Von der Geschwindigkeitsüberschreitung zum Fahrverbot

Der Tag war lang und der Heimweg muss überwunden werden. Ein kurzer Blick auf das Handy und der Fuß am Gaspedal. Plötzlich „Blitz“ und der Führerschein ist weg.

Erst 10 km/h zu schnell. Bei nächsten Mal schon 40 km/h, irgendwann mehr als 50 km/h. Das kann gut ausgehen, wenn man nicht erwischt wird. Im schlechtesten Fall kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung aber auch zum Fahrverbot, bis hin zum Führerscheinentzug führen. Doch ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung muss man mit einem Fahrverbot rechnen und gibt es Möglichkeiten dieses zu umgehen?

Es gibt verschiedene Arten der Geschwindigkeitsüberschreitung, die zum Fahrverbot führen. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob man außerhalb oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Führerscheinentzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 41 km/h und mehr. Neben zwei Punkten in Flensburg, droht ein Fahrverbot von einen Monat, sogar zwei Monate bei über 70 km/h. Schlimmere Folgen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts. Hier gilt ein einmonatiger Führerscheinentzug schon bei über 31 km/h. Wer über 60 km/h zu schnell fährt, muss sogar zwei Monate auf das Auto verzichten. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit über 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, kann damit rechnen, dass der Führerschein ganz weg ist. Dabei ist es irrelevant, ob die einzelne Geschwindigkeitsüberschreitung zum Führerscheinentzug geführt hätte oder nicht. In diesem Fall muss der Fahrer den Führerschein, nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, wieder neu beantragen.

Im Falle eines Fahrverbots hingegen besteht die Möglichkeit, dieses abzuwenden. Dazu ist in erster Linie ein Rechtsanwalt von Vorteil, der eine gezielte Argumentation ausarbeitet und dem Gericht vorlegt. Unterschiede bei dem Antritt des Fahrverbots gibt es vor allem zwischen Erst- und Wiederholungstätern. Während Ersttäter die Möglichkeit haben, das Fahrverbot zu verschieben, gilt für Wiederholungstäter ein festgelegter Antrittstermin. Dieser ist der Tag, an dem das Fahrverbot rechtskräftig wird. Wer allerdings länger als zwei Jahre kein Fahrverbot verordnet bekam, wird automatisch als Ersttäter anerkannt. In dem Fall hat der Fahrer die darauffolgenden vier Monate Zeit, um sein Fahrverbot anzutreten.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Fahrverbot abzuwenden. In dem Fall muss der Fahrer eine höhere Geldstrafe vor Gericht zahlen. Das funktioniert allerdings nicht immer. Ersttäter haben auch hier bessere Chancen als Wiederholungstäter. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids hat der Betroffene zwei Wochen Zeit,um Einspruch dagegen einzulegen.

Weitere Informationen rund um die Themen Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahrverbot hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen geschwindigkeitsueberschreitung.net und fahrverbot.com zusammengestellt.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, mietminderung.net, scheidung.org, urheberrecht.de veröffentlichen.

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