Was gibt es Neues von der Zensurbehörde? Was darf man sagen und was nicht? Lassen wir die nahe Vergangenheit Revue passieren.

Freuet euch, Deutschland bekommt wieder eine GroKo, das heißt, das NetzDG wird voraussichtlich weiter bestehen und Zensur Tür und Tor öffnen. Rechte Nutzer werden weiterhin auf gab, das Twitter der Rechtsextremen, ausweichen, welches sich nicht dem Zensurgesetz von Heiko Maas unterwirft. Natürlich ist vollkommen ausgeschlossen, dass sich Nutzer dort weiter radikalisieren ;) Aber ich möchte nicht vorgreifen, sonst wird der Zugang zu gab für deutsche IP-Adressen vielleicht gesperrt. Hier kommen wir gleich zum nächsten Thema, dem Geoblocking, das gibt es nämlich auch noch immer. Hierbei werden Inhalte regional gesperrt (d.h. zensiert); besonders im Bereich des Urheberrechts eine beliebte Form der Zensur. Was gab es noch? Indymedia wurde vom deutschen Staat vom Netz genommen. Rechte, die zuvor das NetzDG kritisierten und angeblich gegen Zensur eintreten, freuten sich darüber, dass diese linke Website nun zensiert wurde. Wohingegen sich einige Linke über das NetzDG freuen, komische Welt.

Und in Österreich? Die Caritas erwägte eine Klage gegen ein Faschingsgilde wegen derer Witze. Die FPÖ wiederum prüft Schritte gegen den Falter, wegen eines Hitlerbarts für Hofer. Das Satiremagazin Titanic wiederum hat Probleme, da sie Kurz als Baby-Hitler bezeichneten. Jedenfalls ergibt sich aus diesen Fällen eine interessante Frage: Was darf man sagen und was nicht? Die juristische Antwort hierauf ist eine einfache: Gesagt werden darf das, was nicht gegen ein Gesetz verstößt. Die philosophische Antwort ist hingegen viel schwieriger.

Wirklich alles zu erlauben würde in den Libertarismus (freiheitlicher Kapitalismus) führen, d.h. es zählt nur das Überleben des Stärksten - purer Sozialdarwinismus. Doch sollten nicht zumindest alle Meinungen erlaubt werden? Aber muss man sich alles gefallen lassen? Nun, grundsätzlich bin ich ein Vertreter der freien Meinungsäußerung, demzufolge ist Zensur abzulehnen. Doch ich muss mir auch nicht alles gefallen lassen, darf also auf sozialen Netzwerken andere Nutzer stumm schalten. Grundsätzlich muss aber zwischen Öffentlichkeit und Privat unterschieden werden. Was im privaten Rahmen geschieht, geht nur die beteiligten Personen etwas an und sonst niemanden (natürlich braucht es auch im privaten Raum das Einverständnis aller beteiligten Personen). Ein Beispiel hierfür: die AGLeaks. Die AG, eine ÖH-Fraktion, wurde wegen Witze, die einige ihrer Mitglieder im privaten Raum machten, kritisiert. Diese Witze kamen lediglich durch einen Leak an die Öffentlichkeit; da es sich hierbei um private Meinungen handelte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, hat es die Öffentlichkeit grundsätzlich auch nicht zu interessieren. Doch wie sieht es Meinungen aus, die in der Öffentlichkeit getätigt werden? Hier muss Rücksicht auf andere genommen werden, ansonsten ist ein Zusammenleben nicht möglich. Doch darf dies kein Freifahrtsschein für Zensur sein. Beleidigungen, Drohungen, Hetze etc. muss sich niemand gefallen lassen; in diesen Fällen hat jeder das Recht zu klagen. Doch Inhalte von vornhinein zu zensieren, darf nicht die Lösung sein.

3
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

lesespass

lesespass bewertete diesen Eintrag 16.02.2018 13:23:14

mike.thu

mike.thu bewertete diesen Eintrag 16.02.2018 10:44:08

Markus Andel

Markus Andel bewertete diesen Eintrag 16.02.2018 09:02:13

3 Kommentare

Mehr von Gorlitharius