Mittlerweile ist es eine Tatsache, dass die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten wiederholt werden muss, dies ist das Urteil des VfGH. Doch ist dieses Urteil richtig? Oder ist es gar problematisch für die Demokratie?

Fakt ist, dass selbst der VfGH feststellte, dass es keine Beweise für Manipulationen gab. Lediglich die Möglichkeit dazu bestand; nach dem Urteil des VfGH Grund genug, um eine Wahl wiederholen zu lassen. Zu diesen Unregelmäßigkeiten kam es, da das Wahlgesetz nicht genau befolgt wurde.

Es wird immer Unregelmäßigkeiten geben!

Es muss uns bewusst werden, dass das Wahlgesetz bei keiner (bundesweiten) Wahl eingehalten werden kann. Dies ist statistisch gesehen höchst unwahrscheinlich - Österreich ist einfach zu groß. Es wird IMMER in einigen Bezirken kleinere (bis gröbere) Verstöße gegen das Wahlgesetz geben. Der Faktor Mensch führt immer zu Fehlern - und je größer das System, desto wahrscheinlicher ist das Auftreten von Fehlern. Kleines Beispiel: Bei jeder Wahl wurde gegen §10a (4) des Wahlgesetzes verstoßen - das Kuvert mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss nämlich dem Wahlleiter übergeben werden, der dieses Kuvert dann in die Urne wirft.

Ist das VfGH-Urteil eine Gefahr für die Demokratie?

Da es nun bei jeder Wahl Verstöße gegen das Wahlgesetz gab (siehe eben §10a (4)), sind im Grunde ALLE Wahlen ungültig und zu wiederholen. Denn das VfGH-Urteil setzt fest, dass keine Manipulationen per se nachgewiesen werden müssen, sondern lediglich Verstöße gegen das Wahlgesetz, die Manipulationen theoretisch ermöglichen. Dies bedeutet aber nicht nur, dass vorherige Wahlen eigentlich ungültig sind, sondern hat auch Auswirkungen auf die Zukunft. Wie bereits erwähnt, wird es bei jeder Wahl zu Verstößen gegen das Wahlgesetz kommen, d.h. jede Wahl kann erfolgreich angefochten werden könnte und - Aufgrund der Judikatur des VfGH - wiederholt werden müsste. Dies bedeutet, dass es zu keinem rechtmäßigen Wahlergebnis kommen würde, die Demokratie wäre faktisch lahmgelegt.

War das VfGH-Urteil falsch?

Ja! In Artikel 141 der österreichischen Verfassung heißt es: "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war." Da allerdings keine Manipulationen nachgewiesen wurden (wie der VfGH selbst bestätigte), gab es keinen Einfluss auf das Verfahrensergebnis (in diesem Falle auf das Wahlergebnis).

Daher habe ich mittlerweile das Vertrauen in den VfGH und seine Urteile verloren.

Weiterlesen:

http://kurier.at/politik/inland/anwalt-noll-wahlaufhebung-als-erziehungsdiktatorische-vorgabe/208.047.073

http://kurier.at/politik/inland/hofer-und-van-der-bellen-haben-nicht-korrekt-gewaehlt/208.328.633

http://www.profil.at/shortlist/oesterreich/reaktionen-vfgh-urteil-einfach-zum-kotzen-6863716

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