Backpfeife für Dobrindt

BÄM. In your Face, Herr Dobrindt.

Nein, nicht von mir. Nicht von links. Nicht aus der sogenannten „Woken Bubble“.

Sondern vom Europäischen Gerichtshof. Vom höchsten juristischen Organ der EU. Und der hat heute klargestellt:

Eure Abschiebe-Fantasien haben ein Problem. Ein Rechtsproblem. Ein Menschenrechtsproblem. Und ab sofort ein ganz reales Gerichtsurteil gegen sich.

Denn was da heute entschieden wurde, ist nicht weniger als ein juristischer Dammbruch gegen das,

was Union, CSU, Dobrindt und Konsorten seit Jahren versuchen:

Menschen auf der Flucht systematisch entrechten, entreißen, entreisen.

Indem man sie einfach in sogenannte „sichere Herkunftsländer“ zurückschickt – egal ob sie dort verfolgt werden, egal ob es dort Gewalt gibt, egal ob es irgendeine individuelle Prüfung gab.

Hauptsache, man kann in Talkshows sagen: Wir schieben jetzt wieder ab.

Nur: Damit ist jetzt Schluss.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass diese Länderlisten nicht länger auf Bauchgefühl, rassistischen Stereotypen oder populistischen Phrasen basieren dürfen.

Wer ein Land als „sicher“ einstuft, muss das belegen.

Nicht einmal. Nicht theoretisch. Sondern konkret. Flächendeckend. Für alle Gruppen. Für alle Regionen. Für die Realität.

Und damit trifft dieses Urteil den ganzen migrationspolitischen Kurs der Union bis ins Mark.

Dobrindts Forderung nach Rückführungen nach Afghanistan?

Tot.

Melonis Albanien-Modell, das die Union so geil findet?

Tot.

Schnellverfahren an den Außengrenzen, durchgedrückt mit kaltem Bürokratie-Hass?

Tot.

Denn all das funktioniert nur, wenn man Rechtsstaatlichkeit zur Kulisse macht.

Wenn man die individuelle Prüfung abschafft.

Wenn man Schutzsuchende zu Nummern, zu Akten, zu Störungen erklärt.

Aber genau das ist nach diesem Urteil nicht mehr haltbar.

Der EuGH hat heute gesagt: Nur weil Dobrindt was will, wird es noch lange nicht legal.

Und das ist in seiner Klarheit geradezu befreiend.

Denn wir erleben gerade wieder eine politische Eskalation. Eine Brutalisierung der Sprache.

„Asyltourismus“ hier, „Rückführungs-Offensive“ da.

Menschenrechte werden verhandelt wie Sonderangebote. Wer flieht, soll nicht mehr ankommen.

Und die Medien machen brav mit, als wäre das die neue Normalität.

Aber heute – ja, heute – war Schluss mit der Kulisse.

Heute hat ein Gericht den Vorhang aufgerissen und gezeigt: Dahinter sitzt ein Dobrindt, der laut brüllt, aber juristisch nackt dasteht.

Denn wer Afghanistan wieder als Abschiebeziel will, wer Nordafrika zur „sicheren Zone“ erklärt,

wer ganze Gruppen von Geflüchteten wie Paketlieferungen im Schnellverfahren aus dem Land bugsieren will –

der braucht jetzt mehr als rechte Rhetorik.

Der braucht Beweise. Der braucht Rechtssicherheit. Der braucht Realität.

Und diese Realität sagt: Afghanistan ist nicht sicher.

Albanien ist kein rechtsfreier Abschiebehafen.

Und Menschenrechte gelten auch an Grenzen.

Das Urteil betrifft nicht nur Italien.

Es betrifft auch Deutschland.

Es betrifft Seehofer. Es betrifft Faeser.

Es betrifft Dobrindt, Merz und alle anderen, die sich mit „harten Ansagen“ auf Kosten der Schwächsten profilieren.

Es betrifft jeden, der glaubt, er könne mit juristischen Taschenspielertricks den Artikel 1 des Grundgesetzes aushebeln.

Und wer das nicht versteht, hat entweder das Urteil nicht gelesen –

oder will schlichtweg nicht, dass Recht über Willkür steht.

Der EuGH hat heute nicht einfach ein Urteil gesprochen. Er hat die moralische Schuld aufgedeckt, die diese Abschiebepolitik mit sich bringt.

Und während Dobrindt jetzt vermutlich irgendwo wieder den Untergang des Abendlandes ruft,

können wir für einen kurzen Moment aufatmen:

Weil Europa – zumindest heute – nicht das gemacht hat, was Dobrindt will.

Sondern das, was richtig ist.

Der Rechtsstaat lebt. Und er beißt zurück.

In Richtung derer, die Menschenrechte für Wahlkampf opfern.

Und das ist gut so.

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