…die (nicht-) Handlungen der Herren Hausxx und Fucxx (StA Wr. Neustadt)…
Diese Herren Staatsanwälte konnten nichts finden was eine Untersuchung rechtfertigt (naja wer nichts finden will der nicht suche). Meine SVD und der Akt 9Cgs360/08z zeigen da schon Untersuchenspflichtige Vorkommnisse auf!
Es wurden mir von 2 Personen mitgeteilt, dass der Strafverteidiger des Malxx eine vollständige Kopie der MMPI-Auswertung abgegeben hat! Man fertigte mir auch eine mit rotweißroter Schnur und Klebesiegel beglaubigte Kopie der aus dem Akt des Sozialgerichts gestohlenen Blätter an! Damit ist es möglich die Fälschung der Auswertung des Malxx gerichtsfest zu beweisen!
Beilage: Foto der Kopie der gestohlenen Blätter
Damit hatten die Staatsanwälte gerichtsfeste Beweise in der Hand um die Fälschung der Malxx-Testauswertung zu belegen!
Auch die Fälschung der Auswertung eines von dem Gutachter Malxxx durchgeführten MMPI Tests fanden die nicht – es darf davon ausgegangen werden, dass sie den Gerichtsakt nicht einmal gelesen haben.
Und natürlich konnten Sie auch den (FAKE-) Rorschachtest nicht finden…….
Mir fällt es immer schwerer die Geltung der Unschuldsvermutung anzuführen!