Sind wir zu dumm für Abschiebungen fragte die Bild, weil immer wieder Personen rechtwidrig, sprich während eines laufenden Asylverfahrens abgeschoben werden und zurückgeholt werden müssen um dann vor dem Verwaltungsgericht auszusagen um später dann zumeist erneut wegen mangelnden Asylvoraussetzungen abgeschoben zu werden!

Wirklich interessant ist der Fall von Nasibullah S., der als einer von 69 Afghanen zum 69ten Geburtstag von Horst Seehofer nach Kabul abgeschoben wurde obwohl während des Abschiebefluges ein gerichtliches Abschiebeverbot erging, weshalb er unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht hätte werden müssen.

Erwirkt hat dieses Abschiebeverbot die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen (54), die Nasibullah S. als Anwältin vertreten hat.

Wir haben also eine Bundestagsabgeordnete die vom Steuerzahler für ihre Tätigkeit in der gesetzgebenden Körperschaft bezahlt wird und mit großer Wahrscheinlichkeit müssen die Steuerzahler auch für ihre Tätigkeit als juristische Vertretung von Nasibullah S. aufkommen.

Sprich die Steuerzahler werden in diesem Fall mehrfach zur Kasse gebeten, wobei dann laut Bild-Recherche der Asyl-Antrag von Nasibullah S. aller Voraussicht nach abgelehnt und er neuerlich abgeschoben wird.

Wirklich irre ist, dass die Steuerzahler eine Abgeordnete bezahlen, diese in ihrer Funktion als Anwältin voraussichtlich wieder von den Steuerzahlern Geld bekommt, für die Rückholung nach Deutschland von Nasibullah S. aufkommen müssen um ihn dann für teures Geld wieder abzuschieben.

Euer

Robert Cvrkal

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philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 19.07.2018 20:00:43

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