Tja, einfach eine Schande für Österreich...

24. November 2014 ·

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Sehr geehrte Frau Dr. Miljevic-Petrikic, sehr geehrte Frau Mag. Kainc

Im Lauf der zahlreichen Verfahren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (in welche ich durch „die Justiz“ gedrängt wurde) bestätigt sich mir der Verdacht, dass hier ein unangenehmes, ja möglicherweise schandhaftes Thema vertuscht werden soll. Immer wieder erhalte ich Stellungnahmen wie die von Ihnen, in welchen – am eigentlichen Thema voll vorbei – immer (auch öfters fragwürdige ) rechtliche Möglichkeiten gesucht werden Verfahren nicht führen zu müssen, anstatt das eigentliche Thema zu untersuchen. Dadurch ließ ich mich in der Vergangenheit immer wieder in neue Eingaben, Anzeigen und Widersprüche treiben, was möglicherweise dazu benützt wird um mich in eine „Querulantenposition“ zu treiben.

Sehen wir uns doch das eigentliche Thema in einer Zusammenfassung an:

2010, als der Fall Wolfgang Thiel seinen Anfang nahm gab es zahlreiche Ablehnungen von IV/B U-Pensionsanträgen durch die PVA. Viele ließen sich durch so einen negativen Bescheid abschrecken, viele zogen (auf Drängen von Richtern) bereits eingereichte Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht zurück.

• Aber 25.068 Betroffene klagten

• und 5.060 Kläger erhielten Recht ! Waren also die auf PVA-Gutachten basierenden Ablehnungen nicht rechtens! Der größte Teil wegen falscher PVA-Gutachten!

Ein derart hoher Prozentsatz an falschen Gutachten kann nicht aus Fehlern resultieren. Es kann ein (geduldeter/gewollter) „Systemfehler“ darin zu sehen sein. Da diese Zahlen (aus dem Geschäftsbericht der PVA 2010) den Verantwortlichen (Hundstorfer, Pinggera) bekannt sind, kann von wissentlicher und willentlicher Duldung, dieser auf Wunsch dieser Leute Pensionszugänge aus dem Titel BU oder IV zu reduzieren basierende „Fehlerhäufigkeit“ ( welcher auch bei den diversen Tagungen den diversen (PVA- und Gerichts-) Gutachtern nahegebracht wird) ausgegangen werden.

Da der Schaden durch diese unrechtmäßigen Ablehnungen immens wäre/möglicherweise ist könnte da schon ein unbefangener Staatsanwalt möglicherweise eine Schädigungsabsicht nach § 148 StGB erkennen.

Die Regelung, dass der Widerspruch gegen so eine IV/BU-Pensionsablehnung ist die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Damit wird elegant der Gutachter aus der Schuld entlassen! Nun, das hat der Gesetzgeber bestimmt – aber Moral und Ethik sind eben keine politischen Größen.

Aber was musste ich da beim Arbeits- und Sozialgericht lernen als ich meine Klage einbrachte.

Da gab es 2010 allerhöchst auffällige Unterschiede in den Ablehnungs- und Anerkennungsquoten! Und zwar reichen diese Quoten bis 89% Ablehnung (Wiener Neustadt !)!!! (Auswertung der Zahlen aus AK Leistungsberichten 2010).

Das da etwas nicht korrekt sein kann ist offenbar! Es bleibt nach Gründen für solche jeder Wahrscheinlichkeit widersprechender Gerichtspraxis zu suchen!

Das ist sehr einfach:

• Erfassen der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten der einzelnen Sozialgerichte

• Erfassen der Anerkennungsquoten der einzelnen Richter an diesen Gerichten

• Erfassen der Anerkennungsquoten der von einzelnen Richtern bevorzugt beauftragten Sachverständigen

• Überprüfung ob da nicht ablehnungsfreudige Richter gehäuft ablehnungsfreudige Gutachter bevorzugen……..

Als mir diese Zustände bekannt wurden habe ich bei B.O. Justizministerin Beschwerde erhoben. Was folgte ist meiner Meinung nach möglicherweise ein Angriff auf den Rechtsstaat. Anstatt w.o. angeführt zu untersuchen wurde ein als internes Verfahren getarntes Geheimverfahren gegen mich geführt. Obwohl mir die Akten wohl zur Einsicht gegeben werden dürften wird das verweigert! Nicht einmal die DSK kann mir diese Personenbezogenen Akten öffnen. (Ich bin neugierig ob der Fall des Amtsgeheimnisses jetzt hilft).

Das diese oben beschriebene Untersuchung nicht geführt wird ist mir verständlich. Es könnte da erschreckendes offenbar werden! Es könnte da ein unbefangener Staatsanwalt (der in so einem Fall die Angelegenheit sicher nicht vor Gericht bringen/ resp. untersuchen darf) schon systemische (wenn auch stillschweigend vereinbarte) Korruption und auch der Mafia§ Grundlagen für Untersuchungen und auch Verurteilungen sein.

Tja, und wo stehen wir jetzt? Es soll mal wieder eingestellt werden….. aber ohne den offenkundigen Amtsmissbrauch dieser Richterin zu untersuchen…… Auch Sie, die Justizombudsstelle, gehen nicht auf die offenkundigen Verfehlungen meiner Richterin ein! Auch Sie gehen nicht auf die offenkundigen Verfehlungen in der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nicht ein! Aber Sie sehen eine Einstellunsmöglichkeit…….

Das Rechtsmittelverfahren gegen die Staatsanwälte die möglicherweise einen möglicherweise straffälligen Gutachter (offenkundige Fälschung eines Gutachtens) schützen, läuft noch (ohne bisherige Einstellungsversuche, aber mit möglicherweise „Übler Nachrede“ gegen mich durch die Sachbearbeitenden Staatsanwälte….)…..

Ich bin gespannt, ob Sie diese Tatsachen, so wie es das Gesetz vorsieht als Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft geben. Ich erkläre mich hierzu als Opfer/Privatbeteiligter und bestehe auf die Respektierung des Opferschutzgesetzes!

Ich führe hier Beschwerde nach EMRK 6 !

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel

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