Ich (Justizopfer) nehme zur Kenntnis, dass......(Teil4)

...das logische Folgeverfahren nach 9 Cgs 360/08 genauso endete und dann erst der Rattenschwanz von niedergeschlagenen SVD`s, Verfahren, Beschwerden, Hilfeersuchen unterdrücken von Medienmeldungen usw. begann.

.das Verfahren 5 St 423/09p wurde mit einem Konvolut von gerichtsfesten Beweisen unterlegt und trotzdem "daschlogn".

.das "daschlogn" geschah auf eine Weisung eines Herrn Pleischl (einer der 3 bekannten P´s der Justiz - Pilnacek, Pleischl...). Diese Weisung zeigte mir eine Person die im Rang eines Staatsanwaltes dort stand).

.bei einer von mir durchgesetzten Akteneinsicht sah ich nur viele leere Seiten in der Datei....

Nun, die StA Wr. Neustadt begann scheinbar auf Basis meiner SVD zu untersuchen, waren Sie ja auch nach §35cStAG verpflichtet dazu.

.gleich zu Beginn wurde ich zu einer "Zeugenbefragung" zur Polizei Baden geladen. Ich wurde aber nach einer Vorgabe der StA Wr.N. befragt.

Bereits nach der 3ten Frage war mir eindeutig klar dass die Fragestellung manipulativ war und mich in eine bestimmte Richtung drängen sollte.

Die Fragestellung entsprach dem Lehrinhalt von billigen Managmentseminaren wie "Führen durch Fragen". (Ich habe diesen Unsinn nie benutzt, das war mir einfach zu primitv).

Der befragende Polizist darauf angesprochen: die Fragen sind vorgegeben, die StA wolle über das Umfeld Info, er solle nur die Antworten auf die gestellten Fragen geben.

.nun, dagegen habe ich Beschwerde geführt und eine schriftliche Erklärung zu meiner SVD an die StA Wr.N. gegeben. Darauf hin erklärte man mich zum Lügner, die Fragen seien nie manipulativ gewesen...und MAN DROHTE MIR MICH ZU KLAGEN. Auf meine etwas schärfere Antwort trat Ruhe ein. Ich vermute dass dieser Aktenteil dort in "Verstoß" geraten ist---

.tja und ich erhielt dann später die schon erwähnte Einstellung des Verfahrens da nichts zu finden sei was eine Untersuchung rechtfertigt...eine bei dem gerichtsfesten Inhalt meiner SVD beleidigende Frechheit!(das ist keine Beschuldigung sondern meine Empfindung und Meinung).

Tja, und dann kam ein kleines Engerl geflogen und zwitscherte mir ins Ohr: da war ein internes (geheimes) Verfahren. Der Strafverteidiger des Gutachters M. war da. Es gab dazu keinen mir einsehbaren Bericht!!! Beteiligt sollen gewesen sein Gruppenleiter Fu. StA Ha. Und jetzt der Goldfund: der Strafverteidiger hat das Gutachten abgegeben! WOW. Ansehen - Und es war das VOLLSTÄNDIGE Gutachten! Es enthielt die beim Sozialgericht verschwundenen oder gestohlenen 4 Blätter, die einen Dokumentenbeweis für die Fälschung der Gutachtenauswertung durch den Gutachter M. !!! Diesen Dokumentenbeweis habe ich sicher irgendwo eingelagert:

Das ist die staatsanwaltschaftlich beglaubigte Kopie der bewussten 4 Blätter!!!!

Nicht nur dieses Beweismittel sondern auch anderes "übersehenes" Material belegen also eine schwere Gesetsverletzung durch die genannten Bediensteten dieser StA ( Fu., Ha., die Leiterin, ev. auch BL.?).

(Das MMPI-Profil meines Tests zeigt eine stark erhöhte neurotische Trias, was nach dem Buch der Testentwickler eine schwere Depression zeigt und ausserdem eine für mich persönlich traumatisierende Sub.....Enz.....bestätigt durch das Kontroll-MRT nach meinem Schlaganfall)

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