In der rechtsextremen AfD vollzieht sich seit Jahren ein Widerspruch, der inzwischen nicht mehr als bloße Doppelmoral abgetan werden kann, sondern den Charakter eines strukturellen Problems angenommen hat. Eine Partei, die ihren politischen Aufstieg mit der Erzählung vom Kampf gegen „Altparteien“, Filz und Selbstbedienung begründet hat, sieht sich heute selbst mit dem Vorwurf konfrontiert, öffentliche Mittel systematisch zur Versorgung eigener Netzwerke zu nutzen.

Im Zentrum der Recherchen steht ein Geflecht aus überkreuzten Beschäftigungsverhältnissen, familiären Abhängigkeiten und parteiinternen Loyalitätsstrukturen, das sich besonders deutlich in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zeigt, dessen Ausläufer jedoch bis in den Deutschen Bundestag und nach Baden-Württemberg reichen. Innerhalb der AfD wird dieses Geflecht nach übereinstimmenden internen Berichten und Zeugenaussagen als „Allianz“ bezeichnet – kein formaler Verein, keine offiziell registrierte Organisation, sondern ein parteiinterner Begriff für ein funktionierendes Versorgungssystem, das Mandate, Mitarbeiterstellen und politische Abhängigkeiten miteinander verknüpft.

Ausgangspunkt der öffentlichen Debatte waren unsere investigativen Recherchen von „Germany against NAZIS“, die wir an mehrerer Medien, darunter ZDF, taz, Welt und t-online weiterleiteten und teilweise auch auf diesem Account bereits marginal veröffentlichten, die belegten, dass zahlreiche AfD-Abgeordnete Angehörige anderer AfD-Politiker in ihren Bundestags- oder Landtagsbüros beschäftigen. Diese Praxis bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone: Während Abgeordnete keine eigenen nahen Verwandten einstellen dürfen, ist die Beschäftigung von Angehörigen anderer Mandatsträger gesetzlich zulässig. Genau dieses Schlupfloch wird innerhalb der schmarotzerischen AfD auffällig häufig genutzt. Die Recherchen zeigen wiederkehrende Muster: Ehepartner, Eltern, Geschwister oder Kinder von AfD-Funktionären erhalten gut dotierte Stellen, finanziert aus Steuermitteln, ohne dass transparente Ausschreibungsverfahren oder externe Auswahlprozesse erkennbar wären. Formal legal, politisch jedoch hochproblematisch, da sich hier öffentliche Finanzierung mit parteiinternem Loyalitätstausch verbindet.

Besonders deutlich traten diese Strukturen in Sachsen-Anhalt zutage. Dort belegten Medienfälle, dass mehrere enge Angehörige führender AfD-Politiker gleichzeitig in den Büros anderer AfD-Abgeordneter beschäftigt waren, teilweise mit monatlichen Vergütungen im oberen Bereich der Bundestagsmitarbeitergehälter. Die Häufung der Fälle ließ selbst innerhalb der Partei Zweifel aufkommen. Der AfD-Bundesvorsitzende räumte öffentlich ein, diese Praxis löse bei ihm ein „Störgefühl“ aus, verteidigte sie jedoch weiterhin als rechtlich zulässig. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik an: Nicht die Legalität steht im Mittelpunkt, sondern die systematische Nutzung staatlicher Mittel zur parteiinternen Absicherung.

Nach Aussagen parteiinterner Kritiker und aus internen Kommunikationszusammenhängen, die Journalisten geschildert wurden, wird dieses Geflecht innerhalb der AfD als „Allianz“ bezeichnet. Der Begriff dient dabei nicht als offizielle Selbstbezeichnung nach außen, sondern als interne Chiffre für ein Netzwerk gegenseitiger Gefälligkeiten. Wer Teil dieser Allianz ist, so beschreiben es Insider, kann darauf zählen, dass Angehörige untergebracht, Posten abgesichert und politische Loyalitäten belohnt werden. Wer sich entzieht oder Kritik übt, riskiert Ausgrenzung, Karriereblockaden oder den Verlust parteiinterner Unterstützung. Gerade diese informelle, aber wirksame Funktionsweise unterscheidet das System von bloßer Unordnung oder vereinzelten Verfehlungen.

In Niedersachsen haben diese Strukturen nach Recherchen lokaler und überregionaler Medien eine besondere Ausprägung erreicht. Dort berichten Parteimitglieder und ehemalige Funktionsträger von fest gefügten Machtzirkeln, in denen Mandate, Mitarbeiterstellen und innerparteilicher Einfluss eng miteinander verzahnt sind. Die Nähe zwischen Landespartei, Bundestagsmandaten und Mitarbeiterstrukturen sei so eng, dass politische Arbeit, private Abhängigkeiten und finanzielle Absicherung kaum noch zu trennen seien. Auch hier fällt auf, dass Beschäftigungsverhältnisse fast ausschließlich parteiintern vergeben werden, während externe Bewerber kaum eine Rolle spielen. Der Begriff „Allianz“ wird nach übereinstimmenden Berichten auch in diesem Landesverband verwendet, um genau dieses Netz gegenseitiger Versorgung zu beschreiben.

Auf Bundesebene verdichten sich die Hinweise, dass es sich nicht um regionale Ausnahmen handelt. Mehrere Bundestagsabgeordnete der AfD beschäftigen nachweislich Angehörige anderer AfD-Politiker, teilweise parallel in verschiedenen Büros. Eine exakte statistische Erfassung ist nicht möglich, da es keine Pflicht zur vollständigen Offenlegung familiärer Verbindungen gibt. Politische Aussagen, wonach „jeder Zweite“ oder „50 Prozent“ der AfD-Bundestagsabgeordneten in dieses System eingebunden seien, lassen sich journalistisch nicht belegen und bleiben politische Zuspitzungen. Belegbar ist jedoch, dass die Zahl der bekannten Fälle hoch genug ist, um von einem strukturellen Muster zu sprechen, das sich signifikant von anderen Fraktionen unterscheidet und wiederholt öffentlich thematisiert wurde.

Brisant wird diese Praxis vor dem Hintergrund der politischen Programmatik der AfD. Während die Partei massive Sozialkürzungen fordert, staatliche Leistungen für breite Bevölkerungsschichten infrage stellt und den Staat als ineffizienten Selbstbedienungsladen diffamiert, nutzt sie gleichzeitig staatliche Ressourcen, um eigene Netzwerke finanziell abzusichern. Diese Diskrepanz ist nicht nur ein moralisches Problem, sondern berührt den Kern demokratischer Legitimation. Öffentliche Gelder dienen dem Gemeinwohl, nicht der Stabilisierung parteiinterner Loyalitätskartelle.

Die demokratische Dimension dieses Systems liegt weniger im einzelnen Arbeitsvertrag als in seiner Gesamtwirkung. Wenn politische Macht, finanzielle Absicherung und familiäre Abhängigkeiten miteinander verschmelzen, entsteht ein geschlossenes System, das sich demokratischer Kontrolle zunehmend entzieht. Kritiker warnen, dass genau solche Strukturen Radikalisierung begünstigen, da Loyalität wichtiger wird als fachliche Qualifikation oder öffentliche Verantwortung. Dass die AfD gleichzeitig vom Verfassungsschutz beobachtet wird und immer wieder durch rechtsextreme Bezüge auffällt, verschärft diese Problematik zusätzlich.

Am Ende bleibt festzuhalten: Die sogenannte „Allianz“ ist kein offizielles Organ der AfD, aber nach internen Berichten ein existierender Begriff für ein parteiinternes Versorgungssystem. Die belegten Fälle von überkreuzter Beschäftigung, die Häufung familiärer Abhängigkeiten und die defensive Reaktion der Parteiführung zeichnen das Bild einer Partei, die das kritisierte System nicht bekämpft, sondern adaptiert hat. Der Unterschied zu den „Altparteien“, den die AfD so vehement betont, liegt damit nicht in der Abwesenheit von Filz, sondern in seiner ideologischen Verbrämung. Für eine demokratische Öffentlichkeit ist es Aufgabe von Journalismus und Zivilgesellschaft, genau diese Strukturen sichtbar zu machen – nicht polemisch, sondern faktenbasiert, präzise und unbeirrbar.

Team

„Germany against NAZIS“

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