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Das Superwahljahr 2021 steht bevor: Den Anfang machen am 14. März die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, am 6. Juni folgt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Am 12. September steht die Kommunalwahl in Niedersachsen an, während am 26. September nicht nur der 20. Bundestag gewählt wird, sondern auch Landtage im Freistaat Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern sowie das Abgeordnetenhaus in Berlin.

Wir rufen alle Leser dazu auf: Gehen Sie hin und nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch. Wenn Sie alle Parteien oder Kandidaten unwählbar finden, dann gehen Sie trotzdem hin und machen Ihre Stimme ungültig. Auch ungültige Stimmen gehen in die Wahlbeteiligung mit ein. Stellen Sie sich einmal vor, was für ein Heulen und Zähneklappern durch die Politik geht, wenn es auf einmal 99 Prozent Wahlbeteiligung gibt. Das wäre ein wahres Fest der Demokratie.

Doch das allein reicht nicht. Wir wissen nicht erst seit den US-Wahlen, daß zum Teil kackendreiste Wahlfälschungen in der westlichen Welt möglich sind und auch passieren. Spätestens die Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen zeigt, daß auch in der BRD Wahlfälschungen Realität sind. Damals haben sich mehrköpfige Wahlvorstände in Form organisierte Verschwörungen dazu verabredet, bei den Auszählungen hemmungslos zulasten der AfD zu lügen. Der Bundestagsabgeordnete und promovierte Mathematiker Michael Espendiller hat das in einem Statistik-Gutachten auch zweifelsfrei belegt.

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Aber dem kann jedermann abhelfen: Melden Sie sich in Ihren Kommunen selbst für die Wahlvorstände. Sie bekommen ein Erfrischungsgeld von vierzig Euro und können als Einzelperson in Ihrem Wahlraum effektiv dafür sorgen, daß es keine Wahlfälschungen gibt. Ein einziges ehrliches Mitglied im Wahlvorstand kann verhindern, daß vorsätzliche Falschzählungen den Wählerwillen konterkarieren. Sie alle sind gefragt! Demokratie lebt vom Mitmachen! Nähere Informationen bekommen Sie beim Wahlamt in Ihrem Rathaus.

Wenn Sie aber keine Zeit oder keine Lust haben, einen ganzen Wahlsonntag zu opfern, so können Sie dennoch um 18 Uhr in Ihren (oder einen anderen) Wahlraum gehen und die Auszählungen beobachten. Die Auszählung ist öffentlich, niemand darf Ihnen den Zutritt während der Auszählung verwehren. Die Anwesenheit Dritter wird die Hemmschwelle so stark erhöhen, daß Sie auch dadurch Wahlfälschungen verhindern können. Auch hier gilt: Jeder einzelne kann etwas bewegen. Tun Sie das!

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