Der österreichische Staat anerkennt den Islam (den Alt-Islam sozusagen, nicht einen Reform-Islam oder einen Euro-Islam) als Religion.

Es stellt sich die Frage, ob der österreichische Staat damit auch indirekt die mit dem Islam verbundene Gewalt anerkennt.

Wenn der Islam (der Alt-Islam) in Österreich keine anerkannte Religion wäre, dann wäre allen Muslimen (auch und insbesondere Muslimen, die als Flüchtlingen hierherkommen) klar, dass hier völlig andere Regeln gelten.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass man zur Bedingung für Flüchtlingsaufnahme macht, dem Alt-Islam abzuschwören, und nur mehr einen Reform-Islam oder einen Euro-Islam zu praktizieren.

Für Moslems, die irakisches Recht gewohnt sind, muß es ja den Eindruck machen, dass hier in Österreich genau dieselben Regeln gelten wie im Irak, wenn hier genauso wie im Irak der Alt-Islam anerkannte Religion ist.

So gesehen ist der österreichische Staat durch die Anerkennung des Islam mitschuld an Islam-verursachter Gewalt bzw. Gewalt, die durch Islam-Interpretationen verursacht wird.

Zum Argument, die Anerkennung des Islam als Religionsgemeinsschaft sei schon in der K.u.K.-Monarchie 1910 passiert: ja, das ist im Prinzip richtig, aber es ist eine sehr eingeschränkte Betrachtungsweise. Die Anerkennung des Islam in der österreichisch-ungarischen Monarchie war eine Folge der Besetzung, Okkupation und Annexion Bosnien-Herzegowinas 1878/1908.

Aber da Österreich durch die Niederlage im ersten Weltkrieg 1918 Bosnien-Herzegowina wieder verloren hat, hätte auch die eng mit der Annexion Bosnien-Herzegowinas verbundene Anerkennung des Islam als Religion wieder rückgängig gemacht werden müssen, aber wegen der Turbulenzen der ersten Republik (1919-1933) erfolgte diese Aberkennung des Islam nach dem Verlust Bosnien-Herzegowinas nicht.

Auch heute kann man argumentieren, dass die Anerkennung des Islam als Folge der Annexion Bosnien-Herzegowinas rebus-sic-stantibus-ungültig sei.

Weil sich seit der Annexion Bosniens und der damit verbundene Anerkennung des Islam soviel geändert habe (insbesondere der Verlust Bosniens), sei die vor 1914 erfolgte Anerkennung des Islam ungültig.

Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichisch-Ungarische_Besetzung_Bosniens_und_Herzegowinas_1878%E2%80%931918

https://de.wikipedia.org/wiki/Clausula_rebus_sic_stantibus

In Zusammenhang mit der Gewalt, die dadurch verursacht wird, dass der Staat Österreich wegen Bosnien den Islam anerkannt hat, aber nach dem Verlust Bosniens den Islam nicht wieder aberkannt hat, stellt sich die Frage, inwieweit die Republik Österreich im Zuge einer Amtshaftungsklage für durch den Islam bzw. seine Interpretationen in Österreich verursachte Gewalt haftet. Die Frage betrifft auch mich persönlich, weil ich Opfer von mit dem Islam zusammenhängender Gewalt bin.

Bosnien ist eines der europäischen Länder mit dem höchsten Anteil an Muslimen. Wegen des islamischen "Geburtendschihad" stieg der Anteil der Muslime von 20% im Jahr 1950 auf 50,7% im Jahr 2013, und das obwohl die bosnischen Muslime im Bosnienkrieg von 1991-1995 von allen drei Hauptbevölkerungsgruppen (Bosnische Muslime, Bosnische Serben, Bosnische Kroaten) die höchsten Verluste hatten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bosnier

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Margaretha G

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Dieter Knoflach

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