Nun gut. Die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern bleibt auch unter der neuen schwarz-blauen Regierung erhalten. Sie ist ja auch wirklich super. So hat die Arbeiterkammer um den Preis von € 436 Millionen an Zwangsbeiträgen nach eigenen Angaben € 532 Millionen erstritten – ein super Geschäft also.

Wie setzen sich diese € 532 Mio zusammen? € 449 Mio kommen von der öffentlichen Hand. Die Arbeiterkammer vertritt Arbeitnehmer in sozialrechtlichen Verfahren, im Wesentlichen gegen die Pensionsversicherungsanstalt, wo laut eigenen Angaben der AK € 220 Mio herausgeholt werden konnten. Hier kämpft die Arbeiterkammer praktisch gegen sich selbst, hat doch im System der „Selbstverwaltung“ die Arbeiterkammer fast alle entscheidenden Positionen in der Pensionsversicherungsanstalten und den Gebietskrankenkassen inne. Die Arbeit dieser AK-geführten Versicherungsträger ist offenbar so schlecht, dass jährlich um dreistellige Millionenbeträge prozessiert werden muss. Als Alternative könnten die AK-entsandten Verantwortungsträger in der Sozialversicherung von sich aus darauf achten, dass den Versicherten zukommt, was ihnen zusteht.

Dass die Kämmerer in den Sozialversicherungsträgern nicht über jene Qualifikation verfügen, die man zur Wahrnehmung der Aufgaben dort braucht, schreibt übrigens auch der Rechnungshof in seinem Bericht zu Compliance in Sozialversicherungsträgern auf den Seiten 57-61.

Weitere € 189 dieser € 532 Millionen kommen an Insolvenzentgelt vom staatlichen Insolvenzentgeltfonds. Auf dieses Geld haben die betroffenen Mitarbeiter einen Rechtsanspruch, zu dessen Durchsetzung es der AK nicht bedarf.

Und die Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung bringe den Mitgliedern weitere € 40 Mio, wird erklärt. Dieser Betrag wird durch die automatische Arbeitnehmerveranlagung wohl weitgehend wegfallen.

Verbleiben € 83 Millionen aus dem nichtstaatlichen Bereich: Wie die AK die behaupteten € 10 Millionen aus dem Konsumentenschutz errechnet, bleibt eher nebulos. Aber lassen wir´s mal so stehen. Die verbleibenden € 73 Mio stammen aus Streitigkeiten gegen Arbeitgeber: Abfertigungen, Kündigungsentschädigungen, Überstunden usw.

Kurz gesagt: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer investieren ein Beitragsvolumen von € 436 Mio, mit dem (bei freundlicher Rechnung) € 83 Mio herausgeholt werden. Und angeblich soll das alles bei freiwilliger Mitgliedschaft nicht gehen. Das glauben allerdings nur jene, die in Form von Zusatzpensionen, großzügigen Inseraten oder gut dotierten Posten von diesem System profitieren.

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