Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Leoben, Wr.Neustadt und OStA-Wien

(Auszug aus der Beschwerde/Sachverhaltsdarstellung vom 16.3.2016 an die OStA-Wien)

• Beschwerde gegen die StA-Leoben: Wie mir von der StA-Leoben (2 St 15/16i – 1) mitteilt, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Hauser und Mag. Fuchs wegen des Verdachts nach § 302 StGB zuständigkeitshalber an die StA-Wr. Neustadt abgetreten.

Ich gehe davon aus, dass es also in Leoben möglich war den Akt zu lesen und daher ein Anfangsverdacht gefunden wurde.

Es wird aber von dieser Staatsanwaltschaft trotz mehrmaliger Nachfragen die Information verweigert, woher denn diese Sachverhaltsdarstellung kam.

• Beschwerde gegen die StA-Wr. Neustadt: wie oben ersichtlich wurde ein Ermittlungs-verfahren gegen zwei ehemalige Mitarbeiter an diese StA abgetreten. Bis jetzt habe ich keine Information der StA-Wr.Neustadt vorliegen. Ich mache dazu den Verdacht der gleichen Rechtsverletzungen wie sie von der St-Korneuburg möglicherweise begangen wurden hier geltend.

Das ist eine Sachverhaltsdarstellung.

• Beschwerde gegen die OStA- Wien : mit 15.11.2015 habe ich der OStA-Wien, Frau Mag. Marek, eine Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen übermittelt. Ich habe dazu bis jetzt keine Information (als Rechtsbelehrung oder als Info über eine Bearbeitung) erhalten. Sollte der Herr Bundesminister meine Beschwerde wegen geltend gemachter Menschenrechtsverletzungen nicht ebenfalls an die OStA-Wien gegeben haben muss auch ihn der Vorwurf treffen Untersuchungen möglicherweise zu behindern.

(Da es möglich ist, dass ich mich in einem Rechtsirrtum befinde und strafrechtlich relevante Handlungen von Justizbediensteten nicht von allen anderen Justizbediensteten umgehend der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt werden müssen erwarte ich zumindest eine Rechtsbelehrung)

Das ist eine Sachverhaltsdarstellung.

Es gilt für alle genannten Personen die Unschuldsvermutung.

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