Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 2. Juni 2025 entschieden, dass die Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ohne vorheriges Dublin-Verfahren rechtswidrig sind. In den konkreten Fällen wurden drei Menschen aus Somalia, die an der Grenze zu Polen Asyl beantragt hatten, von der Bundespolizei zurückgewiesen, ohne dass geprüft wurde, welcher EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist. Das Gericht stellte klar, dass Deutschland verpflichtet ist, bei jedem Asylgesuch auf seinem Staatsgebiet ein Verfahren zur Zuständigkeitsklärung nach der Dublin-Verordnung einzuleiten und durchzuführen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar und markieren einen deutlichen rechtlichen Dämpfer für die von Innenminister Dobrindt (CSU) und der Merz-Regierung verschärften Grenzpolitik.
Diese Entscheidung wirft die Frage auf, ob sich die Bundesregierung unter Friedrich Merz und Alexander Dobrindt an das Urteil halten wird – oder ob sie, ähnlich wie die Trump-Administration in den USA, versuchen wird, gerichtliche Entscheidungen zu ignorieren oder zu umgehen und ob sich Dobrindt genauso beratungsresistent und stur zeigt, wie damals bei der Maut. Bereits im Vorfeld gab es Stimmen, die warnten, dass die CDU/CSU mit ihrer Politik bewusst Rechtsbrüche riskiert und damit den Rechtsstaat gefährden. Was passiert, wenn Dobrindt tatsächlich 11.000 Polizisten anweisen sollte, weiterhin rechtswidrige Zurückweisungen durchzuführen? Ein solcher Schritt würde die Polizei in einen unauflösbaren Loyalitätskonflikt zwischen politischer Weisung und geltendem Recht bringen und könnte zu einer schweren Staatskrise führen.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist der Versuch der Merz-Regierung, das Schengen-System und damit die europäische Freizügigkeit auszuhöhlen, vorerst gestoppt. Die einseitige nationale Abschottung ist rechtlich nicht haltbar – die einzige tragfähige Lösung bleibt eine europäische Asylpolitik, wie sie seit Jahren gefordert, aber nicht umgesetzt wird. Nun rächt sich, dass Deutschland sich über Jahrzehnte darauf verlassen konnte, keine EU-Außengrenzen zu haben und die Verantwortung für Asylverfahren an die Nachbarstaaten abgab. Die aktuelle Entwicklung zeigt: Nationale Alleingänge sind nicht nur politisch, sondern auch rechtlich eine Sackgasse.