Negativrekord: Mindestens 142 Verletzte und 5 Tote bei 67 Pferdekutschunfällen in 2015

Diese Bilanz ist traurig: PETA Deutschland e.V. veröffentlichte soeben die Pferdekutschunfallstatistik für das vergangene Jahr, die alle Zwischenfälle im deutschsprachigen Raum berücksichtigt. Nachdem 2014 bereits ein Negativrekord mit 76 Unfällen und 122 Verletzten verzeichnet wurde, kam es 2015 in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei 67 Unfällen mit insgesamt 142 teils schwer Verletzten sowie fünf Toten zu deutlich mehr Verunglückten als im Vorjahr. Zudem kamen elf Pferde ums Leben, davon sieben in Deutschland. Weitere elf Tiere erlitten Verletzungen. In Deutschland ereigneten sich mit vier Toten und 114 Verletzten bei 51 Unfällen wieder mit Abstand die meisten Unglücke – hinsichtlich der Zahl der Toten und Verletzten ebenfalls ein neuer Negativrekord. Angesichts der wiederholt tragischen Bilanz hat PETA das Bundesverkehrsministerium erneut in einem Schreiben aufgefordert, ein Verbot von Pferdekutschen im Straßenverkehr zu prüfen.

„Die Risiken bei Pferdekutschfahrten sind extrem hoch. Während für Kraftfahrzeuge höchste Sicherheitsstandards gelten, dürfen Kutschen noch wie im Mittelalter über Straßen traben. Wir fordern ein Verbot von Pferdekutschen als Beförderungsmittel – zum Schutz von Mensch und Tier“, so unser Fachreferent Peter Höffken. „Es ist absurd, Pferde im Straßenverkehr einzusetzen. Als Fluchttiere erschrecken sie oft schon durch geringe Störungen. Bei den 67 Unfällen im Jahr 2015 war meist nur ein Geräusch der Auslöser für eine Tragödie“.

Die Tierrechtsorganisation weist in ihrem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass die häufig schweren Verläufe der Unfälle auch auf fehlende Sicherungsvorrichtungen wie Gurte und Airbags sowie mangelhafte Beleuchtung und unzureichende Bremssysteme zurückzuführen sind. Daher ist ein Vergleich mit den Unfallzahlen aus dem Kraftfahrzeugbereich nicht zielführend: Die Sicherheit motorisierter Fahrzeuge wird im Gegensatz zu Pferdekutschen ständig weiterentwickelt und aktuellen Standards angepasst. Rothenburg ob der Tauber beschloss 2010 nach einem schweren Pferdekutschenunfall ein Kutschverbot im Innenstadtbereich, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte.

Ein Verbot ist jedoch auch aus Tierschutzgründen notwendig. Insbesondere für Touristengespanne müssen die Tiere oft stundenlang bei Winterkälte oder Sommerhitze im lauten und gefährlichen Straßenverkehr auf hartem Asphalt stehen oder die schweren Kutschen ziehen – häufig bis zum Zusammenbruch. Eine tiergerechte Lebensweise wird Pferden vor Kutschen verwehrt.

shutterstock/shoot4pleasure

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cloud1671

cloud1671 bewertete diesen Eintrag 14.01.2016 12:31:33

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