Putin kündigt Abkommen mit Internationalem Strafgerichtshof, was nichts Gutes bedeutet.

Russland zieht seine Unterschrift unter das Gründungsstatut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag zurück – auf Anordnung von Präsident Putin, wie das russische Außenministerium erklärte. Russland hatte das sogenannte Römische Statut im Jahr 2000 unterschrieben, den Vertrag bislang aber nicht ratifiziert. Zur Begründung dafür, die Unterschrift nun rückgängig zu machen, hieß es, der zur Verfolgung von Kriegsverbrechen eingerichtete Gerichtshof werde den Hoffnungen der internationalen Gemeinschaft nicht gerecht.

Die Zuständigkeit des Gerichts umfasst Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt unterliegt aber noch nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH.

Der IStGH ist eine internationale Organisation, deren Beziehung zu den Vereinten Nationen über ein Kooperationsabkommen geregelt ist. Er ist nicht mit dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bzw. dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR) zu verwechseln. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das „Weltstrafgericht“ ist dann zuständig, wenn die Delikte nicht auf nationaler Ebene geahndet werden können. Belangt werden Individuen, nicht Staaten.

121 Staaten haben es mittlerweile ratifiziert, darunter alle EU-Staaten. Neben Russland lehnen das Statut auch die USA, China und Israel ab. Staaten dürfen zurücktreten. Hatte der IStGH bereits Ermittlungen und Prozesse eingeleitet, so muss das betreffende Land in diesen Angelegenheiten weiterhin mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten.

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