Offener Brief an einen kirchlichen Würdenträger

Kardinal Erzbischof Rainer Maria Woelki, Erzbischöfliches Haus, Kardinal Frings Straße 2, 5000 Köln

25. Januar 2018

Herr Erzbischof Woelki,

In einem auf YouTube verbreiteten Video propagieren Sie die Ansicht, man dürfe die Partei, die sich Alternative für Deutschland (AfD) nennt - oder genauer gesagt deren Parteispitze - "nicht wirklich ernst nehmen," weil sie den Islam als eine politische Ideologie bezeichnet, die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sei. Sie entgegnen dazu, der Islam sei eine der großen Weltreligionen, und das deutsche Grundgesetz gewähre allen Glaubensbekenntnissen und daher natürlich auch dem Islam in unserem Lande die Freiheit der religiösen Ausübung.

Hier Ihr Video: <https://www.youtube.com/watch?v=UACIR1x6zt4>

Die deutsche Rechtsordnung hat hier ein fundamentales Problem. Die Verfasser des Grundgesetzes (GG) haben zwar in Artikel 4 die Freiheit der Religionsausübung verfassungsmäßig verankert, aber sie haben es versäumt, klar zu definieren, was als eine Religion - oder einfacher und weniger problematisch, was NICHT als eine Religion - im Sinne dieses Artikels zu gelten hat. Die dadurch verursachte Verfassungslücke zieht jetzt schwere langfristige Folgen nach sich. Zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik und Erstellung des GGs bereitete das Fehlen einer solchen Klarstellung noch keine besonderen Schwierigkeiten, da eine Einwanderung von Menschen nichtchristlichen Glaubens damals praktisch überhaupt nicht stattfand. Wegen der Massenflutung unseres Landes mit kulturfremden Migranten aus islamischen Ländern erwächst aber durch diese Unterlassung aus heutiger Sicht eine verhängnisvolle Rechtsunsicherheit.

Nun könnte man zwar unterstellen, die Väter des GGs hätten die Definition des Religionsbegriffs stillschweigend dem Gesetzgeber und den Gerichten überlassen. Das kann aber nicht gut der Fall sein, denn an mehreren anderen Stellen, an denen das GG nähere Regelungen an die Legislative und Judikative delegiert, wird das ausdrücklich so gesagt, siehe zum Beispiel die Absätze 3 und 7 des Artikels 23, wo es expressis verbis heißt: "Näheres regelt ein Gesetz" - ein unzweideutiger Auftrag an die gesetzgebende Gewalt, die fehlende Klarheit zu schaffen. Was Artikel 4 betrifft, erscheint es daher viel weniger wahrscheinlich, daß die Verfassungs-Initiatoren den Staatsgewalten die Definition des Religionsbegriffs stillschweigend überlassen wollten - "stillschweigend" wäre juristisch äußerst fragwürdig, wenn nicht unzulässig - als daß ihnen ein Flüchtigkeitsfehler unterlief, dessen Tragweite sie damals nicht erkannten.

Außerdem scheinen die beiden Staats-Gewalten mit einer solchen Aufgabe ziemlich überfordert zu sein. Die Gesetzgebung hat jedenfalls keinen Auftrag zur Klärung des Religionsbegriffs erkannt, denn meines Wissens ist bis heute kein entsprechendes Gesetz verabschiedet, ja nicht einmal ein Gesetzes-Antrag im Bundestag eingereicht worden. Was die andere Staatsgewalt, die Rechtsprechung, betrifft, wurde nur ein einziges Mal die Frage behandelt, ob für eine bestimmte Gemeinschaft oder Weltanschauung die Religions-Eigenschaft gegeben ist oder nicht, und zwar im Falle der Institution, die sich Scientology nennt. Hierzu gibt es aber mehrere Gerichtsurteile, die einander widersprechen, was die besagte Rechtsunsicherheit und die Überforderung der Judikative ziemlich klar zum Ausdruck bringt.

Wo eine Definition fehlt, greift meistens die Semantik ein: Für jede Gemeinschaft, die sich selbst als "Religion" betrachtet und bezeichnet, besteht infolge der Verfassungslücke zunächst einmal die Vermutung, daß Artikel 4 des GG auf sie zutrifft. Sie kann dann so lange verfassungsmäßig verbriefte Religionsausübung beanspruchen, als niemand dagegen klagt und kein gegenteiliges Urteil erwirkt wird. Aber wenn man den Islam als eine Religion im Sinne des Artikels 4 gelten läßt, wie Sie das tun, Herr Woelki, dann verstrickt man sich in einen offensichtlichen Widerspruch. Mit der Erstellung des GGs wurde ohne Zweifel das Ziel verfolgt, die Grundlage für einen demokratischen Rechtsstaat zu schaffen. Das bedeutet aber, daß jede Gemeinschaft, die als Religion im Sinn und Geiste des GG betrachtet werden möchte, mit allen rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang stehen muß.

Genau das ist aber beim Islam ganz eindeutig nicht der Fall. Das konstituierende Schriftstück dieser Ideologie ist der Koran, und dieser widerspricht mit vielen seiner Belehrungen und Anweisungen in fundamentaler Art und Weise unserer Auffassung vom Rechtsstaat. Dazu gehören in erster Linie - aber nicht nur - die vielen im Koran enthaltenen Aufrufe zur Tötung Andersgläubiger. Es gibt ja sicherlich nichts, was dem Rechtsstaatsprinzip mehr zuwiderläuft als eine Anstiftung zum Massenmord und Völkermord. Deswegen brauche ich auf die vielen anderen rechtsstaatwidrigen Inhalte des Korans (wie zum Beispiel die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen) hier auch gar nicht hinzuweisen, weil dieser Mordaufruf allein genügt, um Ihre Islam-Apologetik, Herr Woelki, ad absurdum zu führen.

Aus Ihren Äußerungen muß man schließen, daß Sie den Koran nicht gelesen haben oder, falls Sie ihn gelesen haben, dann offenbar so oberflächlich, daß sie die Bedeutung der dort enthaltenen Aussagen nicht erfassen konnten. Falls Sie aber verstehen, was Sie gelesen haben und den Islam trotzdem als eine Religion im Sinne des Artikel 4 betrachten, dann kommt man nicht umhin, Ihr Verhalten schlicht und einfach als das zu betrachten, was man gemeinhin als Tatsachenresistenz bezeichnet - nach dem altbekannten Motto, daß nicht sein darf, was nicht sein soll.

Zur Rechtfertigung einer solchen Haltung wird oft angeführt, die verschiedenen im Koran enthaltenen Anweisungen könnten inhaltlich nicht richtig aus dem Arabischen übersetzt worden sein und sie bedürften der Auslegung, der Interpretation. Das ist ziemlicher Humbug, denn die Aufrufe des Korans zur Ermordung Andersgläubiger lauten an mehreren Stellen schlicht und einfach: "Tötet sie wo immer ihr sie findet!" Diese Anweisung ist so klar, daß da kein Übersetzungsfehler vorliegen kann, und sie ist so kurz und bündig, daß ich nicht wüßte, was man da auslegen oder interpretieren könnte.

Eine Ideologie, deren Grundlage der Koran ist, kollidiert daher eindeutig mit den fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaats und damit auch klar mit dem Geist der bundesdeutschen Verfassung, dem GG. Kurzum, Herr Woelki: Sie haben unrecht und die von Ihnen kritisierte AfD-Führung hat recht. Der Islam ist nicht das, was die Väter des GGs als eine Religion betrachteten, er ist eine politische Ideologie. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihr Video auf YouTube zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen.

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