Drei Tipps zum richtigen Verhalten bei Unfällen

Ein Unfall ist oftmals überfordernd und belastend für alle Beteiligtem. Diese drei entscheidenden Tipps helfen Ihnen einen kühlen Kopf zu bewahren und ordnungsgemäß zu handeln.

Unfälle sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Unabhängig vom Unfallgrad ist die erste Regel Ruhe zu bewahren. Oft ist das leichter gesagt als getan. Für das richtige Verhalten in den Schockmomenten nach einem Unfall geben wir Ihnen daher die wichtigsten Rechtsaspekte und Tipps mit an die Hand.

1. Rufen Sie die Polizei

Es lässt sich generell sagen, dass es ratsam ist die Polizei zu rufen. In Ausnahmefällen, wie einem kleinen Kratzer an ihrem Fahrzeug, ist das Verständigen der Polizei zwar nicht zwingend erforderlich, aber zur Klärung von Versicherungsfragen dennoch hilfreich. Sie sind jedoch verpflichtet die Polizei zu rufen, sobald Alkohol und Drogen im Spiel sind oder Personenschäden zu verzeichnen sind.

2. Begehen Sie keine Fahrerflucht

Um eines gleich deutlichzumachen: Es reicht nicht einfach eine Karte oder einen Zettel zu hinterlassen, da diese Handlung gerichtlich nicht relevant ist. Warten Sie besser auf den Besitzer des Fahrzeuges oder verständigen die Polizei. Andernfalls begehen Sie eine Straftat im Sinne des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ nach dem Strafgesetzbuch (§142).

Nach dem deutschen Bußgeldkatalog droht eine hohe Geldstrafe, die sich je nach Schweregrad des Schadens definiert. Je nach Schwere des Unfalls sind außerdem drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug möglich.

3. Geben Sie Unfallhilfe

Erste Hilfe ist keine Option, sondern eine grundlegende Pflicht für jeden Unfallbeteiligten. Eine unterlassene Hilfeleistung nach StGB (§323c) zieht entsprechend eine hohe Strafe in Form einer Geldbuße und drei Punkten in Flensburg nach sich. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Es ist dabei zu bedenken, dass die unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall die weitere Unfallsicherung und die Erstversorgung am Unfallort betrifft. Die Hilfspflicht bezieht sich außerdem nicht nur auf die unmittelbar am Unfall beteiligten Personen, sondern auch auf Mitfahrer und Passanten.

Weitere Informationen über das richtige Verhalten bei Autounfällen und genaue Strafmaße hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.autounfall.net. Außerdem können Sie sich über verschiedene Unfallarten und das Punktesystem in Flensburg informieren.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, flensburgpunkte.net und autounfall.net.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Geisler

Geisler bewertete diesen Eintrag 11.10.2016 15:18:52

Mehr von Geisler