FREIHEIT, DIE ICH MEINE... Wie die Religionsfreiheit an den Grundfesten von Ethik und Moral nagt.

DIE TIERQUÄLEREI DER SCHÄCHTUNG.

Bestialisch!

Die Schächtung von Tieren ist das Töten durch Ausbluten – mithin auch oft sehr treffend, als "verrecken" bezeichnet, ohne jegliche Betäubung oder auch nur den Gedanken an schnelle Erlösung.

In einer aufgeklärten Gesellschaft... Unglaublich!

Genau dies dürfen und praktizieren Angehörige der Religionsgemeinschaften des Judentums und auch des Islam...

Und das sogar in Deutschland.

Es ist unglaublich, was im Namen von Religionen alles getan werden darf. Und dank der Religionsfreiheit setzt der Tierschutzparagraph in diesem Falle aus.

Heißt im Klartext zusammengefasst:

Weil irgendwelche Menschen kruden Fantasien anhängen (und nichts anderes sind Religionen), lässt der Gesetzgeber Tierquälerei zu.

Schächtung an sich ist nämlich in Deutschland verboten, weil es de facto und de jure Tierquälerei ist und das ist richtig so.

Wie kann sich also ein Staat religiöser Spinnereien beugen?

Tierquälerei bleibt Tierquälerei!

Wenn eine göttliche Instanz so etwas vom Gläubigen verlangt, kann es sich nicht um einen gütigen Gott handeln.

...oder aber um eine Fehlinterpretation des Gläubigen.

Und wenn ein Staat seine Rechtsstaatlichkeit und seine Gesetze aussetzt, aufgrund archaischer Ansichten und religiös daherkommender Fantasien und Spinnereien, kann es sich auch nicht um ein gutes Staats- und Rechtssystem handeln.

...oder aber um eine Fehlinterpretation der Gesetze.

Gesetzesbeugung und Tritte für das Moralempfinden...

Ja, es gibt die Religionsfreiheit und das ist gut so.

Es gibt aber auch die Trennung von Religion und Staat und das bringt eben mit sich, dass der Staat sich NICHT irgendeiner Religion beugen darf.

Wenn also Anhänger des Judentums und des Islam Fleisch nach den hiesigen Normen und Gesetzen der Schlachtung und Verarbeitung aus religiösen Gründen nicht essen könne, dann sollen sie sich eben vegetarisch ernähren.

Oder es einfliegen lassen aus den Ländern, wo man solche Barbarei für normal, angebracht und gottgewollt hält.

Ich denke, das ist weder eine Beschneidung der Religionsfreiheit, noch ein Verstoß gegen die religiösen Auflagen der sogenannten "Reinheitsgebote" dieser Glaubensgemeinschaften.

Schließlich beschneidet nicht das Gesetz die Freiheit der Religion, sondern die Religion beschneidet die Freiheit der Menschen.

...und zur Zeit eben auch die der Gesetzgebung in Deutschland.

Das Außerkraftsetzen des Strafgesetzes bei Körperverletzung, Misshandlung und Verstümmlung von Kindern.

...dann ja wohl erst echt bei Tieren! Oder?

Aber was will man erwarten von Religionen, die die Verstümmlungen von Kindern als einen Beweis ihrer Gläubigkeit und Rechtschaffenheit ansehen?

Was will man erwarten, von einem Staat, der bei Kindesmisshandlung und schlimmer Körperverletzung wegsieht, weil sich die Täter auf die Stimme Gottes berufen?

In der Regel ist es ja so: Wenn man jemanden seiner Körperteile beraubt und sich dann auf irgendwelche eingebildeten Stimmen beruft, kommt man weg!

Das ist eigentlich in einem aufgekläreten Rechtsstaat klar geregelt.

Da ist man aufgrund geistiger Verwirrung eine Gefahr für sich und andere und man wird somit zwangseingewiesen.

Bedarf einer Gesetzesänderung

Religionsfreiheit darf nicht über dem Recht auf Unversehrtheit stehen. In sofern müsste man diese Diskussion nun auch bezüglich der alltäglich praktizierten Körperverletzungen an Babys und Kleinkindern führen, die durch die Beschneidung, mit Wissen und Willen der eigenen Eltern, praktiziert wird.

Und nur aufgrund der Tatsache, dass man sich auf abergläubische Rituale stützt und sich auf religiösen Humbug beruft, wird eine solche Schandtat der Körperverletzung und Verstümmlung nicht strafrechtlich verfolgt.

Freiheit (auch die religiöse) endet da, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt und verletzt.

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