Monatliche 3850 Franken Sozialhilfe ist weder ein aussergewöhnlicher Fall oder gar ein Exzess sondern ganz einfach die Regel und setzt sich wie folgt zusammen:

"Als Zweipersonenhaushalt hat er zunächst Anspruch auf 1509 Franken Bargeld, die ihm monatlich aufs Konto überwiesen werden. Die Gemeinde muss die Wohnungsmiete inklusive Nebenkosten bezahlen, der Höchstbetrag bestimmt sich nach den kommunalen Richtlinien. Das dürften etwa 1300 Franken sein. Die Mindestbeiträge an die AHV/IV – 960 Franken pro Jahr bzw. 45 Franken pro Monat – übernimmt die Allgemeinheit, ebenso müssen sich Sozialhilfeempfänger keine Sorgen über die steigenden Krankenkassen-Prämien machen."

"Ramadans monatliche Minimal-Sozialleistungen als Ehepaarhaushalt betragen also etwa 3740 Franken. Sodann werden allen Fürsorgeabhängigen Zusatzleistungen wie Zahnarztrechnungen, Hausratversicherung, Bahnbillette zum Arzt oder Selbstbehalt und Franchisen abgenommen."

"Damit gehen Leistungen einher, die in ihrer Gesamtheit regelmässig mehrere Hundert oder gar – wenn Kinder vorhanden sind – mehrere Tausend Franken betragen. Fazit: Die durchschnittlichen monatlichen 3850 Franken Sozialhilfeleistungen des Ehepaars Ramadan sind der Standard."

Der fromme Muslim, der seine Anhänger zur Vernichtung der Christen und Juden aufruft ist der beste Beweis für unendliche Bleiberechte trotz Integrationsresidenz, aufsummierte unglaubliche Sozialhilfebeiträge, problematischer Umgang mit Steuergeld, Fehlen oder politisch gewolltes Zurückhalten was griffige Maßnahmen im Bereich Asylmissbrauch betrifft.

Abu Ramadan ist ein Paradebeispiel, dass Zuwanderung via Asyl nicht vorübergehenden Schutz, sondern Unterwanderung, Sicherheitsverlust und Belastung der Sozialsysteme bedeuten kann.

Wir dürfen unser Herz für wirklich Verfolgte nicht verschließen, müssen aber unseren Toleranzwahn und die Duldungskultur beenden, die Unterwanderung, Sicherheitsverlust usw. mit sich bringen, weil wir uns für dumm verkaufen lassen.

Ein realistischer Bürger

Robert Cvrkal

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