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Bundespräsident Alexander Van der Bellen schreibt:

„Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden & meiner Frau essen gegangen. Wir haen uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler. Sollte dem Wirt daraus ein Schaden erwachsen, werde ich dafür gerade stehen.“

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Ja, es war ein Fehler sich nicht an die vorgebene Verordnung zu den Gastronomiebestimmungen und die Sperrstunde zu halten.

Gerade in der exponierten Situation als Bundespräsident hat man sich, wie andere Funktionsträger auch, der Vorbildwirkung bewusst zu sein. Mehr noch und genauer als es „Otto Normalverbraucher“ zu tun hat.

Es ist Wasser auf den Mühlen derer, die ohnehin glauben, die da „oben“ können „es sich richten“. Dominic Cummings (Johnson-Berater in UK), FDP-Chef Lindner und noch einige andere geben ein schlechtes Beispiel und bestärken den Glauben an die Extrawürstl für die Privilegierten.

Das Richtige im Falschen

Diese Causa zeigt aber auch den Unterschied im persönlichen und medialen Umgang mit passierten Fehlern zu anderen Fällen.

VdB zeigt, wie man das Richtige machen kann, wenn man etwas Falsches gemacht hat.

VdB gesteht seinen Fehler ein und sucht keine Ausreden.

VdB entschuldigt sich.

VdB steht für Konsequenzen die sich für Andere aus seinem Fehlverhalten ergeben ein.

Was ist passiert?

Die Fakten, wie sie die Krone berichtet:

Nach von der Polizeipressestelle bestätigten „Krone“-Recherchen kontrollierten die Uniformierten gegen 0.20 Uhr, also fast eineinhalb Stunden nach der Corona-Sperrstunde, ein scheinbar verliebtes Pärchen in der Annagasse 8. Trotz Regen und Sturm saßen beide angeregt plaudernd im Schanigarten vor dem beliebten City-Italiener Sole, der offiziell natürlich schon geschlossen hatte. Vor ihnen auf dem Tisch aber Getränke, die eigentlich - so wie Speisen - nicht mehr verabreicht werden dürfen.

Die Gewerbeordnungs sagt lt. § 152 Abs. 3 - 1994

Der Gastgewerbetreibende hat:

die Gäste rechtzeitig auf den Eintritt der Sperrstunde aufmerksam zu machen,

dafür zu sorgen, daß die Gäste den Gastgewerbebetrieb spätestens zur Sperrstunde verlassen haben,

die Betriebsräume und die allfälligen sonstigen Betriebsflächen, ausgenommen die der Beherbergung dienenden, während der Sperrzeit geschlossen zu halten. Während der Sperrzeit darf er Gästen weder den Zutritt zu diesen Räumen und zu diesen Flächen noch dort ein weiteres Verweilen gestatten und die Gäste auch nicht in anderen Räumen oder auf anderen sonstigen Flächen gegen Entgelt bewirten.

Die Sperrstunde lt. Gastronomieverordnung ist derzeit generell um 23.00 Uhr.

Das heisst konkret, dass nicht VdB der durch seine Immunität geschützt ist, sondern der, von einigen auch abschätzig „Nobelitaliener“ genannte Lokalbetreiber und die Frau des Bundespräsidenten einer Verwaltungsübertretung schuldig gemacht haben und mit einer Anzeige zu rechnen ist.

Lokale am Graben, die nicht dafür sorgten, dass Sitzgelegenheiten verräumt waren, wurden mit € 500,- bestraft.

Gastgewerbetreibende sind also dazu angehalten dafür zu sorgen, dass sich kein Gast "verplaudert" und kein Getränk mehr bestellt.

Aber wer schmeisst schon den Bundespräsidenten aus seinem ohnehin geschlossenen Lokal, sondern vertreibt ihn auch nach der Sperrstunde aus dem Schanigarten?

Der „Nobelitaliener“ ist übrigens kein Fünf-Sterne-Luxus-Gourmettempel, sondern ein italienisches Restauraunt der gehobenen Gastronomie wie es in Wien einige gibt und das sich auch „Normalsterbliche“ leisten können und das auch tun.

Das Politische:

Fakt ist, dass man diese Causa dazu nutzen könnte um über die Sinnhaftigkeit der derzeitigen Gastronomieregelungen und vor allem über die Sperrstunde von 23.00 Uhr sachlich zu diskutieren oder ob nicht die eine oder andere Massnahme mehr willkürlich als vernünftig ist.

Ist der Virus nach 23.00 Uhr ansteckender als davor?

Fakt ist, dass die von VdB begangene Verwaltungsübertretung keine geplante Selbstinszenierung war, er niemanden gefährdet hat, sich der Bundespräsident binnen kürzester Zeit dafür entschuldigt hat und bereit ist die Konsequenzen dafür zu tragen.

Fakt ist, dass Bundeskanzler Kurz bei seinem Besuch im Kleinwalsertal alle Sicherheitsvorkehrungen ausser acht lässt und auch in keiner Weise dazu beiträgt, dass Verordnungen eingehalten werden. Die Schuld dafür sucht und findet er nicht bei sich selbst selbst, sondern bei „Bewohnern und Medienvertretern die „teilweise den Mindestabstand leider nicht eingehalten“ haben.

Fakt ist, der Bundespräsident eines Staates sitzt mit seiner Gattin in einem Gastgarten und plaudert. Ohne massiven Sicherheitsaufwand, ohne Polizei oder Secret Service und ohne 200 Paparazzi. Glücklich ein Land, in dem dies so einfach möglich ist und das in weiterer Folge aus einem derartigen Vorfall einen politischen Skandal konstruieren kann.

Und das alles in einer Stadt, die von der Bundesregierung als der Hort des Verbrechens und der Unsicherheit dargestellt und gebrandmarkt wird.

Das Amüsante:

Das hätte sich wohl auch niemand gedacht, dass unser Bundespräsident nach Mitternacht herum strawanzt, während Martin Ho schon 4 Stunden schläft. Aber wenigstens weiss Aki Nuredini, der Patrone von besagtem Nobel-Italiener, was in seinem Lokal geschieht.

Das Menschliche:

Der angeblich etwas langsame VdB hat keine 24 Stunden gebraucht um sich für sein „Vergehen“ zu entschuldigen.

Bundeskanzler Kurz hat es bis heute nicht für nowendig gefunden seinen Fehler im Kleinwalsertal als solchen einzugestehen und sich auch noch nicht dafür entschuldigt. Er meint nur lakonisch: „Gewisse Dinge kann man nicht planen

Und noch sehr viel menschlicher:

Ist es nicht schön, wenn sich auch ältere Paare noch so viel zu sagen haben, dass sie sich im Gespräch „verplaudern“? Dass sie gegen 0.20 Uhr trotz Wind und Regen noch „händchenhalten“ und verliebt wirkend, zeitvergessen die schnöde Welt um sich vergessen?

Um in eine der Location angepassten Tonart zu bleiben:

That´s Amore

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