Wie verfassungswidrig ist die Bestellung von Hietzing-Bezirksvorsteher Ebert (VP) ?

Laut Medien wurde neulich Friedrich Nikolaus Ebert (ÖVP) zum neuen Bezirksvorsteher des Bezirkes Wien-Hietzing erklärt oder gewählt oder was auch immer.

https://www.meinbezirk.at/hietzing/c-politik/friedrich-nikolaus-ebert-ist-offiziell-neuer-bezirksvorsteher_a6364977

https://www.meinbezirk.at/wien/c-politik/wie-man-wirklich-bezirksvorsteher-in-wien-wird_a6306989?ref=curate

Die Beschreibung in diesem Medium ist zwar korrekt, aber die verfassungsrechtliche Frage bleibt ausgeklammert.

"19 ÖVP-Mandatare gibt es insgesamt in der Bezirksvertretung, drei waren am Dienstag bei der Sitzung nicht anwesend. Insgesamt 14 Stimmen - von möglichen 39 - bekam der neue Bezirkschef. Er wurde trotzdem zum neuen Bezirksvorsteher gewählt, weil er die Mindestanzahl von zehn Stimmen geschafft hat. Zur Erklärung: Bei der Wahl wird keine Mehrheit benötigt, es genügt auch, dass man die Hälfte der Stimmen der stärksten Partei in der Bezirksvertretung hat."

Laut Verfassungsgerichtshof gelten Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht und Mischformen aus diesen Beiden zu den demokratischen Wahlsystemen - dass noch irgendein drittes Wahlsystem zu den demokratischen Wahlsystemen gehören würde, ist aus der Verfassungsgerichtshofjudikatur nicht bekannt, zumindest mir nicht.

Mehrheitswahlrecht bedeutet, dass bei der Erlangung eines Mandats in einem Einerwahlkreis die relative Mehrheit (also zum Beispiel 39% und somit weniger als 50.01%) für den Vertreter der stimmenstärksten Partei zur Mandatserlangung reicht. Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Mandate auf die Parteien im Verhältnis der Stimmenstärke aufgeteilt werden.

Allerdings für beide Systeme gilt, dass nach der Wahl durch die Bürger auf Parlamentsebene immer das System der absoluten Mehtrheit gilt: ein Premierminister (oder eine -in) muss in beiden Systemen eine absolute Parlamentsmehrheit hinter sich haben, also mehr als 50% der Parlamentarier und -innen, und zwar auch dann, wenn sich zumindest einige Parlamentierier nur mit einer relativen Mehrheit für das Parlament qualifizierten.

Das Wiener System hingegen wendet das Prinzip der Mehrheitswahl, das im Mehrheitswahlrecht nur bei der Wahl der Parlamentarier durch die Bürger gilt, auf die zweite Ebene an, die Art und Weise, wie die Bezirksparlamentarier einen Bezirksvorsteher bzw. eine Bezirksvorsteherin bestellen.

Dieser Sonderstatus für Wien ist ebenso wie der einzigartige Status von Wien als sowohl Bundesland als auch Gemeinde verfassungsrechtlöich sehr umstritten.

Laut Bundesverfassungsgesetz B-VG gliedert sich jedes Bundesland in Gemeinden (also Pluralformulierung). Und ein VfGH-Erkenntnis ca. aus dem Jahr 1978 zu den Wahlbezirken im Bundesland Burgenland besagt, dass Pluralfomulierungen "mindestens zwei" bedeuten und dass das Bundesland Burgenland mindestens zwei Wahlkreise haben muss, weil in der Bundesverfassung die Formulierung "Alle Bundesländer gliedern sich in Wahlkreise".

Laut diesem Erkenntis der Verfassungsgerichtshofs müsste sich Wien also in mindestens zwei Gemeinden gliedern, was es aber rein formal nicht tut, und weil in den Sonderbestimmungen des B-VG zu Wien (ca. Art. 118-122) keine Ausnahme von dieser Regel vorgesehen ist, die besagt, dass für Wien die Bestimmung, dass sich alle Bundesländer in Gemeinden gliedern müssen, steht.

Es sei denn, die Wiener Bezirke würden als Gemeinden betrachtet, womit für die Wiener Bezirke, die dann Gemeinden wären, das Verhältniswahlrecht gelten müsste. Was bedeutet, dass ein Bezirksvorsteher, der dann ein Bürgermeister wäre, durch eine absolute Mehrheit bestellt werden müsste. Allerdings würde dann laut B-VG auch die Möglichkeit bestehen, dass der Bürgermeister (dieses Bezirks bzw. dieser Wiener Teilgemeinde) durch das Volk direkt gewählt würde.

Laut Bundesverfassungsgesetz sind auch "Vorrechte des Geschlechtes" verboten.

D.h. es dürfen keine Wahlsysteme verwendet werden, die z.B. Frauen benachteiligen und Männer bevorzugen.

Allerdings scheint genau das bei dieser Wahl und in Wien allgemein der Fall zu sein.

Ebenso, wie man annehmen kann, dass bei der Bundespräsidentenwahl 2016 Irmgard Griss gewonnen hätte, wenn ein Reihungswahlrecht verwendet worden wäre, ebenso wie man annehmen kann, dass Pamela Rendi-Wagner die SPÖ-Mitgliederbefragung 2023 bei einem Reihungswahlrecht gewonnen hätte, so kann man auch annehmen, dass die als Silke-Kobald-Nachfolgerin gehandelte Johanna Sperker gewonnen hätte, wenn ein Reihungswahlrecht verwendet worden wäre.

Der Grund ist die tendenziell unterschiedliche Positionierung der Geschlechter und der Unterschied zwischen den Wahlsystemen Einstimmenwahlrecht und Reihungswahlrecht: beim Einstimmenwahlrecht darf der/die Wählende nur die favorisierte Person wählen, aber darf keine weiteren Wahlen treffen, wer im ohder ihr am zweitiebsten , drittliebsten, etc. ist.

Hingegen beim Reihungswahlrecht geht genau das.

Zusätzlich positionieren sich Frauen eher in der Mitte, hingegen Männer eher in Extrempositionen: so bezog Griss in vielerlei Hinsicht Mittepositionen zwischen Hofer (FP) und Van der Bellen (Grüne). Ebenso bezog Rendi-Wagner oft Mittepositionen zwischen Doskozil und Babler.

Daher profitieren die Männer von den derzeit verwendeten Wahlsystemen, hingegen die Frauen werden benachteiligt.

Das "Mut"-Argument kann man dabei nicht gelten lassen: laut Rechtsextremisten (also einer mehrheitlich männlichen Gruppe, die naturgemäß fast nur Männer in der Politik sehen will und Frauen eher an den Herd zurückdrängen will) seien Frauen einfach zu feige, um die Extrempositionen zu beziehen, die Männern bei diesen Nicht-Reihungswahlsystemen den Wahlerfolg ermöglichen.

Diese rechtsextreme These der "Feigheit" der Frauen ist nun äußerst fragwürdig: erstens gab es zahlreiche sehr mutige Frauen, und zweitens ist die Positionierung auch eine Frage der Möglichkeit: in machistischen und frauenfeindlichen Kulturen und Parteien können Frauen gar keinen Erfolg haben, egal, ob sie den Mut haben, Extrempositionen zu beziehen oder nicht.

Zum Beispiel die frühere FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz war mutig genug, gegen die eigene Partei zu kandidieren, nachdem diese (insbesondere die Burschschafterfraktion rund um Strache) sie unfair behandelt hatte, und nach aus Sicht Straches wenig erfolgreichen niederösterreichischen Landtagswahlen Wahlen abgesägt wurde - allerdings hätte man bei genauer Betrachtung gelten lassen müssen, dass damals zur Zeit der betreffenden NÖ-Landtagswahl das "Team Stronach" am Höhepunkt seines politischen Erfolgs war und daher die FPÖ-Niederösterreich (unter Barbara Rosenkranz) relativ gesehen wenig erfolgreich.

Aber zurück zu Hietzing: Hietzing gehört zu den wenigen "schwarzen" Bezirken innerhalb des "roten Wien" (neben Döbling zum Beispiel). Und aus verschiedenen Gründen hat sich die ÖVP arrangiert mit der eigentlich verfassungswidrigen "Wiener Stadtverfassung" , die vermutlich nur deswegen "Wiener Stadtverfassungs" heisst, um die zahlreichen Verstösse gegen die Bundesverfassung zu verstuschen.

Aber es zeigt sehr den Charakter der SPÖ, bzw. des "roten Wien", sich nicht als Teil von Österreich zu betrachten, sondern als quasi eigener Staat, für den eigene Regeln gelten, die auch im Widerspruch zur Budnesverfassung stehen können - das ist zum Teil sogar Teil eines mehr oder weniger unausgegorenen, "faulen" Verfassungskompromisses zwischen VP-Vorgängerpartei Christlich-Sozialen und SPÖ aus dem Jahr 1919.

Die oftmalige Weigerung des "roten Wien", von einer ÖVP-FPÖ-Bundes-Koalition oder einer ÖVP-Grün-Koalition beschlossenen "Bundesrahmengesetze" zu respektieren und diese einzuhalten, passt zu dieser Einstellung, ebenso wie die innerhalb der SPÖ gefühlte Erlaubnis, per Intrige oder Bundespräsident-Klestil-Manipulation die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl 1999 zu beeinflussen, bzw. eine ÖVP-FPÖ-Einigung durch sogenannte "Zivilgesellschaft" aus "anti-schwarz-blauen Widerstand" auszuhebeln zu versuchen, entgegen dem Mehrheitswillen der österreichischen Bevölkerung.

Bei dieser Einstellung, als "rotes Wien" eine Sondererlaubnis zur "Wahlkorrektur" zu haben, die der Politikwissenschafter Norbert Leser als "Spezialdemokratie" (statt "Sozialdemokratie" ) einstufte, kam der SPÖ auch Präzisiionsmängel der österreichischen Verfassung zupass: der Begriff der "Bestellung des Kanzlers durch den Bundespräsidenten", der so oder so ähnlich im B-VG vorkommt, lässt offen, ob der Bundespräsident gezwungen ist, jeden, auf den die Parlamentsmehrheit als Kanzler ersehnt, zum Kanzler zu ernennen, oder ob der Bundespräsident völlig frei ist, irgendwen zum Kanzler oder zur Kanzlerin zu erklären - im Rücktrittswirbel rund um Kanzler Kurz ernannte BP Van der Bellen einmal eine Frau zur Kanzlerin, nämlich Brigitte Bierlein, allerdings nur für eine Übergangsphase und sie hatte ind er Tat den Mangel der mangelnden demokratischen Legitimation und machte außerdem manchmal einen unpolitischen Eindruck.

Auf jeden Fall neigen alle zwei bis drei österreichischen Großparteien (SPÖ, FPÖ, ÖVP) dazu, frei nach dem Motto des britischen Historikers Lord John Acton "Macht tendiert dazu, zu korrumpieren und absolute Macht tendiert dazu, absolut zu korrumpieren" dazu, die Verfassung zu brechen. Solange diese drei Parteien vom Wiener Bestellungsmodus profitieren, werden sie die (vermutliche) Verfassungswidrigkeit dieses Modus vermutlich akzeptieren, weil sie ihnen zusätzliche Positionen verschafft, ebenso wie der "Verstärkereffekt für Großparteien" diesen drei Parteien zusätzliche Mandate verscahfft, die sie bei absolutem Verhältniswahlrecht nicht bekämen.

Auch die Vorgehensweise der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung Faymann-Pröll, die Verfassung zu brechen und die Budgeterstellung verfassungswidrig auf einen Zeitpunkt nach mehreren Landtagswahlen zu verschieben, passt in diese Verfassungsbruchstradition der Großparteien.

Auch die SPÖ-FPÖ-Neigung, zu beanspruchen, als stimmenstärkste Partei mit ca. 30% den Kanzler zu stellen, widerspricht dem Verfassungsprinzip der Verhaltniswahl und dem demokratischen Prinzip, dass mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen auf Regierungsaparteien entfallen müssen.

Die SPÖ betrieb in den 1990er Jahren diese Rhetorik, dass nur der stimmenstärksten Partei der Kanzler zustünde, auch wenn die zweitstimmenstärkste und drittstimmenstärkste Partei zusammenarbeiten wollen und zusammen koalieren wollen.

Und diese demokratiepolitisch sehr problematische Rhetorik wird nun von Kickl bzw. der FPÖ übernommen.

Wer unfähig ist, einen Koalitionspartner zu finden, der scheint eben auf das einzige zu setzen, was er hat: die relative Stimmenstärke und den Charakter der stimmenstärksten Partei.

Dass damals im Jahr 1999/2000 das neben ORF mächtigste Medium des Landes, nämlich die Kronenzeitung genauso nach der Acton-regel, dass Macht korrumpiere, handelte wie die Politik, beweist, dass Medien oftmals nicht als Korrektur für korrupte Politik in Frage kommen, sondern selbst oft genauso korrupt bzw. noch korrupter sind.

Damals unterstützte Hans Dichand, der Herausgeber und Mehrheitseigentümer der Krone die SPÖ/Klima und kampagnisierte massiv gegen ÖVP-Kanzler und schwarz-blaue Koalition, vermutlich weil es einen heimlichen Deal zwischen Dichand und Klima gegeben hatte, dass Dichand billige Krone-TV-Lizenzen bekommt als Gegengeschäft dazu, dass er Klima dabei hilft, Kanzler zu werden, ebenso wie es damals scheinbar einen korrupten und heimlichen Deal folgender Form gegeben hatte, der Form: "Die SPÖ verzichtet bei der Präsidentenwahl auf einen gegenkandidaten zu Klestil und im Gegenzug verpflichtet sich Klestil, niemanden Anderen als Klima zum Kanzler zu machen".

Kurioserweise gab es nach Schüssels Weigerung, auf das Kanzleramt zu verzichten, bzw. darauf, dass es erstmals seit 1970 einen demokratischen Wechsel im Kanzleramt geben solle, diese seltsame Rede von Häupl (Bürgermeister Wien), in der er Klestil vom heimlichen korrupten Deal, nur Klima zum Kanzler zu machen und niemanden sonst.

Und auch das weitere Verhalten der SPÖ war zutiefst korrupt gewesen: scheinbar im Vertrauen auf sozialistische Bruderhilfe aus dem Ausland (Sanktionen der EU-14 gegen die schwarz-blaue Budnesregierung, bzw. gegen Österreich) und scheinbar im Vertrauen darauf, dass ohnehin nur Klima Kanzler werden könne und eine ÖVP-FPÖ-Koalition unmöglich sei, hatte die SPÖ, bzw. deren Gewerkschaftfraktion (vertreten durch Metallergewerkschafter Nürnberger im Koalitionsverhandlungsteam) extrem hoch gepokert und verlangt, dass der SP-Gewerkschaftsflügel das Koalitionsabkommen nicht unterschreiben solle, womit eine SPÖ-ÖVP-Koalition sowieso sinnlos gewesen wäre, weil ohne den Gewerkschaftsflügel keine SPÖ-ÖVP-Mehrheit existiert hätte.

Es war logisch, dass dieses Verlangen einer praktischen SPÖ-Alleinregierung für Schüssel/ÖVP sowie ihre Sympathisanten in den Medien unakzeptabel war, mit Ausnahme der bedauernswerten ÖVP-ler in der "Krone", die zwangsweise ihrer Partei in den Rücken fallen mussten, um laut dem Klima-Dichand-Deal Dichand zu einer billigen TV-Lizenz zu verhelfen.

Das alles sieht sehr korrupt und sehr balkanisch aus - nicht zuletzt sagte der frühere Kanzler Metternich, der Balkan beginne am Rennweg, bei dem er aber offenliess, ob er den Wiener oder den Innsbrucker Rennweg meinte. Apropos Balkan: die Balkan-Politik ist auch sehr männlich und extremistisch-"mutig", mit den zahlreichen Balkankriegen und Balkankonflikten als Folge.

Und es ist auch irgendwie so: die österreichischen Parteien, insbesondere Großparteien betrachten sich eben wegen der hohen "Durchdringung", eben wegen der großen Macht und der stark parteipolitisch geprägten österreichischen Tradition als über dem Rechtsstaat und über der Verfassung stehend ein - einem Autoritarismus eines Putin oder eines Xi Jinping nicht unähnlich.

So gesehen ist die FPÖ auf eine gesetzesbrecherische zw. rechtsstaatlich-bedenkliche Art wenigstens "konsequent", wenn sie quasi-putinistisch agiert und Putin befürwortet.

Nicht zuletzt war es Putin, der bei einem Österreich-Besuch ca. 2013 meinte "Österreich Diktatur, aber gute Diktatur".

Dass in Wien, in Niederösterreich, in Tirol und in Vorarlberg immer dieselbe Partei seit 104 Jahren (mit Ausnahme von Ständestaat und Nationalsozialismus) den Landeshauptmann stellte und es in diesen Bundesländern niemals einen (vollen) demokratischen Wechsel gab, passt zu dieser Diktaturähnlichkeit Österreichs. Wir können nicht gut das Assad-Regime in Syrien dafür kritisieren, dass es seit vielen Jahrzehnten regiert, aber gleichzeitig ignorieren, dass es in diesen vier österreichischen Bubdesländern auch nie einen (vollen) demokratischen Wechsel gegeben hat (unter vollem demokratischen Wechsel versthe ich, dass eine andere Partei als vorher den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau stellt).

Dieser Putin-Besuch und diese Putin-Rede wurde in Österreich allgemein als lustig empfunden, allerdings hatte Putin darin auch schon den Ukrainekrieg , bzw. die Ukraineteilung angedeutet, ein Aspekt, dem bezüglich einem heute das Lachen im Halse stecken bleibt.

Scheinbar glauben wir Österreicher, durch Mozartkugeln, Wiener Schmäh, UNO-City, Vermittlerpathos und Neutralität alle Probleme und Gefahren weglächeln oder weglachen zu können, allerdings ist oft auch der Schaden einer derartigen welt-ignoranten Politik oft sehr groß, insofern, als Kriege überraschend kommen, wenn man alle Kriegsgefahren ins Lächerliche zieht.

Und in diesem Fall eben deswegen sehr groß, weil Österreich wegen seiner Realitätsverweigerung eines der Länder ist, für die die Umstellungskosten durch den Ukrainekrieg am höchsten ist.

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