskeptiker zu machen.

Die bisherige dominierende Meinung war, dass Zivildiener mehr verdienen sollen, weil Wehrpflichtige Kaserne und dortige Verpflegung haben. Aber wenn man den Sinnaspekt betrachtet, dann könnte man es auch umgekehrt sehen: Zivildiener erfahren bei ihrer Arbeit ein sofortiges Sinngefühl, hingegen bei Wehrpflichtigen, die trainieren und Drill erdulden für einen militärischen Ernstfall, der praktisch unmöglich ist, weil ein "Feind" erst einmal durch NATO und EU durchmüsste, um Österreich anzugreifen, fehlt das unmittelbare Sinngefühl. Und die höhere Bezahlung wäre so gesehen eine Kompensation für das fehlende Sinngefühl bei Wehrpflichtigen.

Im Unterschied zu Österreich besteht sehr wohl eine Bedrohungslage für das Baltikum, d.h. als Wehrpflichtiger mit europäischem Denken hätte man das Sinngefühl bei der Verteidigung der Union, wenn man nun im Baltikum stationiert wäre.

Und ein Sinngefühl kann man natürlich auch haben beim Katastrophenschutz, aber dann stellt sich die Frage, ob man das Bundesheer nicht überhaupt umbauen soll, zu einem Exekutivkörper, der sehr wesentlich Katastrophenschutzaufgaben hat.

Ein weiterer wichtiger Aspekt könnte gerade in Hinblick auf das strenge Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich die Einbürgerungsbeschleunigung bei freiwilligem Ableisten des Wehrdiensts durch Nichtstaatsbürger mit mehrjährigen Aufenthalt und Unbescholtenheit sein.

Der frühere Bundeskanzler Schüssel (ÖVP) meinte einmal, die Europäisierung und die Komplexität moderner Waffensysteme erfordere ein Berufsheer.

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach